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Beförderungsbedingungen

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DEFINITIONEN

Zum Zwecke dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • „IATA/ATB Ticket“ bezeichnet das Ticket auf Papier mit Magnetstreifen, auf dem bestimmte Informationen gespeichert sind.
  • „Zuhause ausgedrucktes Ticket“ (Homeprint) bezeichnet das Ticket, das auf einer Internetseite, i.S.v. Artikel 2.2 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, bestellt und auf Papier im Format A4 in Hochformat mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgedruckt wurde und ausschließlich in dieser Form zusammen mit dem Personalausweis des Fahrgasts bei der Kontrolle gültig ist. Das ausgedruckte Ticket ist namens- und personengebunden und ist nicht übertragbar.
  • „Bericht über einen Regelverstoß“ bezeichnet das vom Train Manager erstellte Dokument, von dem eine Ausfertigung dem Fahrgast übergeben wird, wenn dieser sich unrechtmäßig an Bord aufhält bzw. verhält (Ordnungswidrigkeit bzgl. Preis, Betrug, unangemessenes Verhalten usw.).
  • „Eurostar-London Route Services“ bezeichnet den von Eurostar International Limited unter dem Markennamen „Eurostar“ betriebenen Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehr für die Eurostar-Züge/-Strecken von/nach London (einschließlich von Lille nach Brüssel);
  • „Eurostar Continental Route Services“ bezeichnet den von THI Factory SA unter dem Markennamen „Eurostar“ betriebenen Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehrsdienst für alle Eurostar-Züge/-Strecken zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden (mit Ausnahme der Züge von/nach London und von Lille nach Brüssel) der Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Eurostar Continental Route ist;
    Durchgangsfahrkarten“ bezeichnet eine Reise, die in einer einzigen Geschäftstransaktion gekauft wird, die eine oder mehrere Verbindungen gemäß der Definition in Artikel 12 des PRR zusammenfasst. Nur Reisen, die einen Eurostar London Route-Service und einen Eurostar Continental Route-Service kombinieren, die im Rahmen einer einzigen Geschäftstransaktion gekauft werden, gelten als Durchgangsfahrkarten im Sinne von Artikel 12 des PRR.
  • „E-Voucher“ bezeichnet den vom Kundendienst ausgestellten elektronischen Kompensationsgutschein, der auf eurostar.com eingelöst werden kann, oder den von Eurostar im Rahmen einer Werbeaktion ausgestellten Gutschein.
  • „Bearbeitungskosten“ bezeichnen je nach Sachlage:
    • den Betrag, der dem Vertriebspartner für die Erstellung eines

Beförderungsvertrags an einer Verkaufsstelle (Call Centers, Reisebüros etc.) zu zahlen ist;

  • oder die Kosten für die Erstellung eines Berichts über den Regelverstoß durch

den Train Manager (zuzüglich zum Bußgeld zu bezahlen).

  • „Mobile Ticket“ bezeichnet das Trägermedium des E-Tickets im Smartphone.
  • Der Begriff „Person mit Behinderungen“ bezieht sich sowohl auf die Begriffe

„Person mit Behinderung“ und/oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“.

„Person mit Behinderung“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“ bezeichnet eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, einer anderen Ursache für eine Behinderung oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Situation eine entsprechende Aufmerksamkeit und eine Anpassung der für alle Fahrgäste bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.

  • „THI Factory“ oder „Wir“ bezeichnet die Aktiengesellschaft belgischen Rechts, mit eingetragenem Sitz, 4 place Marcel Broodthaers, - 1060 Brüssel (MWST.-Nr. BE 0541.696.005, RJP Brüssel), die dank einer EVU-Lizenz, einer Sicherheitsbescheinigung und diversen Partnerschaften, direkt oder indirekt international und national den Personenverkehr mit Hochgeschwindigkeitszügen in Belgien, Frankreich, Deutschland und in den Niederlanden durchführt und vertreibt, sowie zusätzliche oder ergänzende Dienste anbietet
  • Eurostar International Limited ist die in England und Wales unter der Nummer 2462001 eingetragene Gesellschaft, deren eingetragener Sitz sich im 6. Stockwerk, Kings Place, 90 York Way, London, N1 9AG, (Vereinigtes Königreich) befindet. THI Factory SA und Eurostar International Limited sind im Besitz derselben Muttergesellschaft.
  • „E-Ticket“ bezeichnet das digitale Ticket, in dem die Informationen zur elektronisch gebuchten Reise dokumentiert sind. Das E-Ticket ist namens- und personengebunden und ist nicht übertragbar.
  • „Train Manager“ bezeichnet den Leiter des Zugpersonals, der vor allem für die Kontrolle und Sicherheit an Bord verantwortlich ist.
  • „Beförderer“ bezeichnet einzeln oder gemeinsam die Bahnunternehmen, die den Beförderungsdienst von Eurostar Continental Route durchführen und mit denen der Beförderungsvertrag geschlossen wird, und zwar:
  • NS International B.V für den Teil der Beförderung auf niederländischem Staatsgebiet als aufeinanderfolgender Beförderer gemäß Artikel 3 a) der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen, die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet wurden;
  • THI Factory für den Teil der Beförderung auf belgischem und französischem Staatsgebiet
  • THI Factory für den Teil der Beförderung auf deutschem Staatsgebiet; SNCF Voyages Deutschland GmbH ist mit der Durchführung der Beförderung auf deutschem Staatsgebiet als ausführender Beförderer gemäß Artikel 3 b) der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen, die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet wurden, beauftragt.

„Fahrgast“ oder „Sie“ bezeichnet jede Person, die an Bord eines Zuges reist.

TEIL 1 - DER BEFÖRDERUNGSVERTRAG

TEIL 1

DER BEFÖRDERUNGSVERTRAG

Der zwischen den Beförderern und dem Fahrgast gemäß den vorliegenden Bedingungen geschlossene Beförderungsvertrag unterliegt (in folgender absteigender hierarchischer Reihenfolge):

  1. der Verordnung (EG) Nr. 2021/782 Des Europäischen Parlaments Und Des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) („PRR“)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0782 ;

  1. den einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen ("CIV"), die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet wurden („RU CIV“): https://www.cit- rail.org/de/eisenbahntransportrecht/cotif/;
  2. diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen;
  3. den vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeiteten Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen („GCC-CIV/PRR“): https://www.cit-rail.org/de/personenverkehr/produkte/.

Der Beförderungsvertrag im Sinne dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen gilt für alle Reisen mit THI Factory SA für den Eurostar Continental Route Service, aber nicht für andere Transportarten (ein anderes Bahnunternehmen, Flugzeug, Bus, Straßenbahn, Metro, Taxi, Auto usw.) oder zu Fuß zurückgelegte Strecken. Der Beförderungsvertrag im Sinne dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen gilt folglich nicht für Transfers wie beispielsweise Transfers zwischen Bahnhöfen im selben Ballungsraum, außer eine solche Beförderung ist ausdrücklich in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorgesehen.

TEIL 2 - TICKET

TICKET

Der Beförderungsvertrag wird durch einen oder mehrere Tickets dokumentiert, das/die auf Papier ausgedruckt oder elektronisch ausgegeben ist/sind.

Ein Ticket dokumentiert vorbehaltlich einer gegenteiligen Angabe einen Beförderungsvertrag.

Bis zum Beweis des Gegenteils dient das auf Papier oder elektronisch ausgegebene Ticket als Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrags. Bezüglich des elektronisch ausgegebenen Tickets gilt diese Bestimmung nur, sofern der Fahrgast die elektronisch erfassten Informationen, wie sie in Artikel 2.5.1 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen angegeben sind, vorlegen kann.

2.1. ustimmung zu diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen

Dadurch, dass der Fahrgast mit jedwedem Mittel ein Ticket für Eurostar Continental Route Services erwirbt und/oder den Beförderungsservice Eurostar Continental Route nutzt, stimmt er den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vorbehaltlos zu.


2.2. Buchung und Nutzungsbedingungen des Tickets

Jeder Fahrgast muss für eine Reise mit Eurostar für Eurostar Continental Route Services unbedingt ein Ticket mit Reservierung in irgendeiner der folgenden Formen besitzen: IATA/ATB-Ticket, HomePrint-Ticket, E-Ticket (siehe diesbezüglich den nachstehenden Artikel 2.3).


Die Platzreservierung ist vorgeschrieben. Der Fahrgast ist verpflichtet, diesen Platz innerhalb von 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges aus dem Abfahrtsbahnhof, für den die Buchung vorgenommen wurde, einzunehmen, andernfalls verliert er seinen Anspruch auf einen Sitzplatz und muss gegebenenfalls seine Lage gemäß Artikel 2.5. dieser Bedingungen regeln.

Wenn der Fahrgast ohne Ticket mit Buchung für einen bestimmten Zug in diesen Zug einsteigt, muss er unbedingt den Train Manager aufsuchen, um diese Situation zu regeln.

Der Fahrgast kann über bestimmte Verkaufskanäle den oder die Plätze, den/die er reservieren will, anfordern. Die Plätze werden je nach Verfügbarkeit zugeteilt.

Die Tickets dürfen nur für eine Reise zu dem angegebenen Datum, in dem angegebenen Zug für Abfahrt und Zielort und für die angegebene Komfortklasse verwendet werden. Einige Tarife gestatten es aber unter bestimmten Bedingungen und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, am selben Datum und mit demselben Abfahrts-Ankunftsort in einem anderen Eurostar für Eurostar Continental Route Services-Zug zu reisen.

Beim Kauf des Tickets ist der Fahrgast verpflichtet zu prüfen, ob Tarif, Datum, Uhrzeit, zwischen Start- und Zielbahnhof auf dem Ticket mit seiner Bestellung übereinstimmen.


2.3. Buchung und Nutzungsbedingungen des E-Tickets

Das E-Ticket ist ein Service, der es den Personen gestattet, die eine oder mehrere Reisen an Bord der Eurostar Continental Route Services-Züge durchführen wollen, unter den

nachstehend aufgeführten Bedingungen die Reise ohne ein Ticket in physischer Form anzutreten. Die gängige Bezeichnung für das E-Ticket ist „digitales Ticket“ und ersetzt das Ticket in herkömmlicher Papierform. Der dazugehörige Beförderungsvertrag ist digitalisiert und die Informationen zur Reise (Name des Fahrgasts, Datum und Uhrzeit der Reise, Abfahrts- und Ankunftsort, Leistungsklasse usw.) sind in digitaler Form gespeichert, die über verschiedene Medien abgerufen und gemäß den Bestimmungen in Artikel 2.5. kontrolliert werden können.

2.3.1 Nutzungsbedingungen

Die Buchung des E-Tickets ist namens- und personengebunden und darf nicht übertragen werden. Der Name auf dem Ticket darf nicht geändert werden. Bei Sammelbestellungen für Gruppenreisen kann das E-Ticket nur angeboten werden, wenn alle Mitglieder der Gruppe mit dieser Art des Tickets reisen. Die Verwendung des E-Tickets ist optional, außer für die ganz oder teilweise per E-Voucher gezahlten Reisen, für die ausschließlich E-Tickets als Ausgabeart gewählt werden kann.

2.3.2. Bestätigung einer Buchung

Beim Kauf oder Umtausch eines E-Tickets wird umgehend nach Abschluss des Vorgangs eine Bestätigung per E-Mail abgesendet, welche die wichtigsten Informationen zur Reise, die Verkaufsinformationen, einen Link zum E-Ticket und eine PDF-Datei enthält. Diese Bestätigung erlaubt es dem Fahrgast, alle Informationen zu seiner Reise (Name des Reisenden, Datum, Uhrzeit, Zugnummer, Platznummer usw.) aufzubewahren. Der Fahrgast (oder der Käufer des E-Tickets, wenn er nicht mit dem Fahrgast identisch ist) erhält gegebenenfalls neben der Reisebestätigung außerdem per E-Mail eine Kaufbestätigung des Vertriebspartners beim Kauf im Internet oder in einem Reisebüro. Bei einer Stornierung eines E-Tickets erhält der Fahrgast grundsätzlich per E-Mail eine Bestätigung der Stornierung.

Der Fahrgast erhält gegebenenfalls eine E-Mail zur Benachrichtigung über Störungen des Eurostar Continental Route Services-Verkehrs bezüglich seiner Reise. Wenn der Fahrgast seine Mobilfunknummer bei seiner Buchung angegeben hat, erhält er vor der Abfahrt seines Zuges auf seinem Mobiltelefon nach Möglichkeit die Benachrichtigung über eine Störung des Eurostar Continental Route Services reservierten Zuges. Ein Fahrgast, der ein Smartphone besitzt, erhält außerdem bei Anfrage während dem Buchungsverfahren, ein Mobile-Ticket mit einem Strichcode zur Identifizierung an Bord.


2.3.3. Bestreiten des Antretens der Reise

Wenn bestritten wird, dass ein E-Ticket genutzt wurde, hat der Fahrgast eine Frist von einem Monat nach dem Reisedatum, um dies beim Kundendienst anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist wird sein Antrag nicht mehr bearbeitet.

2.3.4. Haftungen

THI Factory darf im Fall des Ausbleibens, der Verspätung, des Verlusts oder des falschen Versands der E-Mail/SMS und auch nicht für die Sendung an eine falsche Adresse, für Nichtverfügbarkeit oder mangelhafte Arbeitsweise des Service, für Probleme der telefonischen oder Internetverbindung haftbar gemacht werden, die die Ausführung der ihr obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit dem E-Ticket verzögern oder verhindern. Obwohl THI Factory darauf achtet, dass alle dem Fahrgast übermittelten Informationen korrekt sind, kann THI Factory weder für Fehler im Inhalt der Information noch für deren eventuelle Folgen haftbar gemacht werden. THI Factory kann auch bei einer betrügerischen Nutzung eines E-Tickets nicht haftbar gemacht werden.

2.4. Kauf

Der Fahrgast kann die Tickets von Eurostar Continental Route Services bei Verkaufsstellen, einschließlich der Website eurostar.com, der Mobile-App von Eurostar, bei Beförderen (mit Ausnahme von THI Factory) oder bei zugelassenen Vertriebspartnern kaufen. Gegebenenfalls können Bearbeitungsgebühren aufgeschlagen und dem Reisenden in Rechnung gestellt werden.

Einzelheiten zu den bei bestimmten Tickettypen oder Fahrpreisen geltenden Bedingungen und Einschränkungen werden Ihnen während der Buchung bei Eurostar.com mitgeteilt.

Informationen darüber, wie Sie sich mit dem Kontakt-Center in Verbindung setzen können, sowie andere Reiseinformationen für Fahrgäste stehen auf der Website Eurostar.com.

Verlorene oder gestohlene Tickets werden weder ersetzt noch erstattet.


Reisenden, die einzeln reisen, stehen die Tarife durchschnittlich 210 Tage vor dem Abfahrtsdatum zur Verfügung, wohingegen Reisenden, die das Gruppenangebot nutzen, die Tarife bis zu 277 Tage vor dem Abfahrtsdatum zur Verfügung stehen (außer bei bestimmten Zügen, darunter die saisonal eingesetzten Züge). Der Verkauf wird je nach Tarif einige Minuten vor Abfahrt des Zuges geschlossen. Der Kaufpreis eines Tickets umfasst die Beförderung, die Zuteilung eines reservierten Platzes und gegebenenfalls die speziellen Services entsprechend der Leistungsklasse.


2.4.1 Nutzung der E-Voucher

Buchungen mit E-Vouchers müssen von der auf dem E-Voucher genannten Person vorgenommen werden (d. h. von der Person und mit der E-Mail-Adresse, die für die ursprüngliche Buchung verwendet wurde, für die der E-Voucher ausgestellt wurde). Sie können eine Buchung mit E-Vouchers für eine andere Person vornehmen, aber Sie können Ihren E-Voucher nicht auf eine andere Person weiterleiten.

2.5 Ticketkontrolle und Handhabung von Ordnungswidrigkeiten

  1. Vor dem Einstieg im Zug muss der Fahrgast an der Tür und während der ganzen Fahrt sein Ticket (und gegebenenfalls die Belege in Verbindung mit seinen Reisekonditionen: z. B. ein Dokument, das den Anspruch auf Sondertarife bescheinigt, Personalausweis, die digitale Karte Club Eurostar Digital, 2D-Code in der Bestätigungsmail zum Beitritt zum Frequent und Premium Pass, das Hin- und Rückfahrtticket, wenn es sich um einen Tarif handelt, der nur für Hin- und Rückfahrt gilt usw.) vorweisen können, sowie alle Dokumente oder Informationen die wir in Anwendung der lokalen Gesetzgebung zu überprüfen hat (z.B. COVID-Zertifikat der EU usw.).

