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So können wir helfen

Wenn Sie eine Behinderung (sichtbar oder nicht) haben oder Ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, helfen wir Ihnen gerne.

Reisende, denen wir Assistenz bieten können

Je nachdem, wohin Ihre Reise geht, können wir Ihnen verschiedene Hilfsleistungen bieten.

Wie können wir Ihnen helfen, wenn Sie Assistenz brauchen?

Wenn Sie:

  • die zwei Stufen zum Einsteigen in den Zug selbstständig bewältigen und Ihre Mobilitätshilfe (Rollstuhl, E-Scooter usw.) zusammengeklappt oder zerlegt werden kann, bitten wir Sie einen regulären Sitzplatz zu besetzen. Viele Modelle sind nicht dafür gedacht, in aufgebautem Zustand in einem fahrenden Zug transportiert zu werden. Es bestehen weniger Risiken von Schäden oder Unfällen, wenn Sie auf einem regulären Sitz Platz nehmen.
  • die zwei Stufen zum Einsteigen in den Zug nicht selbstständig bewältigen und Ihre Mobilitätshilfe (Elektromobil oder andere Gehhilfe) nicht zusammengeklappt oder zerlegt werden kann, reservieren wir einen unserer Rollstuhlplätze für Sie. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Mobilitätshilfen (ob handbetrieben oder elektrisch) während der Fahrt abgeschaltet werden, um ein unbeabsichtigtes Rollen zu verhindern.


Ihr handbetriebener Rollstuhl muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Breite höchstens 700 mm (70 cm)
  • Länge (Fußbrett inbegriffen) höchstens 1200 mm (120 cm)
  • Gewicht (Gewicht der/des Reisenden inbegriffen) höchstens 300 kg*
    einwandfrei funktionieren

Für Elektro-Rollstuhl oder -Mobil gilt Folgendes:

  • Breite höchstens 700 mm (70 cm)
  • Länge (Fußbrett inbegriffen) höchstens 1200 mm (120 cm)
  • Gewicht (Gewicht der/des Reisenden inbegriffen) höchstens 300 kg*
  • Kippschutz-Vorrichtung funktionstüchtig
  • Rollstühle mit Verbrennungsmotor sind an Bord nicht erlaubt
  • Darf weder an Bord noch in unseren Bahnhöfen aufgeladen werden

*Bitte beachten Sie, dass die Rampen in den deutschen Bahnhöfen Duisburg und Aachen nur für höchstens 250 Kilogramm zugelassen sind (Rollstuhl und Gewicht der/des Reisenden zusammen).

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie Ihren elektrischen Rollstuhl oder Ihr Elektromobil weder an Bord unserer Züge noch in unseren Bahnhöfen aufladen. Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Ihre Mobilitätshilfe über ausreichend Akkustrom für die gesamte Reise verfügt.

Bestimmte Modelle sind nur für den Straßenverkehr bestimmt und dürfen nicht an Bord verwendet werden. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden daher, die Abmessungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass ihr Elektromobil an Bord darf. Ein Elektromobil, das die oben genannten Maße überschreitet, ist nicht zugelassen.

Darüber hinaus sind Mobilitätshilfen und Rollstühle mit Verbrennungsmotor an Bord nicht erlaubt.

Tarife für Rollstuhlfahrer*innen und ihre Begleitpersonen

In unseren Zügen zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland befinden sich unsere Stellplätze für Rollstühle in Eurostar Premier, in der ersten Klasse also. Sie zahlen aber nur den Standard-Tarif.

Außerdem dürfen Sie eine Begleitperson oder zwei zum ermäßigten Tarif mitnehmen. Begleitpersonen zahlen immer den ermäßigten Tarif für Begleitpersonen und sitzen im Zug neben Ihnen. Um ein Anrecht auf diesen Tarif zu haben, muss die Begleitperson Sie während der gesamten Reise begleiten.

Auf eurostar.com können Sie einen Begleitperson-Tarif zusammen mit einem Tarif für Rollstuhlfahrer*innen buchen. Wenn weitere Personen Sie begleiten sollen, besprechen Sie Ihren Bedarf und Ihre Buchung am besten mit unserem Kundenteam.

Selbstverständlich haben auch hilfsbedürftige Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen, Anspruch auf den ermäßigten Tarif für eine Begleitperson, die sie unterwegs unterstützt. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse und Ihre Buchung einfach mit unserem Kundenteam.