Der Fahrgast muss mit einem digitalen Reisenachweis reisen, wenn er ein E-Ticket gebucht hat. Er muss bei der Kontrolle eine gültige, auf seinen Namen ausgewiesene

Reservierungsbestätigung vorweisen können:

ein E-Ticket (zugänglich über den in der bestätigenden E-Mail zugesandten PDF-Link oder über das Club Eurostar-Konto) mit dem lesbaren 2D-Strichcode oder

eine Club Eurostar-Karte oder

ein Mobile Ticket, wenn der Kunde es beantragt und seine Mobilfunknummer bei seiner Buchung angegeben hat.

Maßgeblich ist nur der elektronische Eintrag im Eurostar Informationssystem.


2. Der Besitz und/oder die Gültigkeit der Tickets (einschließlich der Kontrolle der Belege) und/oder alle Dokumente oder Informationen, die wir in Anwendung der lokalen Gesetzgebung zu überprüfen hat, werden vom Eurostar Continental Route Services- Personal am Bahnsteig und/oder an Bord des Zuges überprüft.

Personen, auch im Besitz eines gültigen Zugtickets, die gegen die Buchungs- und/oder Nutzungsbedingungen und/oder diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder eine sonstige andere Bedingung von Eurostar (insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Club Eurostar und die geltenden Allgemeinen Bedingungen für Abonnements) verstoßen und/oder die Anweisungen, Gesundheitsmaßnahmen, Sicherheits- oder Sicherungsbestimmungen, die von den Behörden und/oder von THI Factory in dessen Einflussbereich und/oder an Bord seiner Züge nicht befolgen und/oder die ein Verhalten an den Tag legen, das die Sicherheit des Zuges, der Mitarbeitenden von Eurostar, der Behörden und/oder der Reisenden beeinträchtigen könnte, kann ohne Recht auf Erstattung des Preises für den Transport der Zugang an Bord verwehrt oder können des Zuges verwiesen werden.

Ferner können Sanktionen gegen den Urheber der folgenden Verhaltensweisen verhängt werden, ohne dass deren nachfolgende Aufzählung vollständig ist:

Diskriminierende bzw. verunglimpfende Äußerungen, physische Angriffe, Versuche bzw. Androhung physischer Angriffe gegen das Personal von Eurostar, andere Reisende oder Behörden;

Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften und des Rauchverbots, Missbrauch des Alarmsignals bzw. absichtliche Verursachung einer Zugverspätung;

Beschädigung oder Diebstahl von Ausrüstungen/Einrichtungen (inkl. missbräuchliche Nutzung/Entwendung des Notfallhammers usw.).

Gegen alle Personen, die gegen den obigen Absatz verstoßen, können von THI Factory Sanktionen verhängt werden, die dem Schweregrad ihres Verhaltens entsprechen, so z. B., ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Verbot, mit einem der Eurostar-Züge zu reisen (auch mit gültigem Ticket), Stornierung eventueller späterer Buchungen, Verbot des Zutritts zu den Eurostar-Lounges, Ausschluss aus Club Eurostar mit sofortiger Wirkung und/oder Kündigung des Abonnements zum Schutz der Interessen von Eurostar/THI Factory.

THI Factory behält sich ebenfalls das Recht vor, vom Verursacher nach der Begehung der Taten Schadenersatz zu verlangen.

An Bord muss der Fahrgast, der kein gültiges Ticket besitzt (oder der nicht die Belege für seine Reise vorlegen kann), sofort den Train Manager aufsuchen, der gegebenenfalls diese Situation basierend auf dem Referenzpreis der jeweiligen Leistungsklasse zuzüglich der Kosten an Bord von 25 € (bar oder mit Bankkarte, Schecks werden nicht angenommen) regeln kann. Wenn der Fahrgast nicht unverzüglich zahlt, kann ihm das Einsteigen oder die Weiterfahrt verweigert werden. Im Zusatz kann ihm ein Bericht über den Regelverstoß ausgestellt werden. Ein von der (Weiter-)Fahrt ausgeschlossener Fahrgast darf hierfür keine Entschädigung beanspruchen. In einem solchen Fall werden die Bearbeitungskosten von pauschal 40 € zum erhöhten Bordtarif wie oben beschrieben aufgeschlagen.

Wenn der Kunde den geforderten Betrag nicht sofort zahlt und/oder im Fall eines erwiesenen Betrugs und/oder eines Verhaltens, das die Sicherheit des Zuges und/oder den Komfort der Fahrgäste beeinträchtigen könnte und/oder bei Nichteinhaltung der von den örtlichen 

Behörden und/oder von THI Factory auferlegten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, erstellt der Train Manager einen „Bericht über den Regelverstoß“ gegen die Vorlage eines Personalausweises und händigt dem Fahrgast eine Kopie aus. Ein solcher „Bericht über den Regelverstoß“ zusätzliche Kosten in Form einer Regularisierungsgebühr nach sich ziehen und/oder zu strafrechtlicher Verfolgung führen, ungeachtet eines etwaigen Schadensersatzes, den der Fahrgast zu zahlen haben könnte. Die Höhe der Gebühr kann, bei anderen Unregelmäßigkeiten als dem Fehlen eines gültigen Tickets, bis zu 95 Euro betragen. In einem solchen Fall riskieren die Anspruchsberechtigten für Sondertarife, ein Abonnement u. a. außerdem die umgehende Rücknahme ihres Anspruchs und des diesen Anspruch bestätigenden Dokuments und können zur Zahlung von Bearbeitungsgebühren verpflichtet werden. Im Fall eines erwiesenen Betrugs bei einer Reise werden die noch nicht eingesetzten E-Tickets nicht erstattet. Wenn der Fahrgast den geforderten Betrag, um seine Situation zu regeln, nicht an Bord gezahlt hat und die Zahlung nicht innerhalb von 15 Kalendertagen entweder überwiesen oder online über eurostar.com (mit folgendem Link) gezahlt hat www.eurostar.com/de-de/geldstrafe-bezahlen), werden für die erste Erinnerung 150 € von ihm gefordert, und nach der zweiten Zahlungsaufforderung wird sein VorganganeinenGerichtsvollzieherodereinInkassobüro übergeben.


3. Aus Sicherheitsgründen und um eine pünktliche Abfahrt zu gewährleisten, müssen Reisende spätestens zwei Minuten vor Abfahrt des Zuges auf dem Bahnsteig eingetroffen sein und in den Zug einsteigen können. Andernfalls könnte ihnen das Betreten des Zuges verweigert werden.

4. In einigen Bahnhöfen (z. B. Rotterdam, Schiphol Airport, Amsterdam) müssen die Reisenden ebenfalls den Strichcode Ihres Tickets an den Zugangsschranken scannen, um in den Bahnhof zu gelangen oder ihn zu verlassen. Die Reisenden müssen in diesem Fall (i) das Ticket ausdrucken damit der Strichcode, der darauf abgebildet ist, gescannt werden kann und (ii) sich früh genug zum Bahnhof begeben, um zeitig am Bahnsteig zu sein, entsprechend den Bestimmungen im vorangehenden Artikel 2.5.3).


2.6.Verfügbarkeit und Überbuchung

  1. Eurostar Continental Route Services-Züge bieten nicht alle dieselben Reiseangebote oder dieselbe Anzahl an Plätzen für die verschiedenen Reiseangebote. Die günstigsten Angebote sind nur in begrenzter Anzahl verfügbar. Es wird deswegen empfohlen, sein Ticket so früh wie möglich je nach Tarifbedingungen zu kaufen, um die Chancen auf einen günstigen Reisepreis zu erhöhen.
  2. Züge, die bei der Buchung als voll besetzt gemeldet waren, verfügen manchmal dennoch über einige freie Plätze, wenn sich einige Kunden nicht zur Abfahrtszeit melden. Einige Plätze können als doppelte Buchung angeboten werden, allerdings ohne eine Sitzplatzgarantie (es stehen Klappsitze zur Verfügung), doch ohne Garantie einer am Platz servierten Mahlzeit (sofern im Fahrpreis enthalten). Beim Buchungsvorgang und vor der Zahlung des Tickets wird der Fahrgast ordnungsgemäß informiert, dass er ein Ticket ohne Sitzplatzgarantie erwirbt. In diesem Fall enthält das Ticket den Vermerk „Sitzplatz falls verfügbar“. Dann sollte man sich an den Train Manager wenden, der sich bemühen wird, nach Möglichkeit einen freien Platz zuzuteilen.

2.7.Umtausch und Erstattung

Tickets können nur geändert werden, falls es der jeweilige Fahrpreistyp erlaubt, und für dieselben Start- und Zielbahnhöfe. Jede Änderung eines Tickets auf ein anderes Datum (oder eine andere Änderung bei einem beliebigen Detail eines Tickets) muss gemäß den für den jeweiligen Fahrpreistyp geltenden Bedingungen erfolgen und kann ggf. unter Anrechnung von Änderungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Zahlung der Fahrpreisdifferenz erfolgen.

Falls Sie Ihre Reise stornieren möchten, können Sie eine Erstattung verlangen, sofern der gekaufte Tickettyp erstattungsfähig ist. Die Ticketbedingungen können je nach Verkäufer variieren. Wenn das Ticket erstattungsfähig ist, muss der Antrag über die Verkaufsstelle gestellt warden. von der das Ticket gekauft wurde (oder eine andere Verkaufsstelle, an die Sie verwiesen werden).

Fahrpreisbedingungen finden Sie unter: https://www.eurostar.com/de-de/reise-infos/reiseplanung/eurostar-preise

Falls das Ticket von der THI Factory SA (für die Eurostar Continental Route Services) gekauft wurde, erfolgt die Erstattung, wenn das Ticket mit einer Kredit- oder Kundenkarte bezahlt wurde, durch eine Ausgabe eines Kredit-Vouchers gegen diese Kredit- oder Kundenkarte. Wenn das Ticket durch ein Geschäftskreditkonto bezahlt wurde, wird das Konto entsprechend kreditiert. Wenn das Ticket mit einem Online-Zahlungssystem, wie etwa PayPal, Apple Pay oder iDEAL, bezahlt wurde, wird das für die Zahlung benutzte Konto entsprechend kreditiert. Wenn das Ticket durch E-Voucher bezahlt wurde, erfolgt jede Erstattung über E-Voucher an den genannten Inhaber des/der ursprünglichen E-Vouchers. Wenn das Ticket teilweise bar und teilweise durch E-Voucher bezahlt wurde, erfolgt jede Erstattung auf dieselbe Weise - d.h. eine Erstattung des gleichen bar bezahlten Betrags und eine Erstattung des gleichen über E-Voucher bezahlten Betrags. Andernfalls erfolgt die Erstattung nach unserem Ermessen per Banküberweisung.

2.8.Haftung der Beförderer

2.8.1.Haftung bei Personenschäden

Im Fall des Todes oder einer Verletzung des Fahrgasts während der Beförderung:

ist THI Factory gegenüber den Fahrgästen für die Beförderungsleistung in dem belgischen und französischen Netz haftbar;

sind THI Factory und SNCF Voyages Deutschland GmbH gemeinsam gegenüber den Fahrgästen für die Beförderungsleistung in dem deutschen Netz gemäß Artikel 26 § 5 RU haftbar;

ist NS gegenüber den Fahrgästen für die Beförderungsleistung auf dem niederländischen Netz haftbar.

Die Haftung der Beförderer (einschließlich der Befreiungsgründe) sowie die Entschädigungen, die diese im Rahmen dieses Artikels zu zahlen haben, werden von den Bestimmungen in Teil 11 GCC-CIV/PRR geregelt.


2.8.2.Haftung bei Sachschäden


Im Fall des Todes oder der Verletzung von Fahrgästen haftet der Beförderer gemäß den Bestimmungen in Teil 12 der GCC-CIV/PRR weiterhin für den Schaden durch völligen oder teilweisen Verlust oder Beschädigung der Gegenstände, die der Fahrgast entweder an sich oder als Handgepäck bei sich trug.


2.8.3. Haftung bei Nichteinhaltung des Fahrplans, Vorgehen bei Verspätung, versäumten Anschlussverbindungen und Ausfällen


2.8.3.1 Für den Fall, dass ein Fahrgast seine Reise nicht angetreten hat, weil sein Zug bei Abfahrt mit mehr als 60 Minuten Verspätung angekündigt wurde oder weil sein Zug ausgefallen ist.

Falls der Fahrgast seine Reise nicht angetreten hat, weil sein Eurostar Continental Route Services-Zug bei der Abfahrt mit mehr als 60 Minuten Verspätung angekündigt war oder ausgefallen ist, ist ein kostenloser Umtausch oder eine vollständige Rückerstattung gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen und Modalitäten möglich.


2.8.3.1.1 Umtausch

Wenn die ursprüngliche Buchung über SNCB, SNCF, NS, Trainline oder ein Reisebüro vorgenommen wurde.

Der Fahrgast muss sich mit der Verkaufsstelle in Verbindung setzen, bei der das Ticket gebucht wurde.


Wenn die ursprüngliche Buchung über Thalys.com oder über Eurostar.com oder über das Customer Service Center vorgenommen wurde

  • Für Tarife, die grundsätzlich auch nach der Abfahrtszeit des Zuges kostenlos umtauschbar sind, kann der Umtausch bei der ursprünglichen Verkaufsstelle erfolgen,

d. h. auf Eurostar.com oder über das Customer Service Center.

  • Für Tarife, die nach der ursprünglichen Abfahrtszeit nicht mehr kostenlos umtauschbar sind, hat der Fahrgast ausnahmsweise Anspruch auf einen kostenlosen Umtausch. Der Antrag auf Umtausch kann telefonisch über das Customer Service Center oder über die sozialen Netzwerke, über Twitter oder Messenger gestellt werden. Kontaktdaten finden Sie auf www.eurostar.com.


2.8.3.1.2 Erstattung

Wenn die ursprüngliche Buchung über SNCB, SNCF, NS, Trainline oder ein Reisebüro vorgenommen wurde.

Der Fahrgast muss sich mit der Verkaufsstelle in Verbindung setzen, bei der das Ticket gebucht wurde.


Wenn die ursprüngliche Buchung über Eurostar.com oder über Thalys.com oder telefonisch beim Customer Service Center vorgenommen wurde.

  • Für Tarife, die grundsätzlich auch nach der Abfahrtszeit des Zuges zu 100 % erstattungsfähig sind, kann der Erstattungsantrag bei der ursprünglichen Verkaufsstelle gestellt werden, d. h. auf Eurostar.com oder über das Customer Service Center.
  • Für Tarife, die nach der Abfahrtszeit des Zuges grundsätzlich nicht zu 100 % erstattungsfähig sind, hat der Reisende ausnahmsweise Anspruch auf eine gebührenfreie Erstattung. Der Antrag auf Erstattung kann telefonisch über das Customer Service Center oder über die sozialen Netzwerke, über Twitter oder Messenger gestellt werden. Kontaktdaten finden Sie auf www.eurostar.com.


2.8.3.2.Entschädigung im Fall einer Verspätung bei der Ankunft während einer Fahrt mit dem Zug


Eurostar Continental Route Services bietet je nach Art und Dauer der Verspätung mehrere alternative Formen der Entschädigung an:


Die Entschädigung erfolgt vorrangig in Form von E-Vouchern (elektronischen Gutscheinen), eventuell von Gutscheinen in Papierform, wenn die Nutzung im Reisebüro erfolgen muss, oder auf einfache Anfrage Ihrerseits in Form von Bonuspunkten, die Ihrem Konto Club Eurostar gutgeschrieben werden, oder in Form einer Rückerstattung per Banküberweisung.


Bei Entschädigungen in Form eines E-Vouchers oder in Form von Bonuspunkten, die Ihrem Konto Club Eurostar gutgeschrieben werden, bieten wir Ihnen eine großzügigere Entschädigung als in der Europäischen Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr an:


In Form von E-Vouchers:


30 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr*,

60 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr*, und

75 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 180 Minuten oder mehr*.

In Form von Bonuspunkten, die Ihrem Club Eurostar-Konto gutgeschrieben werden (wobei 0,09 £ = 1 Punkt und 0,12 € = 1 Punkt und 0,12 $ = 1 Punkt):

25 % der verspäteten Strecke/Ziel in Form von Punkten bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr,

50 % der verspäteten Strecke/Ziel in Form von Punkten bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr und

75 % der verspäteten Strecke/Ziel in Form von Punkten bei einer Verspätung von 180 Minuten oder mehr.