Verreisen Sie mit Kindern und möchten Sie, dass alle zusammensitzen? Melden Sie sich, wir kümmern uns darum.

Andere Mobilitätshilfen, die wohl an Bord dürfen

An Bord erlaubt sind:

  • handbetriebene Rollstühle
  • bestimmte Kinderwagen für eingeschränkte Mobilität
  • Elektro-Rollstühle und -Mobile
  • Segways
  • Gehhilfen darunter Gehböcke, Rollatoren oder (Reha-)Dreiräder
  • Gehstöcke, Gehgestelle, Spazierstöcke und Krücken

Auf unseren Rollstuhlplätzen an Bord sind auch Sonderanfertigungen von Kinderwagen zugelassen, wenn diese Modelle offiziell als Kinderwagen für eingeschränkte Mobilität anerkannt sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abmessungen und Gewicht entsprechen unseren Vorgaben für Rollstuhlplätze – siehe oben.
  • Sie besitzen eine Bescheinigung vom Hersteller oder Krankenhaus, die besagt, dass es sich um einen Kinderwagen für eingeschränkte Mobilität handelt.
  • Wenn Ihr Kinderwagen diese Voraussetzungen nicht erfüllt und Sie trotzdem einen Rollstuhlplatz buchen möchten, kontaktieren
  • Sie uns bitte.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen alle Mobilitätshilfen während der Fahrt verriegelt werden, sodass sie nicht wegrollen können. Dies gilt auch, wenn Sie während der Reise in oder auf Ihrer Mobilitätshilfe sitzen bleiben müssen.

Wir können Ihnen eventuell auch beim Tragen helfen. Fragen Sie ganz einfach, was möglich ist, wenn Sie Ihre Hilfsleistung reservieren.

Tarife für Rollstuhlfahrer*innen und ihre Begleitpersonen

In unseren Zügen zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland befinden sich unsere Stellplätze für Rollstühle in Eurostar Premier, in der ersten Klasse also. Sie zahlen aber nur den Standard-Tarif.

Außerdem dürfen Sie eine Begleitperson oder zwei zum ermäßigten Tarif mitnehmen. Begleitpersonen zahlen immer den ermäßigten Tarif für Begleitpersonen und sitzen im Zug neben Ihnen. Um ein Anrecht auf diesen Tarif zu haben, muss die Begleitperson Sie während der gesamten Reise begleiten.

Auf eurostar.com können Sie einen Begleitperson-Tarif zusammen mit einem Tarif für Rollstuhlfahrer*innen buchen. Wenn weitere Personen Sie begleiten sollen, besprechen Sie Ihren Bedarf und Ihre Buchung am besten mit unserem Kundenteam.

Selbstverständlich haben auch hilfsbedürftige Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen, Anspruch auf den ermäßigten Tarif für eine Begleitperson, die sie unterwegs unterstützt. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse und Ihre Buchung einfach mit unserem Kundenteam.

Verreisen Sie mit Kindern und möchten Sie, dass alle zusammensitzen? Melden Sie sich, wir kümmern uns darum.

Brauchen Sie auch während der Reise Unterstützung? Bitten Sie doch jemanden, Sie zu begleiten. Unsere Bordteams wären nicht in der Lage, Ihnen unterwegs zu helfen oder Gesellschaft zu leisten.

Wenn Sie als Rollstuhlfahrer*in persönliche Hilfe brauchen, können bis zu zwei Personen Sie begleiten. Bei einer Begleitperson wird ihr der Sitzplatz direkt neben dem Rollstuhlplatz zugewiesen. Reisen Sie mit zwei Begleitpersonen, erhält die zweite Person den nächstmöglichen Sitzplatz in der Nähe der Stellplätze für die Rollstühle.

Auch wenn Sie nicht im Rollstuhl sitzen, brauchen Sie vielleicht Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Sagen Sie uns Bescheid, damit wir herausfinden, was wir am besten für Sie tun können.

Tarife für Rollstuhlfahrer*innen und ihre Begleitpersonen

In unseren Zügen zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland befinden sich unsere Stellplätze für Rollstühle in Eurostar Premier, in der ersten Klasse also. Sie zahlen aber nur den Standard-Tarif.