*Eine finanzielle Entschädigung in Form einer Banküberweisung oder per Kreditkarte kann weiterhin beantragt werden, aber in diesem Fall gelten einzig die in der Europäischen Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vorgesehenen Prozentsätze, nämlich:

25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr und

50 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr.


Die Höhe der Kompensation in Form von E-Vouchers oder in Geldform wird auf der Grundlage des von Ihnen tatsächlich gezahlten Preises für die von der Verspätung betroffenen Eurostar Continental Route Services oder Durchgangsfahrkarten berechnet. Wenn ein Vertrag mehr als eine Hin- und Rückfahrt umfasst und die Kosten für die einzelne Strecke/den einzelnen Service, die/der Gegenstand der Verspätung ist, nicht klar sind, wird der Betrag Ihrer Entschädigung gemäß den vorstehenden Absätzen im Verhältnis zum gesamten von Ihnen bezahlten Preis berechnet. Wenn Sie im Rahmen eines Reisepakets reisen, das keinen Fahrpreis für die verspätete Teilstrecke bzw. den verspäteten Service enthält, wird der Fahrpreis auf der Grundlage eines von uns nach billigem Ermessen festgelegten Betrags berechnet, der die Zahlung widerspiegelt, die wir in Bezug auf Ihre Reise für diese Teilstrecke bzw. diesen Service erhalten haben.


Wir werden Sie innerhalb von 100 Minuten ab der planmäßigen Abfahrtszeit Ihres verspäteten oder annullierten Zuges oder Ihrer verspäteten oder annullierten Durchgangsfahrkarte über verfügbare Umbuchungsmöglichkeiten informieren. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie reisen mit einem anderen Verkehrsunternehmen per Zug, Bus oder Reisebus zu Ihrem Endziel, erstatten wir Ihnen die Ihnen entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Zug-, Bus- oder Reisebuskosten. Ihrem Antrag sind entsprechende Belege beizufügen.


2.8.3.2.3. Um einen Antrag auf Entschädigung (unabhängig von der gewählten Entschädigungsart) einzureichen, können Sie wahlweise (i) das Entschädigungsformular online auf unserer Website ausfüllen oder (ii) das von der Europäischen Kommission erstellte Formular ausfüllen und uns zusenden. Anträge, die mehr als ein Jahr nach dem Datum der ursprünglichen Reise eingereicht werden, können nicht angenommen werden


2.8.3.2.3. Grenzen des Anspruchs auf Entschädigung


Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er vor dem Kauf des Tickets über die Verspätung informiert wurde oder wenn die Verspätung im weiteren Reiseverlauf am Zielbahnhof weniger als 60 Minuten beträgt.

Eine Entschädigung von weniger als 4 € wird nicht ausgezahlt.


THI Factory ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn es nachweisen kann, dass die Verspätung, der verpasste Anschluss oder der Zugausfall als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit folgenden Umständen aufgetreten sind:

außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende, außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die THI Factory trotz Anwendung der nach Lage des Falles

gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte; oder

ein Verschulden des Fahrgastes; oder

Das Verhalten eines Dritten, das THI Factory trotz Anwendung der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, wie z. B. Anwesenheit von Personen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus.


2.8.3.4. Rückbeförderung und Hilfe


In Anwendung von Artikel 32 RU (rechtliche Sonderregelung für Befreiungsgründe des Eisenbahnrechts), auch im Anhang der PRR zu finden, sind die Beförderer nicht verpflichtet, die Fahrgäste weiterzubefördern oder ihnen Hilfestellung zu leisten, wie beispielsweise in Artikel 18 bzw. Artikel 20 der PRR festgelegt, wenn die Verspätung, der verpasste Anschluss oder Ausfall auf eine der folgenden Ursachen zurückgeführt werden kann:

1. Umstände außerhalb des Bahnbetriebs, die der Beförderer trotz der gebotenen Sorgfalt aufgrund der Besonderheiten des Falls nicht vermeiden konnte und deren Folgen er nicht abwenden konnte, oder

2. Fehler des Fahrgasts, oder

3. das Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz der gebotenen Sorgfalt aufgrund der Besonderheiten des Falls nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur nutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben hiervon unberührt.


2.9.Minderjährige


Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht allein in Eurostar Continental Route Services -Zügen reisen. Der Zutritt an Bord der Eurostar Continental Route Services- Züge für allein reisende Kinder unter 12 Jahren wird ihnen deswegen kategorisch verwehrt. Wenn die Eltern oder gesetzlichen Vormünder dennoch ein Kind allein am Bahnsteig lassen, ist THI Factory verpflichtet, die Polizei zu rufen, die als einzige für die Übernahme des Kindes zuständig ist.


Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen oder eines Kindes zwischen 12 und 18 Jahren reisen.


Jedes minderjährige Kind (unter 18 Jahren) reist in allen Fällen unter der Verantwortung seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vormunds. Es ist Aufgabe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, sich bei den zuständigen nationalen Behörden zu informieren und sich zu vergewissern, dass ihr Kind die erforderlichen Dokumente zum Überschreiten der Grenzen besitzt. Können Minderjährige diese erforderlichen Dokumente nicht vorzeigen, kann ihnen der Train Manager das Einsteigen verwehren und die zuständigen Behörden benachrichtigen.


- Beim Eurostar Continental Route Services -Angebot ab Frankreich müssen Minderjährige, die nicht von mindestens einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund begleitet werden, im Besitz einer von den französischen Behörden geforderten Ausreisegenehmigung (Autorisation de Sortie du Territoire - AST) sein.


2.10.Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

1. Um Menschen mit Behinderungen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern, kann ein Antrag auf Hilfeleistung am Bahnhof gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens 24 Stunden vor der Fahrt unter folgender Telefonnummer gestellt werden:


in Belgien: +32 (0)2 528 28 28 täglich von 7:00 Uhr bis 21:30 Uhr (Kosten für einen lokalen Anruf je nach Telefonanbieter) oder mithilfe des Online-Antrag auf Hilfeleistung auf Ein- oder Ausstiegshilfe im Streckennetz der SNCB Europa (kostenloser Service). Sie können Ihren Antrag auf Ein- oder Ausstiegshilfe stellen, sobald Sie Ihre Fahrt gebucht haben und spätestens 24 Stunden vor der Reise

in Frankreich: Wenden Sie sich an den Dienst Service Assist’en Gare per Telefon: +33 972720092 (wählen Sie 3212 von Frankreich aus) oder über Online-Formular: (verfügbar auf Französisch und Englisch) https://www.garesetconnexions.sncf/en/assistances-psh-pmr Sie können Ihren Antrag auf Ein- oder Ausstiegshilfe stellen, sobald Sie Ihre Fahrt gebucht haben und spätestens 24 Stunden vor der Reise

in den Niederlanden: +31 (0)02 35 78 22 (Kosten für einen lokalen Anruf je nach Telefonanbieter). Ihr Antrag auf Beistand kann sofort nach Ihrer Reservierung und bis spätestens 24 Stunden vor der Reise gestellt werden

in Deutschland: +49 (0)1 806 512 512, Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr (die ersten 30 Sekunden sind gratis, anschließend werden 0,20 €/Min. aus dem deutschen Festnetz bzw. maximal 0,60 €/Min. aus dem Mobilfunknetz berechnet). Ihr Antrag auf Beistand kann sofort nach Ihrer Reservierung und bis spätestens 24 Stunden vor der Reise gestellt warden

- In Großbritannien: +44 (0)3432 186 186 (Wählen Sie Ihre Sprache und dann Option 6). Wir sind von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr (britische Ortszeit) sowie am Samstag und Sonntag von 8:00 bis 15:00 Uhr (britische Ortszeit) erreichbar. An britischen Feiertagen erreichen Sie uns von 8:00 bis 15:15 Uhr (britische Ortszeit).

Oder senden Sie uns mindestens 24 Stunden vor Ihrer Reise eine Nachricht über dieses Kontaktformular und klicken Sie auf die Schaltfläche für Barrierefreies Reisen. Wenn wir weitere Informationen benötigen, rufen wir Sie direkt an oder schicken Ihnen eine E-Mail.



Die Hilfe kann nicht garantiert werden, wenn sie außerhalb der oben genannten Zeiten erbeten wird.


2. Für Reisende im Rollstuhl wurde ein Sondertarif eingeführt. An Bord des Eurostar Continental Route Services-Zuges wurde für diese Personen ein spezieller Platz für Rollstühle in „Premium“ in den Wagen 1, 11 und 21 eingerichtet und zwar zum günstigen Festpreis: Mittels eines Sitzes mit beweglicher Sitzfläche ist eine bequeme Installation möglich, Mahlzeiten werden am Platz serviert. Die Toiletten sind ebenfalls für Rollstuhlfahrer(innen) zugänglich und entsprechend angepasst worden.


Die Reise ist für Personen im Rollstuhl nur dann möglich, wenn der Rollstuhl folgende Dimensionen nicht überschreitet:

70 cm Breite / 120 cm Länge

Wendekreis: 150 cm

Höchstgewicht: 300 kg mit der Person und ihrem Gepäck


Sollten diese Bedingungen nicht beachtet werden, so kann der Rollstuhl nicht in den hierfür vorgesehenen und reservierten Wagon eingeladen werden.


Ausschließlich Rollstühle mit elektrischem oder manuellem Antrieb werden an Bord

zugelassen. Thermische Rollstühle sind in Eurostar Continental Route Services -Zügen nicht erlaubt.


3. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen erhalten einen Sondertarif:


Personen, die Fahrgäste im Rollstuhl begleiten, profitieren vom „Begleiter"-Tarif. Diese Personen erhalten einen eingerichteten Rollstuhlplatz zu einem Festpreis.

Personen, die Fahrgäste mit einer anderen Behinderung begleiten, für die kein Rollstuhl erforderlich ist, zahlen den sogenannten Begleiter für eine Person ohne Rollstuhl“-Tarif. Dieser Tarif gilt in allen unseren Serviceklassen zu einem günstigen Festpreis.


2.11.Reisen mit einem Haustier


Kleine Haustiere dürfen kostenlos an Bord des Eurostar Continental Route Services-Zuges reisen, wenn sie in einer Transportbox mit einer Größe von maximal 45 x 30 x 25 cm befördert werden und unter 6 kg wiegen.


Der Reisende kann bis zu zwei Haustiere mitführen, die ordnungsgemäß geimpft sein müssen. Er muss Dokumente vorlegen können, die dies bescheinigen.


Haustiere mit einem Gewicht über 6 kg können ausnahmsweise nicht in einer Transportbox befördert werden, wenn sie einen Maulkorb tragen, sodass sie die anderen Fahrgäste nicht stören. Tiere, die nicht in einer Transportbox befördert werden, sind an Bord nur mit dem Kauf eines Tickets „Hund“ zugelassen (nur an Bord durch den Train Manager verkauft) und müssen auf den Knien sitzen oder an der Leine mit Maulkorb auf dem Boden des Wagens liegen, sodass sie die anderen Fahrgäste nicht stören. Auf Bitte eines Fahrgasts kann der Train Manager das Tier und seinen Besitzer in einen anderen Teil des Zuges umsetzen.


Blindenführ- und Assistenzhunde behinderter Personen werden kostenlos befördert.


Unter Ausnahme der Blindenführ- und Assistenzhunde sind Tiere in den Zügen „Snow“ und Zügen „Sun“ nicht zugelassen.


Gefährliche Hunde, wilde Tiere, Vögel (Wellensittiche, Kanarienvögel …) sind an Bord nicht erlaubt.


2.12.Gepäck


Die Fahrgäste sind für ihre mitgeführten Gegenstände und Koffer während der ganzen Fahrtzeit (auch im Fall der Unterbringung in den Gepäckräumen zwischen den Abteilen) verantwortlich und müssen sie unbedingt mit ihrem Namen und Vornamen versehen.


Gepäckstücke dürfen weder vor die Türen und Notausgänge, noch in die Gänge gestellt werden. Es ist dem Fahrgast unter Androhung der Anwendung des Artikels 2.5. ebenfalls untersagt, die Gepäckstücke im Zug zu befestigen (Kordel, Vorhängeschloss).


Mit Ausnahme der Züge „Snow“ und „Sun“ kann jeder Fahrgast maximal drei Gepäckstücke mit an Bord nehmen, und zwar:

zwei Gepäckstücke mit folgenden maximalen Dimensionen: 75 x 53 x 30 cm

ein Handgepäck


Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu tragen.


Abweichend vom vorstehenden Absatz kann der Fahrgast ein sogenanntes Sondergepäck mitführen, das die Dimensionen der üblichen Gepäckstücke überschreitet, wenn das besagte Gepäckstück in einer Hülle von höchstens 2 Metern transportiert wird und nicht auf der Liste der verbotenen Gegenstände steht, die auf der Website eurostar.com eingesehen werden kann. Es obliegt dem Fahrgast in der Rubrik „Nicht zulässige Gepäckstücke“ auf der Website eurostar.com zu prüfen, ob er ordnungsgemäß berechtigt ist, das besagte Sondergepäck zu mitzuführen. Im Zweifelsfall sollte sich der Reisende vor der Abreise an den Kundendienst wenden.


Sofern er ein besonderes Gepäckstück in einer Transporthülle von höchstens 2 Metern mitführt, kann der Fahrgast zusätzlich zu diesem Gepäckstück maximal ein Gepäckstück mit den Ausmaßen 75 x 53 x 30 cm und ein Handgepäck mitführen. Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu tragen.


Bei Übergepäck oder Nichtbefolgung dieser Bedingungen kann vom Fahrgast ein Zuschlag von 30 € pro Gepäckstück gefordert werden oder es kann ihm die Fortsetzung seiner Reise an Bord dieses Zuges oder der Zutritt an Bord Zuges verwehrt werden, ohne dass er einen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises hat.


Bei einer Reise mit einem Kind ist der Fahrgast berechtigt, zusätzlich zu den drei im vorstehenden Absatz erlaubten Gepäckstücken kostenlos einen Kinderwagen mitzuführen, sofern der Kinderwagen vor dem Einstieg zusammengeklappt und ordnungsgemäß in den ausgewiesenen Staubereichen in dem Wagen untergebracht wird, in dem der Fahrgast seinen Platz reserviert hat.


Es ist dem Fahrgast erlaubt, an Bord des Eurostar Continental Route Services-Zuges ein Fahrrad mitzuführen, vorausgesetzt, dass die beiden Räder abmontiert wurden. Das Fahrrad muss des Weiteren in einer Transporthülle von maximal 135 x 85 x 30 cm Größe verpackt sein, die sämtliche Teile des auseinandergenommenen Fahrrads abdeckt.


Zusätzlich zu seinem eigenen Fahrrad gemäß den im vorstehenden Absatz angegebenen Bedingungen, kann der Fahrgast ein einziges normales Gepäckstück und ein einziges Handgepäck (wie obenstehend in Artikel 2.12. ausgeführt) mitführen. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein gesamtes Gepäck (einschließlich Fahrrad) selbst zu tragen.


Zusammengeklappte Klappräder werden als normales Gepäckstück betrachtet, wenn sie nicht die folgenden Ausmaße überschreiten: 75 x 53 x 30 cm.


Der Fahrgast, der ein Fahrrad mitführt muss sich spätestens 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnsteig einfinden.


Sollten die vorstehenden Transportbedingungen für Fahrräder nicht eingehalten werden, kann der Fahrgast das besagte Fahrrad nicht mit an Bord nehmen.


In den Zügen „Snow“ ist es möglich, Ihr Gepäck in zusätzlichen dafür vorgesehenen Räumen in den Wagen 6/16, 7/17 und 8/18 aufzubewahren. Im „Snow“-Zug können Reisende von

msterdam oder Brüssel nach Bourg-Saint-Maurice ihr Gepäck an einem gesicherten Ort am Kopf des Zuges (während der Fahrt nicht zugänglicher Ort) einladen.


An Bord der Züge „Sun“ werden Kühltaschen ausnahmsweise als Gepäckstücke betrachtet und unter dem Vorbehalt zugelassen, dass ihre Eigenschaften den im obenstehenden Artikel

2.12. ausgeführten Gepäckbestimmungen entsprechen.


Gepäckstücke, die eine Gefahr für die Sicherheit und den einwandfreien Ablauf der Vorgänge darstellen, Gepäckstücke, die eine Gefahr für den Zug oder für eine jegliche Person darstellen, die sich an Bord befindet, sind an Bord der Züge untersagt. Jegliche weiteren, kraft des Landesrechts des Abfahrts- und/oder Zielorts und/oder des Landes, das der Fahrgast auf seiner Reise durchquert, verbotenen Gegenstände oder Substanzen sind ebenfalls an Bord untersagt.


Die nicht erschöpfende Liste der an Bord der Eurostar Continental Route Services-Züge untersagten Gepäckstücke ist

https://www.eurostar.com/de-de/reise-infos/reiseplanung/gepaeck/verbotene-gegenstaende einsehbar.


2.13.Verschiedene Verbote


Tabakerzeugnisse


In den Eurostar Continental Route Services-Zügen ist der Konsum von Tabakerzeugnissen untersagt. Als Tabakerzeugnisse gelten die Produkte, die geraucht oder verdampft werden sollen, sobald sie auch teilweise aus Tabak und Nikotin bestehen, ausgenommen hiervon sind nur die Produkte, die zu Heilzwecken verwendet werden.


Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot hat der Fahrgast einen Pauschalbetrag von 200 € zu zahlen, und der Train Manager erstellt einen Bericht über den Regelverstoß gemäß Artikel

2.5.2. § 2.


Ankauf von Alkohol im Eurostar Café.


Der Ankauf von Alkohol im Eurostar Café ist verboten für Reisende, die am Reisetag jünger als 18 Jahre sind.


Beschädigung des Materials


Es ist verboten, den Zug innen oder außen zu beschädigen oder zu verschmutzen. Bei einem Verstoß muss der Fahrgast einen Pauschalbetrag von 60 € unbeschadet des Rechts zahlen, von ihm einen höheren Betrag je nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu fordern.


Zugverspätung, die von einem Fahrgast verursacht wurde


Es ist verboten, das Alarmsignal im Zug unberechtigt zu betätigen oder allgemeiner, eine unberechtigte Handlung zu begehen, die eine Verspätung des Zuges zur Folge hat. Bei einem Verstoß muss der Fahrgast 10 € pro Minute Zugverspätung, maximal 60 €, unbeschadet des Rechts zahlen, von ihm einen höheren Betrag je nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu fordern.


2.14.Kostenlose WLAN-Verbindung


Allen Fahrgästen steht in allen Eurostar Continental Route Services-Zügen kostenlos eine gesicherte WLAN-Internetverbindung (https) zur Verfügung.


Fahrgäste können sich mit „Eurostar Train Wifi“ verbinden, indem sie das WLAN auswählen und den weiteren Schritten auf dem speziellen Portal „onboard.eurostar.com“ folgen.

Die WLAN-Verbindung an Bord wird unter Vorbehalt der jeweiligen technischen Gegebenheiten des Tages angeboten.

Der Zugang zur WLAN-Verbindung an Bord unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eurostar Wifi in Thalys-Zügen, die Sie bei der Anmeldung für die Nutzung des WLANs an Bord einsehen können.


2.15.Dienstleistungen für Fahrgäste, die beruflich oder häufig reisen


Fahrgäste, die beruflich oder häufig reisen und von den zahlreichen Vorteilen mit Eurostar Continental Route Services wie dem Programm Club Eurostar, den Abonnements Frequent Pass und Premium Pass, den Angeboten „Corporate Fares“ profitieren wollen, werden verschiedene Dienstleistungen angeboten.


Ausführlichere Informationen und Bedingungen für diese Dienstleistungen sind erhältlich bei:


1. Corporate Fares:

- In Belgien: +32 70 66 77 88 (0,30 €/Min.)

- In Frankreich: +33 (0)8 25 84 25 97 (0,30 €/Min.)

In Deutschland: +49 18 07 07 07 07 (die ersten 30 Sekunden sind gratis, anschließend werden 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz bzw. maximal 0,42

€/Min. aus dem Mobilfunknetz berechnet)

In den Niederlanden: 030 23 00 023 (0,35 €/Min.)

Oder www.eurostar.com/de-de/unternehmenstarife


2. Frequent oder Premium Pass


- Belgien: (+32) 2400 6776*


- Frankreich: (+33) 1707 060 88*


- Deutschland: (+49) 30 7007 0000*


- Niederlande: (+31) 20 5323232 *


(*Kosten eines Ortsgesprächs je nach Anbieter)

Auf unserer Website im Kapitel „Konto“.


2.16.Reklamationen


2.16.1. Reklamationen wegen Verspätung, versäumter Anschlussverbindung oder Ausfall


Kundenservice:

Jeder Antrag auf Entschädigung für Verspätung, versäumte Anschlussverbindungen und Ausfall, wie sie in Artikel 2.8. vorgesehen ist, muss innerhalb von drei Monaten nach der Verspätung gestellt werden:

entweder auf Eurostar.com unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Online- Formulars, auf dem man das Zeichen der Buchung bestehend aus sechs Buchstaben angeben sollte;

oder durch einen mit Briefporto frankierten Brief an die folgende Anschrift: Kundendienst - Réclamations et suggestions - B.P.14 – B-1050 Brüssel, dem man das Originalticket beifügen muss.

Bei Entschädigungen durch Banküberweisung müssen die IBAN- und BIC-Codes dem Antrag auf Entschädigung beigefügt werden, unabhängig davon, ob er online oder schriftlich gestellt wird.


Médiateur SNCF Mobilités:

Im Falle der Unzufriedenheit mit der Reaktion des Kundendienstes, wie oben erwähnt, oder in Abwesenheit einer Reaktion innerhalb von drei Monaten kann der Médiateur SNCF Mobilités, der Ombudsmann der Französischen Eisenbahn, auf Französisch oder auf Englisch

Kontaktiert warden auf https://mediation-sncf.my.site.com/mediation/s/?language=en_US oder per Post an die folgende Adresse: Médiateur SNCF Mobilités, TSA 37701- F 59973 Tourcoing, Frankreich.


Das Vermittlungsprotokoll ‘Protocole de médiation relatif aux modalités de fonctionnement de l’instance de médiation’ wie vereinbart zwischen nationalen Verbraucherverbänden, einerseits, und SNCF Mobilités, EUROSTAR International Limited und THI Factory, anderseits, ist verfügbar auf https://www.sncf.com/en/customer-service/dispute-management/sncf-mediator/request-medi ation und im Jahresbericht des Médiateur SNCF Mobilités auf https://www.sncf.com/de/kundendienst/streitfaelle/sncf-mediator.


Ombudsrail(Belgien):

Im Falle der Unzufriedenheit mit der Reaktion des Kundendienstes, wie oben erwähnt, oder in Abwesenheit einer Reaktion innerhalb von drei Monaten kann der Ombudsrail, der Mediationsdienst der belgischen Eisenbahnen, unter folgenden Koordinaten kontaktiert werden: Ombudsrail - Boulevard Roi Albert II 8 boîte 5, 1000 Brüssel - Tel.: 0800.25.095 - E-Mail: plaintes@ombudsrail.be.


2.16.2.Reklamationen im Fall von Personenschäden

Reklamationen bezüglich Personenschäden sind schriftlich an den Beförderer zu richten, der die Beförderungsleistung zum Zeitpunkt des Unfalls erbracht hat, also THI Factory, wenn der Unfall in Frankreich, Belgien oder Deutschland geschah, oder NS, wenn er in den Niederlanden eingetreten ist. Dabei ist eine Frist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden erfuhr, zu beachten. Damit die Reklamation zulässig ist, muss sie mindestens einen Arztbericht enthalten, in dem der angeführte Schaden bestätigt wird.


2.16.3.Verschiedenes

Je nach Art der Reklamation können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.

Die Abgabe einer Reklamation hat nicht systematisch eine Entschädigung zur Folge.


2.17.Vollständigkeit und Unabhängigkeit der Bestimmungen


Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil dieser Bedingungen nicht gültig ist oder nicht erfüllt werden kann, berührt dies in keinem Fall die Gültigkeit oder Erfüllbarkeit der verbleibenden Bedingungen, die nach Möglichkeit weiterhin gültig sind.


Bei allen Klagen gegen THI Factory, die nicht auf dem Beförderungsvertrag gründen, kommt ausschließlich das belgische Recht zur Anwendung. Für jeden Rechtsstreit sind allein die Gerichte in Brüssel zuständig.


TEIL 3 - DIE PREISTABELLE VON EUROSTAR CONTINENTAL ROUTE SERVICES

DIE PREISTABELLE VON EUROSTAR CONTINENTAL ROUTE SERVICES

3.1.Geltungsbereich

  • Für den grenzüberschreitenden Verkehr werden ausschließlich Tickets für die folgenden Verbindungen ausgestellt:
  • Paris-Brüssel-Antwerpen-Rotterdam-Schiphol-Amsterdam


  • Paris-Brüssel-Lüttich-Aachen-Köln-Hbf-Düsseldorf-Hbf-Düsseldorf-Flughafen-Duisbur g Hbf-Essen Hbf-Dortmund


  • Marne-la-Vallée – Flughafen Charles de Gaulle 2 TGV-Brüssel Rotterdam-Schiphol-Amsterdam


  • Amsterdam-Schiphol-Rotterdam-Antwerpen-Brüssel-Valence-Avignon-Aix en Provence-Marseille


  • Amsterdam-Schiphol-Rotterdam-Antwerpen-Brüssel-Chambery-Albertville-Moutiers-A ime la Plagne-Landry-Bourg St-Maurice.


Eurostar Continental Route Services-Tickets gelten nicht in anderen Fernverkehrszügen, auch nicht in den Eurostar London Route Services Zügen.


  • Für den Inlandsverkehr, der von THI Factory durchgeführt wird, werden Tickets nur für die folgenden Verbindungen ausgestellt:
  • In Deutschland: Aachen-Köln Hbf-Düsseldorf Hbf-Düsseldorf Flughafen-Duisburg Hbf- Essen Hbf-Dortmund


  • In den Niederlanden: Amsterdam/Schipol-Rotterdam


  • In Belgien: Brüssel-Antwerpen-Lüttich


Die Anzahl der für den Inlandsverkehr ausgestellten Tickets ist begrenzt und hängt von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Kaufs ab.


3.2.Sonderbestimmungen für Eurostar Continental Route Services-Tickets von oder nach Belgien


Sonderbestimmungen für Eurostar Continental Route Services-Tickets ab oder nach

Brüssel-Midi, Antwerpen-Central oder Lüttich-Guillemins

Jegliches Eurostar Continental Route Services-Ticket ermöglicht es ab dem Vorabend der Hinreise oder bis zum nächsten Morgen der Rückreise kostenlos mit einem Zug des inländischen Bahnnetzes der SNCB in den Zonen Brüssel, Antwerpen oder Lüttich (außer Brüssel-Flughafen) zu reisen. Das Eurostar Continental Route Services-Ticket erlaubt die Anreise folgender Bahnhöfe in den Zonen Brüssel, Antwerpen oder Lüttich:

  • Tickets von und nach Brüssel-Midi: Diese Tickets gelten auch von und nach Arcades, Anderlecht, Berchem-Sainte-Agathe, Bockstael, Boitsfort, Boondael, Bordet, Bruxelles-Central, Bruxelles-Congres, Bruxelles-Chapelle, Bruxelles-Luxembourg, Bruxelles-Nord, Bruxelles Quartier Léopold, Bruxelles-Schuman, Bruxelles-Ouest, Delta, Etterbeek, Evere, Forest-Est, Forest-Midi, Germoir, Haren, Haren-Sud, Jette, Meiser, Mérode, Moensberg, Schaerbeek, Simonis, St-Job, Tour et Taxi, Uccle- Calevoet, Uccle-Stalle, Vivier d'oie und Watermael. Für Brüssel-Flughafen, wird die Diabolo-Gebühr entrichtet, die nicht im Eurostar Continental Route Services

-Ticket inbegriffen ist.

  • Tickets von und nach Antwerpen: Diese Tickets gelten ebenfalls von und nach Antwerpen-Berchem, Antwerpen-Central, Antwerpen-Dam, Antwerpen-Luchtbal, Antwerpen-Noorderdokken, Antwerpen-Ost und Antwerpen-Süd.
  • Tickets von und nach Lüttich-Guillemins: Diese Tickets gelten auch von und nach Liège-Carré, Liège-Saint-Lambert, Angleur, Bressoux, Chênée und Sclessin.


Die Fahrgäste müssen bei Fahrten an Bord der belgischen Inlandszüge ihr Ticket vorweisen können.


3.3.Optionen und Preise


Wir bieten auf den Eurostar Continental Route Services verschiedene Fahrpreistypen an. Einzelheiten bezüglich der verschiedenen Optionen, Bedingungn und Preise finden Sie hier: https://www.eurostar.com/de-de/reise-infos/reiseplanung/eurostar-preise oder auf den Seiten zu Corporate Fares (Firmenpreisen) und Subscription Pass (Abonnenmentsausweis) auf unserer Website www.eurostar.com.




3.4.Kinder


Ein Kind unter 4 Jahren pro Erwachsenen darf kostenlos reisen, sofern für es kein Sitzplatz gefordert wird und jedes Kind somit auf dem Schoß des Erwachsenen reist.

Kinder zwischen 4 und 11 Jahren sowie jüngere Kinder, für die ein Sitzplatz reserviert ist, zahlen den Preis des Tickets entsprechend dem Sondertarif für Kinder (siehe Punkt 2.).

ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN l Version zum 23-04-.2024

EINLEITUNG

Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) („PRR“) und sämtliche zutreffenden nationalen Gesetze kommen für alle Fahrten mit Eurostar London Routes Services zur Anwendung. Die PRR beinhaltet die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen („CIV“). Eine elektronische Ausfertigung der PRR ist auf der folgenden externen Website einsehbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0782

Die vorliegenden Bedingungen und die in der Anlage oder durch Verweisung einbezogenen Unterlagen bilden die Beförderungsbedingungen von Eurostar International Limited und kommen bei der Nutzung von Eurostar London Routes Services zur Anwendung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Beförderungsbedingungen und den verbindlichen Vorschriften der PRR, gilt die PRR. Im Falle von widersprüchlichen Regelungen innerhalb der vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten die für den Fahrgast jeweils günstigeren Regelungen. Sollte ein beliebiger Teil dieser Beförderungsbedingungen ungültig oder unvollstreckbar werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der restlichen Bedingungen, welche im größtmöglichen Maße vollstreckbar bleiben.






Gegenstand der vorliegenden Beförderungsbedingungen


Eurostar International Limited ist ein Eisenbahnunternehmen, das internationale Hochgeschwindigkeitszugservices auf den Strecken von Eurostar London Routes anbietet und verkauft.


Um Ihnen Ihre Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen die Möglichkeit zu bieten, von und zu Orten außerhalb des Netzwerkes von Eurostar London Routes Services zu reisen, arbeiten wir mit anderen Eisenbahnunternehmen (z. B. TGV-InOui, TGV-Lyria, THI Factory SA …) zusammen und bieten deren Eisenbahnverkehrsdienste an.


Die von uns angebotenen Reisen können aus Eisenbahnservices (Abschnitten) bestehen, die von unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen durchgeführt werden (z.B. ein Eurostar London Routes Service und ein TGV-InOui Service, ein Eurostar London Routes Service und ein TGV-Lyria Service oder ein Eurostar London Routes Service und ein Eurostar Continental Routes Service).




Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten nur für den Eurostar London Routes Abschnitt Ihrer Reise (z. B. Eurostar London Routes Service).

Der Eurostar Continental Routes Service unterliegt den Beförderungsbedingungen von THI Factory SA [Link einfügen]. Alle anderen Abschnitte/Services unterliegen den Beförderungsbedingungen der jeweils zuständigen Eisenbahnunternehmen.


BEGRIFFSBESTIMMUNGEN


Eurostar“ oder „wir“ oder „uns“ bezeichnet Eurostar International Limited, ein in England und Wales unter der Nummer 2462001 eingetragenes Unternehmen, geschäftsansässig 6th floor, Kings Place, 90 York Way, London, N1 9AG, (Vereinigtes Königreich).


Eurostar Continental Routes Service“ bezeichnet den Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehrsdienst für Eurostar Züge, der von THI Factory SA auf Strecken zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden bereitgestellt wird.



Eurostar London Routes Service“ oder “Eurostar London Routes“ steht für den Hochgeschwindigkeits-Schienenpersonenverkehrsdienst, der von Eurostar International Limited auf (i) Strecken von/nach London St Pancras International und (ii) zwischen Lille Europe und Brussels-Midi bereitgestellt wird.