Außerdem dürfen Sie eine Begleitperson oder zwei zum ermäßigten Tarif mitnehmen. Begleitpersonen zahlen immer den ermäßigten Tarif für Begleitpersonen und sitzen im Zug neben Ihnen. Um ein Anrecht auf diesen Tarif zu haben, muss die Begleitperson Sie während der gesamten Reise begleiten.

Auf eurostar.com können Sie einen Begleitperson-Tarif zusammen mit einem Tarif für Rollstuhlfahrer*innen buchen. Wenn weitere Personen Sie begleiten sollen, besprechen Sie Ihren Bedarf und Ihre Buchung am besten mit unserem Kundenteam.

Selbstverständlich haben auch hilfsbedürftige Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen, Anspruch auf den ermäßigten Tarif für eine Begleitperson, die sie unterwegs unterstützt. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse und Ihre Buchung einfach mit unserem Kundenteam.

Verreisen Sie mit Kindern und möchten Sie, dass alle zusammensitzen? Melden Sie sich, wir kümmern uns darum.

Blinden- und Assistenzhunde und Assistenzkatzen, die als Leitund Begleittiere mit Ihrer Besitzerin oder Ihrem Besitzer reisen, sind an Bord erlaubt.

Wenn Sie zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland reisen, sind für Ihren Blinden- oder Assistenzhund oder für Ihre Assistenzkatze keine Dokumente vorzulegen. Ihr Vierbeiner reist umsonst und braucht kein Ticket.

Sie müssen lediglich dem oder der Zugbegleiter*in mitteilen, dass Ihr Leit- und Begleittier auch an Bord ist. Melden Sie seine Anwesenheit einfach, wenn unsere Mitarbeitenden vorbeikommen.

Selbstverständlich muss Ihr Hund oder Ihre Katze gesichert sein, d. h. an der Leine, in einem Gurtzeug oder in einem sicheren, geeigneten Behälter mitgeführt werden.

Für die Reise mit einem Assistenzhund oder einer Assistenzkatze nach Großbritannien gelten strenge Regeln.

Alle Blindenhunde, Assistenzhunde und Assistenzkatzen, die nach Großbritannien einreisen, brauchen ein Zugticket sowie bestimmte Unterlagen und Impfungen. Mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt muss zudem ein Formular für eine vorab erteilte Genehmigung ausgefüllt werden. Mehr Infos zu diesem Thema lesen Sie auf eurostar.com.

Gefährliche Hunde
Bitte beachten: Auch wenn die Blinden- und Begleithunde als solche registriert sind,

  • sind Hunde auf der Liste der in Großbritannien verbotenen Hunderassen und
  • Hunde der Kategorien 1 und 2 auf der französischen Liste gefährlicher Hunde in keinem Eurostar zugelassen.

Wir begleiten Sie durch den Bahnhof, zum Zug und zum Treffpunkt an Ihrem Zielort.

Verreisen Sie lieber an ruhigeren Tagen, empfehlen wir Ihnen folgende Tage und Uhrzeiten:

  • von Montag bis Donnerstag nach 14:00 Uhr
  • am Sonntag vor 14:00 Uhr

Vermeiden Sie folgende Tage:

  • an den Feiertagen
  • während der Schulferien
  • während besonderen Ereignissen

Wenn Sie mehr Infos benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt.

Wenn Sie eine besondere medizinische Versorgung brauchen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt: Vielleicht ist der Zug nicht die beste Art zu reisen für Sie.

Wenn Sie mehr Infos benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt.

Medizinische Geräte

Sind Sie unterwegs auf bestimmte medizinische Geräte angewiesen? Fragen Sie beim Reservieren, was Sie in diesem Fall noch mitbringen müssen, wenn Sie mit Eurostar verreisen.

Bitte teilen Sie uns bei der Reservierung mit, wenn Sie mit Diabetes-Hilfsmitteln, Sauerstoffflaschen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten reisen. In einigen Fällen benötigen Sie möglicherweise eine ärztliche Bescheinigung oder ein Rezept. Manche Geräte müssen gegebenenfalls in einem speziellen Gepäckbereich verstaut werden, sofern dieser im Zug vorhanden ist.