Durchgehende Fahrkarte“ steht für eine mit einer einzigen geschäftlichen Transaktion erworbene Reise, die eine oder mehrere Anschlüsse im Sinne von Artikel 12 der PRR umfasst. Nur Reisen, die einen Eurostar London Routes Service und einen Eurostar Continental Routes Service Anschluss umfassen, die mit einer einzigen geschäftlichen Transaktion erworben wurden, gelten als durchgehende Fahrkarten im Sinne von Artikel 12 der PRR.



„THI Factory SA“ steht für eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts, geschäftsansässig Place Marcel Broodthaers, 4, 1060 Brüssel (Ust.ID-Nr. BE 0541.696.005, RPM Brüssel). THI Factory SA und Eurostar International Limited gehören dem gleichen Mutterunternehmen.


Website“ steht für die eurostar.com Website.

ABSCHNITT 1 – PERSONENBEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

FAHRKARTEN

1. Kauf einer Fahrkarte

1.1 Fahrkarten für Eurostar London Routes Services können in den Verkaufsstellen einschließlich auf der Website, über die Eurostar App, in einem unserer Bahnhöfe oder bei zugelassenen Händlern erworben werden.

1.2 Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Fahrkartenkategorien bzw. Fahrkarten zu bestimmten Zielorten nicht zu verkaufen und die Verfügbarkeit bestimmter Strecken zu beschränken. Wir behalten uns zudem das Recht vor, bestimmte Zugdienstleistungen (beispielsweise wenn die in Paragraph 39 und/oder 40 ausgeführten Umstände zutreffen), nachdem die Zahlung ausgeführt wurde, nicht bereitzustellen.

1.3 Einzelheiten zu den für bestimmte Fahrkarten Ticketsoder Strecken geltenden Bedingungen oder Beschränkungen erhalten Sie während des Buchungsvorgangs auf unserer Website.

1.4 Beim Abschluss Ihres Ticketkaufs müssen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift (einschließlich einer gültigen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des in der Buchung angegebenen Fahrgasts) sowie die Advance Passenger Information (von den britischen Behörden verlangte Vorabinformationen, Bestätigung der Angaben aus Ihrem Reisepass oder jedem anderen Ausweisdokument angeben, damit Ihre Fahrkarte ausgegeben werden kann.

1.2 Ihr VertragDie ausgegebene Fahrkarte dient als Nachweis für den bzw. die Beförderungsverträge, die zwischen Ihnen und Eurostar International Limited und/oder gegebenenfalls zwischen Ihnen und anderen Eisenbahnunternehmen abgeschlossen wurden. Jeder Vertrag beinhaltet (i) die vorliegenden Beförderungsbedingungen (in Verbindung mit Eurostar London Routes Services) und/oder die Beförderungsbedingungen anderer den Vertrag erfüllender Eisenbahnunternehmen; und (ii) die auf Ihrer Fahrkarte angegebenen spezifischen Daten. Bitte wenden Sie sich an die genannten anderen Eisenbahnunternehmen, um sich über deren Beförderungsbedingungen im Einzelnen zu informieren.

2. Sie benötigen eine gültige Fahrkarte für Ihre Fahrt

2.1 Für die Fahrt mit Eurostar London Routes Services benötigen Sie eine gültige Fahrkarte oder eine Reiseermächtigung.2.2 Sämtliche gewünschten Änderungen der Reiseklasse oder der Fahrkartenkategorie müssen vor Antritt der Reise geltend gemacht und bezahlt werden. Wenn Sie ohne gültige Fahrkarte, bzw. in der falschen Reiseklasse bzw. mit eine ermäßigten Fahrkarte, auf die Sie keinen Anspruch haben, reisen, wird Ihnen eine Nachzahlung auf der Grundlage des geltenden Normaltarifs für den Ihrer Fahrt entsprechenden Zug, die entsprechende Strecke und Klasse in Rechnung gestellt. In einem solchen Fall sind keine Minderungen aufgrund des Besitzes einer Ermäßigungskarte oder eines Bahnpasses zulässig. Je nach Fahrkartenkategorie kann eine Erstattung auf der Grundlage der in Ihrem Besitz befindlichen Originalfahrkarte unter Anrechnung von Bearbeitungsgebühren erfolgen.


3. Ausgabebedingungen von Fahrkarten und durchgehenden Fahrkarten

3.1 Die Ausgabe der Fahrkarten erfolgt in Übereinstimmung mit den vorliegenden Beförderungsbedingungen, der PRR und CIV (sofern diese zur Anwendung kommen), in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen, mit sämtlichen Sicherheits- und anderen Bestimmungen, die für Fahrten durch den Ärmelkanaltunnel gelten, sowie in Übereinstimmung mit den in unseren gegebenenfalls ausgegebenen Broschüren und anderen Veröffentlichungen dargelegten Geschäftsordnungen und Bedingungen einschließlich sämtlicher für die erworbene Streckenkategorie geltenden Beschränkungen und Bedingungen.

3.2 Beinhaltet Ihre Fahrt sowohl einen Eurostar London Routes Service als auch einen Eurostar Continental Routes Service ist Ihre Fahrkarte eine Durchgangsfahrkarte im Sinne von Artikel 12 der PRR; Probleme im Zusammenhang mit Verzögerungen, verpassten Anschlüssen, Streichungen sowie der Kundendienst werden von Eurostar International Limited verwaltet. Für alle anderen Fahrten, die einen Eurostar London Routes Service und einen Service eines oder mehrerer anderer Eisenbahnunternehmen (außer THI Factory SA) beinhalten, auch wenn diese mit einer einzigen geschäftlichen Transaktion erworben wurden, gelten pro Fahrkarte unterschiedliche Verträge; Probleme bezüglich Verspätungen, verpasster Anschlüsse, Zugausfälle, Schadensersatzleistungen sowie des Kundendienstes werden entsprechend separat gehandhabt.

4. Sonderbedingungen für elektronische FahrkartenWir können Ihnen eine elektronische Fahrkarte anstelle eines Print-Tickets ausgeben. Elektronische Fahrkarten werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesandt oder stehen auf unserer Website unter folgender Adresse zur Verfügung: www.eurostar.com. Sie können Ihre elektronische Fahrkarte entweder ausdrucken und einem unserer Mitarbeitenden an den Check-in-Schaltern vorzeigen oder den Strichcode aus Ihrem mobilen Gerät an den automatischen Schranken vor der Fahrt einscannen. Sämtliche in den vorliegenden Beförderungsbedingungen ausgeführten Verweise auf eine „Fahrkarte“ beinhalten Print- und elektronische Fahrkarten, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Angabe gemacht wurde. Im Falle eines Missbrauchs der E-Ticketing-Systeme können Sie von der Nutzung dieser Systeme und der Möglichkeit, die Fahrkarten zu Hause auszudrucken, ausgeschlossen werden.

Kinderfahrkarten

5.1 Kinder unter 4 Jahren dürfen kostenlos befördert werden, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz benötigen und auf dem Schoss der erwachsenen Begleitperson sitzen können. Für Kinder zwischen 4 und einschließlich 11 Jahren (bis einschließlich zum 12. Geburtstag des Kindes) sowie jüngere Kinder, für die ein Sitzplatz in einem Eurostar London Routes Service gebucht wurde, wird der Kindertarif der Klasse erhoben, in der sie reisen.

5.2 Jugendliche, die ihr 12. Lebensjahr abgeschlossen haben, benötigen für Fahrten in einem Eurostar London Routes Service eine Erwachsenenfahrkarte.

5.3 Zum Zwecke dieser Beförderungsbedingungen wird jeweils das Alter des Kindes am ersten Tag der Hinreise berücksichtigt.

5.4 Die kostenlose Beförderung von Kindern unter 4 Jahren ist auf ein Kind pro Erwachsenem beschränkt.

5.5 In Übereinstimmung mit Paragraph 5.6 dürfen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren nur in Begleitung einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren mit einem Eurostar London Routes Service reisen. Falls die zuständige Begleitperson nicht ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist, muss das Kind während der gesamten Fahrt die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten für die Reise bei sich tragen (und auf Anfrage vorweisen).

5.6 Jugendliche im Alter zwischen 12 und einschließlich 15 Jahren dürfen unbegleitet auf einer Strecke des Eurostar London Routes Service reisen, benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten in Form des Formulars für unbegleitete Minderjährige. Außerdem müssen diese Personen von einer verantwortlichen Person im Alter von mindestens 18 Jahren zum Abreisebahnhof begleitet werden. Damit die minderjährige Person alleine reisen kann, muss der Erziehungsberechtigte das Formular für unbegleitete Minderjährige (erhältlich auf eurostar.com) in Anwesenheit eines Mitarbeitenden von Eurostar ausfüllen, und der/die Minderjährige muss das Formular während der gesamten Fahrt bei sich tragen (und auf Verlangen vorweisen). Die erziehungsberechtigte Person muss zudem die Abholung der minderjährigen Person am Zielbahnhof gewährleisten.

Es sind Ausnahmen zum vorliegenden Absatz 5.6 vorgesehen. Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren dürfen in den folgenden Fällen nicht ohne Begleitung reisen: (a) auf Eurostar London Routes Services, deren Abfahrt am jeweiligen Bahnhof vor 6 Uhr morgens oder nach 17 Uhr (Ortszeit) erfolgt; oder (b) mit dem letzten am Abfahrtsbahnhof vorgesehenen Zug des Tages (unabhängig von dessen Uhrzeit); oder (c) auf unserem direkten London Routes Service aus den bzw. in die Niederlande.

5.7 Erteilt ein Erziehungsberechtigter oder ein Elternteil die schriftliche Zustimmung, dass der/die Minderjährige alleine reist, erklärt er/sie sich damit einverstanden, dass der/die Minderjährige während der gesamten Fahrt unbegleitet reist und wie ein Erwachsener behandelt wird (das bedeutet, dass der/die Minderjährige nicht von einem Eurostar Mitarbeitenden begleitet wird).

5.8 Alle auf Eurostar London Routes Services reisenden Kinder verfügen über einen gültigen Reisepass oder über andere gültige Reiseunterlagen, die auf ihren eigenen Namen ausgestellt sind, oder werden im Reisepass oder einer anderen gültigen Reiseunterlage der erwachsenen Begleitperson genannt; zudem verfügen sie über die notwendigen Visa oder andere Einreiseunterlagen, die für jedes Land notwendig sind, die das Kind auf seiner Reise durchquert.


GÜLTIGKEIT DER FAHRKARTEN

6. Fahrkarten für bestimmte Zeiten

6.1 Eine Fahrkarte ist nur für eine Fahrt zu dem Zeitpunkt und mit dem Zug gültig, die auf der Fahrkarte ausgewiesen sind. Es werden keine Fahrkarten mit offenen Reisezeitpunkten ausgegeben. Falls Sie einen Zug besteigen, der nicht der auf Ihrer Fahrkarte ausgewiesene Zug ist, müssen Sie die vollen Fahrtkosten tragen, die für den Zug, die Fahrt und den Termin anfallen, die ihrer tatsächlichen Reise entsprechen. In einem solchen Fall sind keine Minderungen aufgrund des Besitzes einer Bahncard oder eines Bahnpasses zulässig. Je nach Fahrkartenkategorie kann eine Erstattung auf der Grundlage der in Ihrem Besitz befindlichen Originalfahrkarte unter Anrechnung von eventuellen Bearbeitungsgebühren erfolgen. Bereits bezahlte Bearbeitungs- und Umtauschgebühren sind nicht erstattungsfähig.

6.2 Wir werden uns nach besten Kräften darum bemühen, den auf Ihrer Fahrkarte ausgeführten Sitzplatzwunsch zu erfüllen, können jedoch nicht garantieren, dass Sie tatsächlich einen bestimmten Sitzplatz erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Sitzplatz beliebig zu ändern, auch nachdem Sie den Zug bestiegen haben. Sie dürfen keinen anderen Sitzplatz nutzen, als den, der auf Ihrer Fahrkarte ausgeführt ist, es sei denn Sie wurden hierum gebeten oder haben hierfür die ausdrückliche Erlaubnis eines unserer Mitarbeitenden erhalten.


7. FahrkartenumtauschFahrkarten dürfen nur umgetauscht werden, wenn die Fahrtkategorie dies zulässt und sofern der Umtausch den gleichen Abfahrts- und Ankunftsbahnhof betrifft. Jeder Fahrkartenumtausch auf einen anderen Zeitpunkt (bzw. jede andere Änderung eines Fahrkartendetails) muss in Übereinstimmung mit den für den bestimmten Reisetyp geltenden Bedingungen erfolgen und kann Bearbeitungsgebühren sowie der Zahlung des möglicherweise geltenden Differenzbetrags unterliegen. Sind die Fahrtkosten der neu gewählten Verbindung niedriger als die Fahrtkosten der ursprünglichen Verbindung, wird die Preisdifferenz nicht erstattet. Bereits bezahlte Bearbeitungs- und Umtauschgebühren sind nicht erstattungsfähig.

Einzelheiten zu unseren Fahrpreisbedingungen finden Sie hier https://www.eurostar.com/de-de/reise-infos/reiseplanung/eurostar-preise oder zu Sonderpreisen finden Sie auf unserer Website.

8. Erstattungsbedingungen8.1 Wenn Sie sich für die Stornierung Ihrer Reise entscheiden, können Sie eine Erstattung anfordern, sofern die erworbene Fahrkartenkategorie erstattungsfähig ist. Die für die Fahrkarten geltenden Bedingungen können je nach Verkäufer unterschiedlich sein. Ist die Fahrkarte erstattungsfähig, muss die Anfrage über die Verkaufsstelle erfolgen, in der die Fahrkarte erworben wurde (bzw. über eine andere Verkaufsstelle, zu der Sie weitergeleitet werden).

8.2 Wurde die Fahrkarte von Eurostar International Limited erworben und wurde sie mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlt, erfolgt die Erstattung mit Hilfe einer Gutschrift auf die Kredit- oder Debitkarte. Wurde die Fahrkarte über ein Geschäftskonto (Business Credit Account) bezahlt, wird der entsprechende Betrag dem Konto gutgeschrieben. Wurde die Fahrkarte mit einem Online-Zahlungssystem wie beispielsweise PayPal, Apple Pay oder iDEAL bezahlt, wird der entsprechende Betrag dem für die Zahlung verwendeten Konto gutgeschrieben. Wurde die Fahrkarte per E-Voucher bezahlt, erfolgt die Erstattung ebenfalls per E-Voucher an den ausgewiesenen Besitzer des ursprünglichen E-Vouchers. Wurde die Fahrkarte bar und teilweise per E-Voucher bezahlt, erfolgt die Erstattung auf dem gleichen Weg - d.h. Erstattung des bar bezahlten Betrags in bar und Erstattung des per E-Voucher bezahlten Betrags per E-Voucher. Wir können uns im eigenen Ermessen auch für eine Erstattung per Banküberweisung entscheiden.

VERWENDUNG DER FAHRKARTEN

9. Unterbrechung einer Fahrt an einem Zwischenbahnhof

9.1 Nicht für Anschlüsse notwendige Fahrtunterbrechungen sind nicht zulässig. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, dürfen Sie sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

9.2 Fahrkarten für Eurostar London Routes Services beinhalten nicht die Fahrtkosten zwischen unterschiedlichen Bahnhöfen in einer gleichen Stadt.


10. Fahrkarten-Schrankenvor dem Einstieg müssen Sie an den automatischen Schranken oder bei einem Mitarbeitenden an den hierfür eingerichteten Schaltern bzw. anhand von Fahrkartenprüfungen an den Zugtüren einchecken. Sie müssen Ihr Ticket vor Ablauf der in Paragraph 19 erläuterten Eincheckfrist scannen.

11. Wenn Sie während Ihrer Reise umsteigen müssenWenn Sie bei einer Reise umsteigen müssen, sind Sie für den Transfer Ihres Gepäcks zwischen den verschiedenen Zügen und, gegebenenfalls auch zwischen unterschiedlichen Bahnhöfen, verantwortlich. Stellen Sie bei der Buchung Ihrer Reise sicher, dass Sie ausreichend Zeit für das Umsteigen innerhalb der in Paragraph 19 erläuterten Eincheckfrist haben. Einzelheiten zu den empfohlenen Mindestanschlusszeiten finden Sie auf unserer Website: www.eurostar.com.

12. Wenn Sie zu einem anderen als dem auf der Fahrkarte angegebenen Bahnhof reisenWenn Sie Ihre Fahrkarte für einen anderen Bahnhof nutzen möchten, als den auf der Fahrkarte angegeben, müssen Sie den vollen Preis für die zusätzlich zurückgelegte Strecke bezahlen. In einem solchen Fall sind keine Minderungen aufgrund des Besitzes einer Bahncard oder eines Bahnpasses zulässig.