Muss Ihr Gerät an Bord an den Strom angeschlossen werden? Das geht, aber wir können Ihnen leider nicht garantieren, dass Sie durchgängig Strom haben. Sofern Sie während der gesamten Reise Strom für Ihre Geräte brauchen, raten wir Ihnen von der Reise ab.

  • Reisende mit einer Sehbehinderung
  • Reisende mit einer Hörbehinderung
  • Reisende mit einer nicht sichtbaren, nicht unmittelbar erkennbaren Behinderung
  • Reisende mit kommunikativen Einschränkungen
  • Reisende mit sensorischen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen
  • Reisende, die wegen einer vorübergehenden oder chronischen Erkrankung eingeschränkt sind
  • Schwangere
  • Ältere Menschen

Wie können wir Ihnen helfen, wenn Sie Assistenz brauchen?

Wenn Sie nicht mehr als 200 Meter selbstständig gehen können, sollten Sie einen Rollstuhlplatz und den Einsatz einer Rampe zum Ein- und Aussteigen mindestens 24 Stunden vor der Reise reservieren. Sofern diese Reservierung im Voraus nicht möglich ist, bemühen wir uns, die Hilfsleistung am Reisetag selbst zu organisieren.

Übrigens liegen die Priority-Plätze für Reisende mit besonderen Bedürfnissen immer in der Nähe der barrierefreien Toiletten.

Ihr Rollstuhl muss folgende Bedingungen erfüllen, um einen dieser Rollstuhlplätze nutzen zu dürfen:

  • höchstens 700 mm (70 cm) breit
  • höchstens 1200 mm (120 cm) lang (Fußbrett inbegriffen)
  • höchstens 300 kg* wiegen (Gewicht der/des Reisenden inbegriffen)

Wenn Sie in der Lage sind, 200 Meter zu gehen und allein ein- und auszusteigen, können Sie in einem Sitz Platz nehmen und Ihren zusammenklappbaren Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe ins Gepäckfach legen.

*Bitte beachten Sie, dass an den deutschen Bahnhöfen Duisburg und Aachen das maximal zulässige Gewicht des Rollstuhls.

Brauchen Sie einen Notfall-Rollstuhl vom Bahnhof und eine Ein- und Ausstiegsrampe, reservieren Sie diese Hilfsleistungen mindestens 24 Stunden im Voraus. Wenn die Vorausreservierung nicht möglich ist, können Sie diese Hilfe auch am Tag selbst anfragen. Allerdings müssen wir Ihr Ticket vielleicht auf einen später abfahrenden Zug (kostenlos) umbuchen.

Ihr Ticket buchen

Alle unsere Rollstuhlplätze befinden sich in den Reiseklassen Eurostar Plus und Eurostar Premier. Sie profitieren von mehr Platz sowie von einer Mahlzeit und Getränken, die während der Fahrt serviert werden - allesamt zum festen Tarif für Rollstuhlplätze. Außerdem können Sie eine Begleiteperson einladen, die zum ermäßigten Tarif mitreist. Hier finden Sie unsere Tarife für Rollstuhlplätze und Tarife für Begleitepersonen.

Wenn Sie auf unserer Direktzugverbindungen reisen und nur einen Rollstuhlplatz und eine Rampe benötigen, können Sie Ihr Ticket online buchen. Wenn Sie über Paris, Brüssel, Lille, Amsterdam oder Rotterdam hinaus reisen oder zusätzliche Unterstützung benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über dieses Kontaktformular (wählen Sie im Dropdown-Menü „Hilfleistungen" und dann „Reisen im Rollstuhl").

Im eigenen Rollstuhl reisen

Wenn Sie in Ihrem eigenen manuellen Rollstuhl ohne Begleitperson reisen und in London Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigen, müssen Sie uns versichern können, dass Ihr Rollstuhl in einem guten Zustand ist und funktioniert.

Wenn Sie Hilfe benötigen und aufgrund des Zustands Ihres Rollstuhls ein Verletzungsrisiko für Sie selbst oder unsere Mitarbeitenden/Partner besteht, behalten wir uns das Recht vor, die Hilfe zu verweigern oder Sie aufzufordern, in einen vom Bahnhof bereitgestellten Reisende im Rollstuhl.

Wenn Sie nicht mehr als 200 Meter selbstständig gehen können, sollten Sie einen Rollstuhlplatz und den Einsatz einer Rampe zum Ein- und Aussteigen mindestens 24 Stunden vor der Reise reservieren. Sofern diese Reservierung im Voraus nicht möglich ist, bemühen wir uns, die Hilfsleistung am Reisetag selbst zu organisieren. Übrigens liegen die Priority-Plätze für Reisende mit besonderen Bedürfnissen immer in der Nähe der barrierefreien Toiletten.

 

Ihr Rollstuhl muss folgenden Bedingungen entsprechen, wenn Sie einen dieser Rollstuhlplätze reservieren möchten:

  • höchstens 700 mm (70 cm) breit
  • höchstens 1200 mm (120 cm) lang (Fußbrett inbegriffen)
  • höchstens 300 kg wiegen (Gewicht der/des Reisenden inbegriffen)

Wenn Sie in der Lage sind, 200 Meter zu gehen und allein ein- und auszusteigen, können Sie in einem Sitz Platz nehmen und Ihren zusammenklappbaren Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe ins Gepäckfach legen.

Brauchen Sie einen Notfall-Rollstuhl vom Bahnhof und eine Ein- und Ausstiegsrampe, reservieren Sie diese Hilfsleistungen mindestens 24 Stunden im Voraus. Wenn die Vorausreservierung nicht möglich ist, können Sie diese Hilfe auch am Tag selbst anfragen. Allerdings müssen wir Ihr Ticket vielleicht auf einen später abfahrenden Zug (kostenlos) umbuchen.

Ihr Ticket buchen

Alle unsere Rollstuhlplätze befinden sich in den Reiseklassen Eurostar Plus und Eurostar Premier. Sie profitieren von mehr Platz sowie von einer Mahlzeit und Getränken, die während der Fahrt serviert werden - allesamt zum festen Tarif für Rollstuhlplätze. Außerdem können Sie eine Begleitperson einladen, die zum ermäßigten Tarif mitreist. Hier finden Sie unsere Tarife für Rollstuhlplätze und Begleitpersonen.

Wenn Sie auf einer unserer Direktverbindungen reisen und nur einen Rollstuhlplatz und eine Rampe benötigen, können Sie Ihr Ticket online buchen. Wenn Sie über Paris, Brüssel, Lille, Amsterdam oder Rotterdam hinaus reisen oder zusätzliche Unterstützung benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über dieses Kontaktformular (wählen Sie im Dropdown-Menü „Hilfsleistungen" und dann „Reisen im Rollstuhl“).

Im eigenen Rollstuhl reisen 
Wenn Sie in Ihrem eigenen manuellen Rollstuhl ohne Begleitperson reisen und in London Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigen, müssen Sie uns versichern können, dass Ihr Rollstuhl in einem guten Zustand ist und funktioniert.

Wenn Sie Hilfe benötigen und aufgrund des Zustands Ihres Rollstuhls ein Verletzungsrisiko für Sie selbst oder unsere Mitarbeitenden/Partner besteht, behalten wir uns das Recht vor, die Hilfe zu verweigern oder Sie aufzufordern, in einen vom Bahnhof bereitgestellten Rollstuhl umzusteigen, wenn Sie dazu in der Lage sind.

So können wir helfen

Wenn Sie nicht mehr als 200 Meter selbstständig gehen können, sollten Sie einen Rollstuhlplatz und den Einsatz einer Rampe zum Ein- und Aussteigen reservieren, und zwar mindestens 24 Stunden vor der Reise. Sofern diese Reservierung im Voraus nicht möglich ist, bemühen wir uns, die Hilfsleistung am Reisetag selbst zu organisieren.

Ihr elektrischer Rollstuhl oder Scooter muss folgenden Bedingungen entsprechen, wenn Sie einen dieser Priority-Plätze reservieren möchten:

  • höchstens 700 mm (70 cm) breit
  • höchstens 1 200 mm (120 cm) lang (Fußbrett inbegriffen)
  • höchstens 300 kg (Gewicht der/des Reisenden inbegriffen)
  • mit Kippschutz ausgerüstet
  • kein Verbrennungsmotor
  • darf nicht an Bord oder in unseren Bahnhöfen aufgeladen werden

Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie Ihren elektrischen Rollstuhl oder Scooter weder an Bord unserer Züge noch in unseren Bahnhöfen aufladen. Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Ihre elektrische Mobilitätshilfe über ausreichend Akkustrom für die gesamte Reise verfügt.