13. Auf den Fahrkarten aufgeführte Namen und Anschlüsse

13.1 Der Zugang zum Eurostar London Routes Service ist nur für jeweils auf der Fahrkarte ausgewiesene Fahrgäste zulässig. Alle Fahrgäste müssen auf Verlangen unserer Mitarbeitenden oder Beauftragten einen gültigen Identitätsnachweis erbringen, der dem auf der Fahrkarte ausgewiesenen Namen entspricht. Wir behalten uns das Recht vor, die Ausweispapiere der Fahrgäste zu prüfen und können die Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck verweigern, wenn sich die Fahrgäste weigern, sich auszuweisen oder über keine Ausweispapiere verfügen. In solchen Fällen ist eine Erstattung nur möglich, wenn die Ticketkategorie dies zulässt. Bereits bezahlte Bearbeitungs- und Umtauschgebühren sind nicht erstattungsfähig.

13.2 In Übereinstimmung mit den für die jeweilige Reisekategorie geltenden Bedingungen dürfen Fahrkarten an eine andere Person übertragen werden; in solchen Fällen können Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Eine solche Übertragung muss in unserem Fahrkartensystem vor Antritt der Fahrt aufgenommen werden.

13.3 Bereits teilweise genutzte oder auf den Namen eines Reisenden ausgestellte Fahrkarten sind nicht übertragbar und dürfen nur von der Person verwendet werden, für die die Fahrkarte erworben wurde. Fahrkarten dürfen nur von Eurostar International Limited oder den zugelassenen Händlern des Unternehmens zum Kauf angeboten werden. Im Falle eines Wiederverkaufs oder einer Übertragung einer Fahrkarte zu gewerblichen Zwecken, wird diese ungültig und dem Inhaber kann der Zutritt zum Zug verweigert werden.

13.4 Mit Hilfe von E-Vouchern durchgeführte Buchungen müssen von der Person durchgeführt werden, die auf dem E-Voucher aufgeführt ist (d.h. von der Person und mit der E-Mail-Adresse, die für die ursprüngliche Buchung, aufgrund derer der E-Voucher ausgegeben wurde, verwendet wurde). Sie sind berechtigt, mit Hilfe von E-Vouchern Buchungen für eine andere Person vorzunehmen, dürfen diese jedoch nicht auf andere Personen übertragen.


14. Entzug von FahrkartenFahrkarten bleiben unser Eigentum. Wenn Sie sich einen schweren Verstoß gegen eine beliebige Nutzungsbedingung der Fahrkarte zuschulden kommen lassen, kann Ihnen Ihre Fahrkarte von unseren Mitarbeitenden oder Beauftragten entzogen oder entwertet werden. Wird eine Fahrkarte von unseren Mitarbeitenden oder Beauftragten entzogen oder entwertet, wird Ihnen die Erlaubnis verweigert, Ihre Reise anzutreten oder fortzusetzen. In einem solchen Fall werden keine Erstattungen geleistet. 


15. Audit-AnforderungenUnsere Mitarbeitenden oder Beauftragten können Fahrkarten zu Auditzwecken zurückhalten. In einem solchen Fall stellen wir Ihnen Ersatzfahrkarten oder Kaufnachweise zur Verfügung. 

PFLICHTEN DES REISENDEN

16. Bitte prüfen Sie die Fahrkarten zum Zeitpunkt der AusgabeZum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs müssen Sie prüfen, dass die Fahrkarte für die gewünschte Fahrt ausgestellt wurde. Weisen Sie unsere Mitarbeitenden oder Beauftragten der Verkaufsstelle, an der Sie die Fahrkarte erworben haben (bzw. an einer anderen Verkaufsstelle, zu der wir Sie verweisen) so rasch wie möglich auf alle offensichtlichen Fehler hin. Wir können nur Reklamationen berücksichtigen, die einen nach vernünftigem Ermessen akzeptablen Fehlernachweis beinhalten. Nach dem Kauf Ihrer Fahrkarte haben Sie keinen Anspruch auf Preisnachlass. 


17. Stellen Sie sicher, dass Sie sich im richtigen Zug befinden und am richtigen Bahnhof ein- und aussteigenSie sind dafür verantwortlich, sich in Übereinstimmung mit den Angaben auf Ihrer Fahrkarte zum richtigen Abfahrtsbahnhof und zum richtigen Zug zu begeben und am richtigen Bahnhof auszusteigen. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Verspätungen, die dadurch entstehen, dass Sie sich zum falschen Bahnhof oder zum falschen Zug begeben oder am falschen Bahnhof aussteigen, es sei denn ein solcher Verlust oder eine solche Verspätung ist auf eine Nachlässigkeit unsererseits bzw. eine Nachlässigkeit unserer Mitarbeitenden oder Beauftragten zurückzuführen.

18. Prüfen Sie unbedingt vor Antritt der Reise den Fahrplan Ihres ZugesDie auf Ihrer Fahrkarte oder in unseren Fahrplänen angezeigten Zeiten können sich zwischen dem Kaufzeitpunkt Ihrer Fahrkarte und dem aktuellen Reisezeitpunkt ändern, beispielsweise aufgrund von Tiefbauarbeiten oder anderen Zwischenfällen. Wir übernehmen keine Garantie für die Zugfahrpläne. Diese sind nicht Teil Ihres Beförderungsvertrags mit uns. Sie sind gehalten, kurz vor Reiseantritt den Fahrplan Ihres Zuges auf eventuelle Änderungen zu überprüfen. Falls sich die veröffentlichten Fahrpläne nach dem Kauf Ihrer Fahrkarte und vor Antritt Ihrer Reise ändern: (I) können Sie beschließen, die Reise nicht anzutreten; in einem solchen Fall können Sie eine Erstattung fordern, sofern die Bedingungen laut Paragraph 8 erfüllt sind; oder (ii) Sie können je nach Verfügbarkeit Ihre Fahrkarte auch gegen eine Karte für einen anderen Eurostar London Routes Service in der gleichen Reiseklasse wie der der ursprünglichen Fahrkarte eintauschen.


19. Achten Sie darauf, die Eincheckfristen an den Schranken und die Boarding-Zeiten einzuhalten.

19.1. Halten Sie sich an die von uns angegebenen Eincheckfristen (die „Eincheckfrist“). Das bedeutet, dass Sie vor der Schließung der Schranken in die Abfahrtszone von/nach London kommen müssen bzw. jede andere Fristvorgabe vor der festgelegten Abfahrtszeit einhalten müssen, um Ihr Ticket zu scannen und die notwendigen Formalitäten, Grenzkontrollen und Sicherheitskontrollen abzuwickeln. Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die die Unterstützung unserer Mitarbeitenden benötigen, müssen sich an die in Absatz 24 angegebenen Zeitvorgaben halten.

19.2. Wenn Sie nach Ablauf der Eincheckfrist ankommen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Durchgang durch die Schranken und das Einsteigen in den Zug zu verweigern. Sollten Sie unter diesen Umständen vor der auf Ihrer Fahrkarte angegebenen Abfahrtszeit ankommen, können Sie fragen, ob es möglich ist, eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Zug am gleichen Tag in Anspruch zu nehmen. Je nach Verfügbarkeit und gegen Bezahlung einer Umbuchgebühr laut unserer Tarifordnung können wir unter Umständen eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Zug am gleichen Tag vornehmen, sofern hierdurch die Abfahrt des betroffenen Zuges nicht verzögert wird.

19.3. Außerdem müssen Sie zu der angegebenen Zeit am Boarding-Gate erscheinen; im gegenteiligen Fall kann ihnen der Zutritt zu Ihrem Zug verweigert werden.


20. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen gültigen Reisepass für Ihre Fahrt mitführenSie müssen in Besitz eines gültigen Reisepasses (mit einem ausreichenden Gültigkeitszeitraum vor Ablauf für nicht EU-Bürger) oder anderer gültiger Reiseunterlagen sein, um Ihre Reise anzutreten und müssen alle notwendigen Visa oder sonstigen Einreiseunterlagen bei sich tragen, die für alle während Ihrer Reise durchquerten Länder erforderlich sind. Wenn Sie versuchen, ohne einen gültigen Reisepass, ohne andere notwendige Reiseunterlagen oder ohne Eingabe der erforderlichen Vorabinformationen zu reisen, kann Ihnen der Zutritt zum Zug verweigert werden. Unter solchen Umständen ist eine Erstattung oder ein Umtausch nur möglich, wenn die Fahrkartenkategorie dies zulässt; zudem können hierfür Umtausch- und Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

21. Bitte halten Sie Ihre Fahrkarte zum Vorzeigen oder zur Übergabe bereit.

21.1 Fahrkarten müssen (zusammen mit eventuellen Bahncards oder anderen gegebenenfalls erforderlichen unterstützenden Unterlagen) vorgezeigt und/oder auf Anfrage einem Mitarbeitenden, Beauftragten bzw. Mitarbeitenden oder Beauftragten der Eisenbahnunternehmen, mit denen Sie Ihre Reise unternehmen, vorgewiesen werden. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Sie gegebenenfalls aufzufordern, sich auszuweisen. Wenn Sie dies nicht tun, können wir entweder:

21.1.1 die vollständige Fahrgebühr für den Zug, die Reise und die Klasse in Rechnung stellen, in der Sie reisen; oder

21.1.2 Ihnen die Reiseerlaubnis und/oder die Fortsetzung Ihrer Reise verweigern, ohne Ihnen eine Erstattung für einen beliebigen genutzten Streckenabschnitt Ihrer Fahrkarte zu gewähren.

Sie müssen während der gesamten Fahrt eine gültige Fahrkarte bei sich tragen, die Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnhofs aufbewahren und sie für eventuelle Kontrollen zu jeder Zeit bereithalten.


22. Beschädigte oder unleserliche FahrkarteWurde eine Fahrkarte beschädigt, verändert oder verfälscht oder wenn Sie eine elektronische Fahrkarte bekommen haben, deren Strichcode nicht leserlich ist, ist die Fahrkarte für die Reise ungültig. In einem solchen Fall muss der Inhaber die Fahrkarte zurückgeben und wir können ein Ersatzticket ausgeben. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, in gerechtfertigten Fällen die Ausgabe einer Ersatzfahrkarte zu verweigern: dies erfolgt in der Regel nur, wenn ein Betrug bzw. mögliche Sicherheitsprobleme vermutet werden. 

23. Verlorene, gestohlene oder verlegte FahrkartenSie sind für die sichere Aufbewahrung Ihrer Fahrkarte verantwortlich. Wenn Sie eine Fahrkarte (bzw. einen Fahrkartenabschnitt) verlieren oder verlegen oder wenn eine Fahrkarte (oder ein Fahrkartenabschnitt) gestohlen wird, während sie in ihrem Besitz war, können wir eine Ersatzfahrkarte (bzw. einen Ersatzfahrkartenabschnitt) ausgeben. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, in gerechtfertigten Fällen die Ausgabe einer Ersatzfahrkarte zu verweigern: dies erfolgt in der Regel nur, wenn ein Betrug bzw. mögliche Sicherheitsprobleme vermutet werden. Wir führen keine Erstattung für solche Fahrkarten (oder Fahrkartenabschnitte) durch, es sei denn der Verlust, Diebstahl oder die Verlegung der Fahrkarte ist auf eine Nachlässigkeit unsererseits zurückzuführen.

24. Unterstützung von Passagieren mit Behinderungen oder Menschen mit eingeschränkter MobilitätWenn Sie eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sind, sind Sie aufgefordert, uns mindestens 24 Stunden vor Ihrer Abreise (telefonisch oder per E-Mail an unser Kontakt-Center) zu informieren, falls Sie Hilfe benötigen. Wenn Sie weniger als 24 Stunden vor Ihrer Abreise mit uns Kontakt aufnehmen, bieten wir Ihnen Unterstützung, wenn Sie sich 60 Minuten vor der geplanten Abreisezeit im Abreisebereich melden; sollten für Ihren Zug jedoch mehrere Begleitungen behinderter Personen gebucht worden sein, sind wir unter Umständen nicht in der Lage, Ihnen die Fahrt in Ihrem reservierten Zug zu garantieren. Die Zugangsregeln sowie Informationen zur Kontaktaufnahme mit unserem Kontakt-Center sowie weitere Reiseinformationen für Menschen mit Behinderung entnehmen Sie bitte unserer Website: https://www.eurostar.com/uk-en/travel-info/travel-planning/accessibility


25. Rauchbeschränkungen

25.1 An Board der Eurostar Züge ist das Rauchen verboten.

25.2 In allen Eurostar Terminal Gebäuden sowie in allen Bahnhöfen oder bahnhofsnahen Bereichen ist das Rauchen verboten; dieses Rauchverbot wird durch Beschilderungen in diesen Bereichen ausgewiesen.

25.3 Das Rauchverbot im Sinne von Abschnitt 25 beinhaltet die Verwendung von E-Zigaretten.


26. Einhaltung der Anweisungen, Verhaltensregeln und Sicherheitsvorschriften von Eurostar International Limited sowie Verhalten auf unserem Gelände sowie an Board der ZügeSie dürfen unsere Mitarbeitenden und Beauftragten nicht daran hindern, ihre Aufgaben zu erfüllen und müssen die von unseren Mitarbeitenden oder Beauftragten, von den Bahnhofsvorständen und den Infrastrukturbeauftragten gegebenen Anweisungen einhalten. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie alle geltenden Sicherheits-, Zoll- und Einreiseanforderungen sowie die Anforderungen aller anderen zuständigen Behörden erfüllen. 

Erfüllen Sie diese nicht, kann Ihnen der Zutritt zum Zug verweigert werden; in solchen Fällen ist eine Erstattung nur möglich, wenn die Ticketkategorie dies zulässt. Bereits bezahlte Bearbeitungs- und Umtauschgebühren sind nicht erstattungsfähig. Wenn Sie sich bereits an Bord des Zuges befinden, können Ihnen unsere Mitarbeitenden die Weiterreise im Zug versagen.

26A. Coronavirus (COVID-19)

Wir befolgen die Ratschläge und Vorgaben der Regierungen, Vollzugs- und Gesundheitsbehörden bezüglich der Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) und prüfen und aktualisieren die in diesem Zusammenhang zur Anwendung zu bringenden Verfahren kontinuierlich.

Sie müssen sämtliche Ihnen bekanntgegebene Prozesse und Verfahren zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Reisenden und Kollegen genau einhalten.

Reiseverbot

Wenn(a) Sie ein beliebiges der geltenden Verfahren oder Prozesse nicht einhalten;(b) Ihre Beförderung einen Verstoß gegen Regierungsgesetze, -verordnungen oder -aufforderungen darstellen würden oder dazu führen würden, dass Sie/wir strafrechtlich verfolgt oder mit Strafgebühren belegt werden könnten;(c) Sie sich geweigert oder es unterlassen haben, Informationen zu übermitteln, die eine Regierung, eine Vollzugs- oder Gesundheitsbehörde uns aufgefordert hat, vorzulegen oder zu prüfen, unter anderem einen gültigen Gesundheitsnachweis, einen Impfnachweis oder andere von dem Land, in das Sie reisen geforderte Unterlagen; oder (d) Sie sich geweigert oder es unterlassen haben, ein Gesundheits- oder Impfscreening bzw. eine von einer Regierung, einer Vollzugs- oder Gesundheitsbehörde geforderte Untersuchung durchführen zu lassen, kann Ihnen der Zutritt zum Zug, bzw. falls Sie bereits zugestiegen sind, die Fortsetzung Ihrer Reise verweigert werden

Sie haben in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung der für die Beförderung Ihrer Person oder von registriertem Gepäck erhobenen Kosten und wir haften für keinerlei Kosten, Verluste, Schäden oder ausgaben inklusive direkter, indirekter oder Folgeverluste und -schäden, die sich aus einer solchen Weigerung ergeben.

GRUPPENREISE

27. MindestgruppengrößeUm in den Genuss eines Gruppentarifs zu gelangen, muss eine Gruppe aus mindestens 10 zahlungspflichtigen Passagieren bestehen.

28. Gruppenleiter Gruppen müssen einen genau bezeichneten Gruppenleiter aufweisen. Diese Person ist für die Erfüllung spezieller von uns auferlegter Verpflichtungen verantwortlich. Der Grundsatz der freien Plätze für Gruppenreisen kommt für Eurostar London Routes Services nicht zur Anwendung.

29. Einchecken von GruppenMitglieder einer Gruppe müssen die Fahrkartenschranken gemeinsam durchqueren (es sei denn es wurden Einzelfahrkarten ausgegeben), sie müssen während der gesamten Strecke gemeinsam in den gleichen Zügen und in der gleichen Klasse reisen. Wir sind berechtigt, einer Gruppe einen Gruppentarif zu versagen, wenn die Mitglieder der Gruppe die Reise nicht aus den gleichen Gründen unternehmen. 

30. Frühzeitige Buchungen Wir können Gruppenreservierungen bis zu 277 Tage im Voraus annehmen. Die verfügbare Kapazität ist beschränkt und die Reservierungsmöglichkeiten sind von der Zahl der verfügbaren Plätze abhängig.

31. Zusätzliche Serviceleistungen Die Bereitstellung zusätzlicher Serviceleistungen für Gruppen wie beispielsweise Verpflegung bedarf einer Vereinbarung zwischen uns und dem ernannten Gruppenleiter.

BETRIEBSSTÖRUNGEN DES ZUGES & PERSONENSCHÄDEN

32. Verspätete oder gestrichene Züge

32.1 Vorliegender Paragraph 32 kommt zur Anwendung, wenn Verspätungen oder Streichungen von Zügen in Verbindung mit Ihrem Eurostar London Routes Service oder Ihrer Durchgangsfahrkarte dazu führen, dass nach vernünftigem Ermessen damit zu rechnen ist, dass Sie Ihr Ziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichen. Der vorliegende Paragraph 32 kommt unter Berücksichtigung von Paragraph 34 und 35 zur Anwendung.

32.2 In einem solchen Fall werden wir Sie darüber informieren, welche Optionen sich Ihnen eröffnen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen:

32.2.1 der Fortsetzung Ihrer Reise zu Ihrem Zielort, gegebenenfalls auf einer unterschiedlichen Strecke, unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen an einem späteren Termin; oder;

32.2.2 der Fortsetzung Ihrer Reise zu Ihrem Zielort, gegebenenfalls auf einer unterschiedlichen Strecke, unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen an einem späteren Termin; oder;

32.2.3 einem Verzicht auf Ihre Reise bzw. Ihre Weiterreise. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des nicht genutzten Streckenabschnitts Ihres Eurostar London Routes Service oder Ihrer Durchgangsfahrkarte, wenn Ihre Fahrt im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Reiseplanung nicht mehr relevant ist, wofür Sie wiederum einen Beleg erbringen müssen.

32.3 Sollten Sie beschließen, Ihre Reise laut Paragraph 32.2.3 nicht fortzusetzen, bieten wir Ihnen einen Rückfahrservice zu Ihrem ersten Abfahrtsort Ihres Eurostar London Routes Service oder Ihrer Durchgangsfahrkarte in der gleichen Klasse wie auf Ihrer Fahrkarte angegeben zum nächstmöglichen Termin.

32.4 Wenn Sie sich anstelle einer Erstattung für eine Fortsetzung Ihrer Reise zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, müssen Sie mit einer unserer Verkaufsstellen Kontakt aufnehmen oder auf die Rubrik „Verwaltung Ihrer Buchungen“ auf www.eurostar.com Zugriff nehmen, damit wir Ihnen je nach Verfügbarkeit und zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen eine neue Fahrkarte ausgeben können, anhand derer Sie Ihre Reise im Zuge Ihres Beförderungsvertrages zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können, welcher bis zu zwölf Monate nach der ursprünglichen Verzögerung oder Streichung Ihres Zuges liegen kann.

32.5 Im Falle einer Verzögerung von 60 Minuten oder mehr laut Paragraph 32, ergreifen wir nach vernünftigem Ermessen vertretbare und angemessene Maßnahmen, um Ihnen je nach Verfügbarkeit und unseren materiellen Möglichkeiten Unterstützung zu bieten. Bezüglich der Wartezeiten können solche Maßnahmen je nach unseren Möglichkeiten die Bereitstellung von Erfrischungen und Mahlzeiten und/oder von Unterkünften beinhalten, sofern uns dies angemessen und möglich erscheint.

32.6 Wir werden Sie über verfügbare Umleitungsmöglichkeiten innerhalb von 100 Minuten ab der geplanten Abfahrtszeit Ihres verzögerten oder gestrichenen Eurostar London Routes Service bzw. Ihrer Durchgangsfahrkarte oder Ihres verpassten Anschlusses informieren. Sollten wir dies nicht tun und reisen Sie zu Ihrem endgültigen Reiseziel per Zug oder Bus unter Nutzung eines anderen Beförderungsunternehmens, erstatten wir Ihnen die von Ihnen hierfür aufgewendeten Kosten in nach vernünftigem Ermessen vertretbarem Umfang. Sie müssen uns hierzu einen Erstattungsantrag mit den entsprechenden Belegen zusenden.

33Entschädigungen für Verspätungen

33.1 Im Falle einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Ihres Eurostar London Routes Service oder Ihrer Durchgangsfahrkarte können Sie eine Entschädigung im Sinne des vorliegenden Paragraphen beantragen. Für Entschädigungen in Form eines E-Vouchers, ist der Wert der Entschädigung höher als in der PRR vorgesehen.


33.2 Im Falle einer Entschädigung in Form eines E-Vouchers können Sie folgende Forderungen stellen:

- 30 % des Eurostar London Routes Service oder der Durchgangsfahrkarte für eine Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten.

- 60 % des Eurostar London Routes Service oder der Durchgangsfahrkarte für eine Verspätung zwischen 120 und 179 Minuten.

- 75% des Eurostar London Routes Service oder der Durchgangsfahrkarte für eine Verspätung von mindestens 180 Minuten.


Für finanzielle Entschädigungen kommen die in der PRR festgelegten Mindestbeträge zur Anwendung. Sie haben Anspruch auf:

- 25% des Eurostar London Routes Service oder der Durchgangsfahrkarte für eine Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten.

- 50% des Eurostar London Routes Service oder der Durchgangsfahrkarte für eine Verspätung von mindestens 120 Minuten. Die im Sinne des vorliegenden Absatzes angebotenen Eurostar E-Voucher können für Zahlungen zukünftiger Buchungen bei Eurostar International Limited für Eurostar London Routes Services und/oder Eurostar Continental Routes Services verwendet werden und unterliegen den für E-Voucher von Eurostar International Limited geltenden Bedingungen. Sie sind nicht berechtigt, Eurostar E-Voucher zu fordern, wenn die Verzögerung Ihrer Reise keine Fahrt durch den Ärmelkanaltunnel beinhaltete.

33.3 Der Betrag Ihrer Entschädigung laut Paragraph 33 errechnet sich auf der Grundlage des von Ihnen tatsächlich bezahlten Preises für den von der Verspätung betroffenen Eurostar London Routes Service oder die von der Verspätung betroffene Durchgangsfahrkarte. Beinhaltet ein Vertrag mehr als einen Rückfahrtservice und sind die Kosten des individuellen Streckenabschnittes/Services unklar, errechnet sich der Betrag Ihrer Entschädigung laut Absatz 33 proportional zu dem von Ihnen bezahlten Gesamtpreis. Ist Ihre Fahrt Teil einer Reisepauschale, die keinen Fahrkartenpreis für den verzögerten Streckenabschnitt/Service beinhaltet, basiert die Berechnung der Fahrtkosten auf dem Betrag, den wir für diesen Streckenabschnitt/Service der Reise erhalten haben.

Beschränkungen des Rechts auf Entschädigung

33.4 Entschädigungsansprüche können nur für Verzögerungen an einem Eurostar London Routes Service oder einer Durchgangsfahrkarte geltend gemacht werden. Wenn Ihre Fahrt beispielsweise einen Eurostar London Routes Service und einen Bahnservice eines anderen Eisenbahnunternehmens (mit Ausnahme von THI Factory SA) beinhaltet und eine Verzögerung bei diesem individuellen Bahnservice aufgetreten ist, leistet Eurostar International Limited keine Entschädigung, und Sie müssen Entschädigungsansprüche bei diesem individuellen Bahnunternehmen geltend machen.

33.5 Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung:

- wenn Sie vor dem Kauf Ihrer Fahrkarte über eine Verspätung informiert werden,

- wenn eine Verspätung aufgrund einer Umleitung oder der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Service bei unter 60 Minuten liegt,

- wenn Sie sich laut Absatz 32 für eine Erstattung Ihrer Fahrtkosten entscheiden.


33.6 Wir sind nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu bezahlen, falls die Verzögerung, der verpasste Anschluss oder die Streichung des Zuges direkt durch oder in Verbindung mit den folgenden Ereignissen erfolgte:

- außergewöhnliche Umstände, die nicht mit dem Bahnbetrieb in Verbindung stehen, wie beispielsweise extreme Witterungsbedingungen, bedeutende öffentliche Gesundheitskrisen, die wir trotz aller getroffener Vorsichtsmaßnahmen nicht vermeiden konnten und denen wir nicht vorbeugen konnten;

-Ihr Verschulden; oder

- das Verhalten eines Dritten, das wir trotz der für solche Fälle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen nicht vermeiden und dessen Folgen wir nicht verhindern konnten, wie beispielsweise Personen auf den Schienen, Kabeldiebstahl, Notfälle an Board der Züge, Polizeieinsätze, Sabotage oder Terrorismus.

33.7 Club Eurostar Programm

Falls Sie Mitglied des Club Eurostar Programms sind, können Sie sich anstelle einer finanziellen Entschädigung für Bonuspunkte oder einen Eurostar E-Voucher entscheiden, wenn Ihr Eurostar London Routes Service oder Ihre Durchgangsfahrkarte um mehr als 60 Minuten verspätet sind. Um diesen Anspruch geltend machen zu können, muss die Fahrkarte für ihre verspätete Fahrt auf Ihrem Konto registriert sein Die erteilten Punkte sind Bonuspunkte und gelten nicht als Statuspunkte für Ihren Kategoriestatus. Die Punkte werden in der Buchungswährung und nicht in der Kontowährung erteilt, sofern diese unterschiedlich sind. Wenn Sie eine Buchung für mehrere Passagiere vorgenommen haben, können Sie nur für Ihr eigene Reise Bonuspunkte beanspruchen.

34. Haftung, falls die Reise nicht am gleichen Tag fortgesetzt werden kann

34.1 Die Bestimmungen laut Absatz 34 kommen zur Anwendung, wenn Streichungen oder Verspätungen von Zügen bzw. verpasste Anschlüsse zur Folge haben, dass die Reise nicht am gleichen Tag fortgesetzt werden kann bzw. eine Fortsetzung der Reise am gleichen Tag nach vernünftigem Ermessen angesichts der gegebenen Umstände nicht gefordert werden kann. Der vorliegende Paragraph 34 kommt unter Berücksichtigung von Paragraph 35 zur Anwendung.

34.2 Wenn Paragraph 34 zur Anwendung kommt, werden wir Ihnen die nach vernünftigem Ermessen entstehenden Kosten für die Benachrichtigung der Personen, die Sie erwarten, erstatten und werden entweder eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen sowie sämtliche nötigen Transfers übernehmen bzw. vernünftig vertretbare Übernachtungskosten sowie Kosten für den Transport zu den Übernachtungsmöglichkeiten erstatten.


35. Befreiung von der Haftung für Verspätungen, Ausnahmeregelungen

35.1 Wir übernehmen keine Haftung laut Paragraph 34, wenn die Streichung oder Verspätung des Zuges bzw. der verpasste Anschluss auf einen oder mehrere der folgenden Gründe zurückzuführen ist:

35.1.1 Umstände, die nicht mit dem Bahnbetrieb in Verbindung stehen, die wir trotz aller getroffener Vorsichtsmaßnahmen nicht vermeiden konnten und denen wir nicht vorbeugen konnten;

35.1.2 Verschulden Ihrerseits; oder

35.1.3 Verhalten eines Dritten, das wir trotz der für solche Fälle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen nicht vermeiden und dessen Folgen wir nicht verhindern konnten; ein anderes Unternehmen, das die gleiche Eisenbahninfrastruktur nutzt, gilt nicht als Dritter.

35.2 Außerdem übernehmen wir keine Haftung laut Paragraph 32 oder 33, sofern Verspätungen, Streichungen oder verpasste Anschlüsse auf Transportdienste zurückzuführen sind:

35.2.1 die vollkommen außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedsstaates, Großbritanniens, der Schweiz und Norwegens betrieben werden;

35.2.2 die teilweise außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedsstaates, Großbritanniens, der Schweiz und Norwegens betrieben werden, vorausgesetzt die Verspätung erfolgt außerhalb dieser Staaten;

35.2.3 die aus der PRR ausgenommen sind;

35.2.4 die nicht Teil des Beförderungsvertrags sind; und/oder

35.2.5 auf See bzw. in Binnengewässern betrieben werden.

35.3 Die Bestimmungen laut Paragraph 32, 33 und 34 dienen dazu, unsere Verpflichtungen laut Artikel 18 und 19 der PRR und Artikel 32 CIV zu erfüllen und führen nicht zur Verdoppelung der Erstattungsansprüche.


36. Verwaltung von Erstattungen und Schadensersatzzahlungen

36.1 Sämtliche Anträge auf Erstattung oder Schadensersatz (unabhängig von der gewählten Schadensersatzmethode) müssen innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt des Zwischenfalls erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag mit Hilfe:

- unseres auf der Website eurostar.com erhältlichen Online-Formulars; oder

- des von der Europäischen Kommission erstellten Online-Formulars, das Sie ausfüllen und an uns senden müssen, indem Sie (i) unser auf Eurostar.com bereitgestelltes Online-Formular nutzen oder (ii) indem Sie es per Post an unsere Kundendienstabteilung senden.

36.2 Allgemein gilt, dass wir Erstattungen und/oder Schadensersatzzahlungen, auf die Sie Anspruch haben, in Form von E-Vouchern leisten, die ab Ihrem Ausgabezeitpunkt ein Jahr lang gültig sind. Auf Ihre ausdrückliche Anfrage können Erstattungs- oder Schadensersatzzahlungen, auf die Sie laut PRR Anspruch haben, auch in der von uns gewählten Form bar ausbezahlt werden.

36.3 Für Forderungen im Wert von unter € 4 werden keine Erstattungszahlungen geleistet. Nähere Einzelheiten zum Reklamationsverfahren entnehmen Sie bitte Paragraph 57.


37. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsseDer Kauf und die Bezahlung einer Fahrkarte, geht nicht mit der verbindlichen Garantie einher, dass Ihr Zug nicht Gegenstand einer Panne, Verspätung oder Streichung wird; in Paragraph 32, 33 und 34 sowie in der EU-Verordnung PRR wird festgelegt, was wir in solchen Situationen unternehmen. Mit Ausnahme der Bestimmungen laut Paragraph 32, 33 und 34 haften wir für keinerlei Kosten, Verluste, Schäden oder Ausgaben, unabhängig davon ob es sich hierbei um direkte, indirekte oder Folgeschäden oder -verluste handelt, die sich aus der Streichung, der Verspätung eines Zuges, aus einem verpassten Anschluss oder schlechten Betriebsbedingungen aus welchen Gründen auch immer ergeben (auch wenn dies auf eine Nachlässigkeit oder einen schweren Fehler unsererseits zurückzuführen ist). Wir empfehlen Ihnen, eine Versicherung für sämtliche Folgen einer Verspätung oder Streichung Ihres Zuges, die über die Regelungen der vorliegenden Beförderungsbedingungen hinausreichen, abzuschließen.

38. Haftungsumfang

38.1 Unsere Haftung Ihnen gegenüber im Hinblick auf Tod und Personenschäden unterliegt CIV und sämtlichen geltenden nationalen Gesetzen.

38.2 keine in den vorliegenden Beförderungsbedingungen festgelegten Bestimmungen dienen dazu, die Haftung einer Partei zu beschränken oder auszuschließen, falls und in dem Umfang in dem ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung laut geltendem Gesetz nicht zulässig ist und die Haftung die Folgen eines Betrugs dieser Partei betrifft.