Auch für E-Scooter gelten Einschränkungen.

Bestimmte Modelle sind nur für den Straßenverkehr bestimmt und dürfen nicht an Bord verwendet werden.

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden daher, die Abmessungen und Bestimmungen sorgfältig zu prüfen. Vergewissern Sie sich, dass ihr Mobilitätsroller sicher an Bord darf.

Wenn ein E-Scooter die oben genannten Maße überschreitet, ist er leider nicht zugelassen.

Als Vorsichtsmaßnahme und um die Anforderungen für die Fahrt durch den Kanaltunnel einzuhalten, sind Scooter mit Verbrennungsmotor in unseren Zügen nicht zugelassen. Nur akkubetriebene E-Scooter dürfen an Bord unserer Züge mitgenommen werden. E-Scooter und Rollstühle mit Verbrennungsmotor sind an Bord also nicht erlaubt.

Ihr Ticket buchen

Alle unsere Rollstuhlplätze befinden sich in den Reiseklassen Standard Premier und Business Premier. Sie profitieren also von mehr Platz sowie von einer Mahlzeit und Getränken, die während der Fahrt serviert werden - allesamt zum festen Tarif für Rollstuhlplätze. Außerdem können Sie eine Begleitperson einladen, die zum ermäßigten Tarif mitreist.
Hier finden Sie unsere Tarife für Rollstuhlplätze und unsere Tarife für Begleitpersonen.

Wenn Sie auf einer unserer Direktverbindungen reisen, können Sie Ihr Ticket online buchen. Wenn Sie über Paris, Brüssel, Lille, Amsterdam oder Rotterdam hinaus reisen möchten oder mehr Info über die Reservierung eines Rollstuhlplatzes brauchen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über dieses Kontaktformular (wählen Sie im Dropdown-Menü „Hilfsleistungen" und dann „Reisen im Rollstuhl“).

Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, die Ihnen unterwegs hilft, profitiert diese von unserem ermäßigten Sondertarif für Begleitpersonen. Ihre Begleiterin beziehungsweise Ihr Begleiter sitzt neben Ihnen.

Wenn Sie mit Kindern reisen, kontaktieren Sie uns über dieses Kontaktformular (wählen Sie Hilfsleistungen und dann Reisen mit Kindern) oder rufen Sie uns an unter (+49) (0) 30 700 70000 (wählen Sie Ihre Sprache und dann Option 6). Wir sorgen dann dafür, dass Sie beieinandersitzen.

Wenn Sie noch Fragen zur Reise mit einer Begleitperson haben, rufen Sie uns über die oben stehende Nummer an oder verwenden Sie unser Kontaktformular (wählen Sie Hilfsleistungen im Menü).

Verreisen Sie mit einem Blindenhund, einem Assistenzhund oder einer Assistenzkatze? Für Tiere, die mit Eurostar reisen, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Hier erfahren Sie mehr über die Reisebedingungen für Blindenhunde und andere Assistenztiere.

Wir begleiten Sie durch den Bahnhof, zum Zug und zum Treffpunkt an Ihrem Zielort.

Verreisen Sie lieber an ruhigeren Tagen, empfehlen wir Ihnen folgende Tage und Uhrzeiten:

  • von Montag bis Donnerstag nach 14:00 Uhr
  • am Sonntag vor 14:00 Uhr

Vermeiden Sie folgende Tage:

  • an den Feiertagen
  • während der Schulferien
  • während besonderen Ereignissen

Wenn Sie mehr Infos benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt.

Wenn Sie eine besondere medizinische Versorgung brauchen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt:

Vielleicht ist der Zug nicht die beste Art zu reisen für Sie.

Wenn Sie mehr Infos benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt.

Wir helfen gerne auch diesen Reisenden mit besonderen Bedürfnissen:

  • Schwangere
  • ältere Menschen
  • Reisende mit einer Seh- oder Hörbehinderung
  • Gehörlose Reisende
  • Reisende mit Kommunikationsproblemen
  • Reisende mit Lernschwierigkeiten
  • Reisende mit sensorischen, psychologischen oder intellektuellen Schwächen
  • Reisende, deren Mobilität durch vorübergehende oder langfristige Erkrankungen beeinträchtigt ist.

Wenn Sie mehr Infos benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt.

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