SICHERHEIT

39. Sicherheitskontrollen

39.1 Im Interesse der Sicherheit aller unserer Passagiere können von unseren Mitarbeitenden oder Beauftragten bzw. von den Sicherheits- und Grenzschutzbehörden Sicherheitskontrollen (unter anderem auch Sicherheitssuchmaßnahmen) vorgenommen werden, bevor Sie an Board des Zuges steigen oder wenn sie sich bereits an Board des Zuges befinden (wir weisen Sie darauf hin, dass der in den vorliegenden Beförderungsbedingungen verwendete Begriff „Gepäck“ das Gepäck und/oder seinen Inhalt beschreibt). Sie sind verpflichtet, bei solchen Kontrollen mit unseren Mitarbeitenden und Beauftragten und mit den Sicherheits- und Grenzschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Mit dem Kauf einer Fahrkarte und der Annahme der vorliegenden Beförderungsbedingungen stimmen Sie solchen Kontrollen an Ihrer Person und an Ihrem Gepäck zu. Wenn Sie die Zusammenarbeit verweigern, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen der Zutritt zum Zug verweigert wird, oder dass Sie bei Verlassen des Zuges zurückgehalten oder verspätet werden. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen laut vorliegendem Paragraph nicht nachkommen übernehmen wir weder vertragliche noch schadensersatzrechtliche Haftung für beliebige Verluste oder Schäden, die Sie unter Umständen erleiden bzw. für die Folgen einer beliebigen Verzögerung, sowie für Schäden oder Verluste an Ihrem Gepäck infolge von Sicherheitskontrollen. Wird Ihnen der Zutritt zu Ihrem Zug aufgrund von Sicherheitskontrollen verweigert, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Beförderungskosten bzw. der Kosten für die Beförderung ihres registrierten Gepäcks.

39.2 Aus Sicherheits- und Grenzkontrollgründen sind, sofern überhaupt verfügbar, Reservierungen innerhalb des Schengen-Raums von Brüssel nach Lille nur in der Standardklasse buchbar und sind auf die Wägen 18 oder 16 „Spezifische Wagen“), je nach Art des Zuges, beschränkt. Innerhalb des Schengen-Raums reisende Passagiere mit Abfahrt in Brüssel unterliegen keinen Grenzkontrollen, sei es für das Verlassen des Schengen-Raums als auch für die Einfahrt in Großbritannien. Aus diesem Grunde werden sämtliche Bewegungen von Schengen-Passagieren zu und vom Speziellen Wagen zwischen Brüssel und Lille oder Calais streng beschränkt und kontrolliert.

Sie sind verpflichtet, im Zusammenhang mit diesen Anforderungen mit unseren Board-Mitarbeitenden und Beauftragten und mit den Sicherheits- und Grenzschutzbehörden zusammenzuarbeiten. Im Falle einer Verweigerung der Zusammenarbeit und unerlaubter Bewegungen von und zum Speziellen Wagen und/oder jeder Weigerung eines innerhalb des Schengen Raums reisenden Passagiers, in Lille aus dem Zug zu steigen, kann es zu einem Einsatz der Sicherheits- und Grenzschutzbehörden kommen; gleichzeitig können wir unser Recht geltend machen, Sie im Sinne der Bestimmungen der nachstehenden Klauseln 40.1 und 40.3 von der Beförderung auszuschließen.


40. Ausschluss von der Beförderung

40.1 Wenn wir nach vernünftigem Ermessen zur Ansicht gelangen, dass während Ihres Aufenthalts im Zug oder in beliebigen Eurostar-Gebäuden bzw. in einem von Eurostar International Limited angefahrenen Bahnhof Sie:

40.1.1 oder Ihr Gepäck eine Gefahr für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Betriebs darstellen oder darstellen werden;

40.1.2 oder Ihr Gepäck den Zug oder eine beliebige darin befindliche Person in Gefahr bringen oder in Gefahr bringen werden;

40.1.3 sich nicht an die vorliegenden Beförderungsbedingungen, geltenden Regelungen halten und/oder nicht den Anweisungen unserer Mitarbeitenden, Beauftragten oder Sicherheitsbehörden Folge leisten;

40.1.4 nicht unseren Nichtraucherhinweisen gehorchen;

40.1.5 ein Verbrechen begangen haben;

40.1.6 ihren körperlichen oder geistigen Zustand durch Alkohol, Drogen oder Arzneimittel beeinträchtigt haben oder beeinträchtigen werden;

40.1.7 eine Hoax-Bombe oder andere Bedrohung für die Sicherheit erstellt haben;

40.1.8 in Besitz beliebiger verbotener Gegenstände laut Auflistung in Anhang 1 sind; insbesondere (unter anderem) militärische Ausstattungen (einschließlich Kriegserinnerungen & -relikte);

40.1.9 ein bedrohliches, unangemessenes, beleidigendes oder regelwidriges Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitenden, Beauftragten oder anderen Passagieren an den Tag legen bzw. an den Tag legen werden; oder

40.1.10 ein Verhalten an den Tag legen bzw. an den Tag legen werden, das unsere Mitarbeitenden, Beauftragten oder andere Passagiere stört, beeinträchtigt oder verletzt, dann können unsere Mitarbeitenden Ihnen den Zutritt zum Zug, die Weiterfahrt im Zug, den Zutritt zu unseren Räumlichkeiten verweigern. Wir behalten uns das Recht vor, den zuständigen Behörden über das oder die Ereignisse Bericht zu erstatten, sofern dies angemessen erscheint, damit diese sämtliche von Ihnen eventuell begangene Straftaten verfolgen können.

40.2 Wenn Ihnen unsere Mitarbeitenden den Zutritt zu den Bahnhofsgebäuden oder zum Zug verweigern, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung der für die Beförderung Ihrer Person oder von registriertem Gepäck erhobenen Kosten und wir haften für keinerlei Kosten, Verluste, Schäden oder Ausgaben inklusive direkter, indirekter oder Folgeverluste und -schäden, die sich aus einer solchen Weigerung ergeben.

40.3 Wir können Ihnen nach vernünftigem Ermessen während einer begrenzten Zeit die Beförderung in unseren Zugdiensten verweigern, wenn wir Ihnen schriftlich vor der Buchung mitgeteilt haben, dass wir Sie nicht mehr in unseren Zügen befördern werden („Bannmitteilung“). Wir werden dies tun, wenn Sie gegen die Verhaltensregeln laut Paragraph 40.1 verstoßen haben und Ihre Beförderung deshalb nicht akzeptabel ist. In der Bannmitteilung werden wir Ihnen einen nach vernünftigem Ermessen vertretbaren Zeitraum mitteilen, während dessen der Bann zur Wirkung kommt und Sie auffordern, während dieser Zeit keine Fahrkarte zu erwerben und niemanden mit dem Erwerb einer Fahrkarte für Sie zu beauftragen. Wenn Sie versuchen, während des Zeitraums der Gültigkeit der Bannmitteilung zu reisen, werden wir Ihre Beförderung verweigern.


41. RollstuhlfahrerAus Sicherheitsgründen ist der Zutritt zu unseren Zügen für Rollstuhlfahrer auf vier (4) Rollstuhlfahrer pro Zug beschränkt, die in hierfür vorgesehenen Bereichen befördert werden. Wenn Sie an einen Rollstuhl gebunden sind und das zum Zeitpunkt der Buchung nicht melden und keinen Platz in den hierfür vorgesehenen Bereichen reservieren, kann Ihnen der Zutritt zum Zug unter Umständen verweigert werden.

ABSCHNITT 2- BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR GEPÄCK USW.

ANNAHME VON GEPÄCK

(Wir weisen Sie darauf hin, dass wie in Paragraph 39 festgelegt, der Begriff „Gepäck“ in den vorliegenden Beförderungsbedingungen das Gepäckstück und/oder seinen Inhalt bezeichnet.

42. GepäckannahmebedingungenWir erklären uns mit der Beförderung Ihres Gepäcks unter Berücksichtigung der folgenden Regelungen einverstanden:

42.1 der vorliegenden Beförderungsbedingungen (unter anderem inklusive der in vorliegendem Abschnitt 2 genannten Bedingungen);

42.2 der Satzung und Bedingungen aller anderen Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die dieses Gepäck zur Beförderung annehmen;

42.3 vorausgehendes Sicherheitsscreening und/oder der Sicherheitskontrollen unserer Mitarbeitenden oder Beauftragten; und

42.4 wenn Sie Ihr Gepäck zur Beförderung als registriertes Gepäck einsenden, Einhaltung unserer für registriertes Gepäck geltenden Bedingungen.


43. Zulässige GepäckmengeWenn Sie mit einer Erwachsenenfahrkarte fahren, können Sie auf Ihrer Fahrt mit unseren Zügen kostenlos bis zu (2) große Gegenstände (Koffer, Rucksäcke, Musikinstrumente, usw.), die nicht länger als 85 cm sind, sowie ein kleines Handgepäckstück (Handtasche, kleiner Rucksack, usw.) mitführen, vorausgesetzt Sie können diese Gegenstände problemlos tragen und sie lassen sich in den Gepäckaufbewahrungsbereichen verstauen. Wenn Sie Gegenstände mitnehmen möchten, die sich nicht leicht mitführen lassen, und/oder zusätzliche Gegenstände, können wir im eigenen Ermessen entweder für solche Gegenstände eine Gebühr erheben, damit Sie sie als Gepäck mitführen dürfen, oder Sie auffordern, diese über unseren registrierten Gepäckbeförderungsservice zu versenden. Nähere Einzelheiten darüber was Sie auf unseren Zügen mitführen dürfen, über zusätzlich erhobene Gebühren und unseren registrierten Gepäckservice finden Sie auf unserer Website: www.eurostar.com.

Mitarbeitende tragen Ihr Gepäck nur, wenn Sie Anspruch auf besondere Unterstützung haben. In solchen Fällen sollte jedes Gepäckstück nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und mit einem voll funktionsfähigen Griff ausgestattet sein, um sicher angehoben werden zu können.

Kinder unter vier Jahren, die ohne Fahrkarte reisen, dürfen kein eigenes Gepäck mitführen. Jedes Kind mit einer Kinderfahrkarte kann eine Tasche, die nicht länger als 85 cm ist, sowie ein kleines Handgepäckstück mitführen.

Sie dürfen einen Kinderwagen und einen Autositz pro Kind an Board mitführen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Gebühr erhoben wird. Diese Gegenstände müssen in den Gepäckaufbewahrungsbereichen in dem Wagen verstaut werden, in denen Sie sitzen, und Kinderwägen müssen zur Lagerung zusammengeklappt werden.


44. Mitgeführte FahrräderWenn Sie Ihr Fahrrad zusammenklappen oder durch Abnehmen des Sattels, der Lenkstange und der Räder demontieren, dürfen Sie es in einem Fahrradbeutel mit an Bord nehmen, vorausgesetzt die Gesamtlänge liegt nicht bei mehr als 85 cm.

45. Verbotenes und kontrolliertes Gepäck Die folgenden Artikel dürfen nicht als Gepäck in unseren Zügen mitgeführt werden:

45.1 verbotene oder Einschränkungen unterliegende Gegenstände laut Anhang 1;

45.2 Artikel, die für und im Auftrag einer dritten Partei zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden;

45.3 Artikel, die in der Regel getrennt in Rechnung gestellt würden;

45.4 von den Zollbehörden oder anderen Regierungsbehörden verbotene Artikel;

45.5 Fahrräder oder andere große Gegenstände bzw. Gegenstände mit scharfen Kanten, die eine Sicherheitsgefährdung für andere Passagiere an den Bahnhöfen oder im Passagierbeförderungsbereich darstellen würden; und/oder

45.6 alkoholische Getränke, die die von uns angegebenen und/oder festgelegten Mengen für einen bestimmten Zeitraum übersteigen (diese Regelung kann auch ein vollständiges Verbot alkoholischer Getränke beinhalten). Wir können während eines solchen Zeitraums mitgeführte alkoholische Getränke konfiszieren und zerstören, ohne dass wir Ihnen hierfür Schadensersatz leisten müssen.


46. Beschriftung von GepäckAlle Ihre Gepäckstücke müssen klar mit Ihrem vollen Namen, Ihrer Sitzplatznummer und dem Zielbahnhof gekennzeichnet sein. Sich widersprechende Kennzeichnungen müssen entfernt oder entwertet werden. Das Gepäck muss während der gesamten Fahrt genau überwacht werden und muss den Sicherheits- und Kontrollbehörden zur Prüfung verfügbar gehalten werden.


47. Unsere Haftung

47.1 Mitgeführtes Gepäck: Sie sind für die Überwachung Ihres Gepäcks, der von Ihnen als Gepäck mitgeführten Artikel sowie mitgeführter Haustiere verantwortlich. Laut PRR und CIV übernehmen wir keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Artikeln, die als Gepäck mitgeführt wurden sowie für unter Ihrer Verantwortung stehende Tiere, es sei denn:

47.1.1 dieser Verlust oder diese Beschädigung wurde von uns verschuldet;

47.1.2 wenn Sie Ihr Gepäck zur Beförderung geladen und verstaut haben und nach vernünftigem Ermessen feststeht, dass der Verlust oder die Beschädigung auf die Beförderung zurückzuführen ist (es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass Verluste aufgrund des Fehlens von Verpackung bzw. ungeeigneter Verpackung, aufgrund der besonderen Art des Gepäcks oder des Mitführens und Verstauens von nicht zur Beförderung geeigneten Artikeln nicht als Verlust in diesem Sinne gelten); und

47.1.3 Ihr Verlust hat nichts mit Ihrer Geschäftstätigkeit oder der Geschäftstätigkeit Ihres Arbeitgebers bzw. mit beliebigen anderen gewerblichen Tätigkeiten zu tun (einschließlich unter anderem Gewinneinbußen oder Erhöhung der Geschäftskosten, Ausfall oder Verlust geschäftlicher Gelegenheiten, unabhängig davon ob diese Gelegenheit Teil der gewöhnlichen Geschäftsabläufe ist, sowie sämtliche auf Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit zurückzuführende Kosten).

In jedem Fall liegt die Höchstgrenze unserer Haftung Ihnen gegenüber für den vollkommenen oder teilweisen Verlust bzw. die vollkommene oder teilweise Beschädigung von Artikeln, Handgepäck oder Tieren bei dem in Artikel 34 CIV genannten Betrag und erfordert die Vorlage von Verluste oder Schäden nachweisenden Quittungen.


47.2 Registriertes Gepäck:

47.2.1 Wenn Sie mit zusätzlichem, übergroßen oder nur als registriertes Gepäck laut Anhang 1 zugelassenen Gepäckstücken reisen, müssen Sie in Übereinstimmung mit unseren Beförderungsbedingungen unseren registrierten Gepäckservice in Anspruch nehmen, sofern ein solcher verfügbar ist. In diesen Fällen kommen die verbleibenden Abschnitte von 47.2 zur Anwendung.

47.2.2 Die Tarifordnung ist in der registriertem Gepäck vorbehaltenen Seite unserer Website im Einzelnen ausgeführt.

47.2.3 Jeder Passagier muss mit seinem Gepäck und seiner für die Fahrt genutzten Fahrkarte vorstellig werden. Dieser Service darf nicht zur Beförderung gewerblicher Güter genutzt werden.

47.2.4 Die Beantragung und Buchung der Beförderung von registriertem Gepäck erfolgt über travelservices@eurostar.com. Zu Zollzwecken dürfen registrierte Gepäckstücke nur im gleichen Zug befördert werden wie Sie selbst, sofern der verfügbare Platz dies zulässt. Liegt in dem von Ihnen gebuchten Zug nicht die notwendige Aufnahmekapazität für registriertes Gepäck vor, muss Ihre Fahrkarte für den nächsten verfügbaren Abfahrtstermin umgetauscht werden. Ihr Gepäck muss bei der Ankunft an Ihrem Zielort auf der Plattform abgeholt werden.

47.2.5 Das zulässige Höchstgewicht pro Gepäckstück liegt bei 30 kg.

47.2.6 Jedes Gepäckstück muss mit der richtigen Adresse, Telefonnummer und mit dem richtigen Zielbahnhof gekennzeichnet sein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäck angemessen verpackt ist, um die gefahrlose Handhabung und den Transport ohne Beschädigungsrisiko zu gewährleisten. Bereits bei der Verteilung sichtbare Defekte müssen festgehalten werden. Durch die Annahme des Gepäckscheins erkennt der Kunde die Defekte an.

47.2.7 Sie müssen auch die von den Zoll- und anderen zuständigen Behörden geforderten Formalitäten erfüllen. Alle Gepäckstücke unterliegen Inspektionen und/oder Kontrollen der Zoll- oder Grenzbehörden. Deshalb erinnern wir Sie daran, dass Ihr Gepäck von der Beförderung ausgeschlossen und/oder von den zuständigen Sicherheits- oder Grenzbehörden zurückgehalten werden kann.

47.2.8 Nach der Registrierung Ihrer Artikel, erhalten Sie einen Gepäckschein, den Sie am Zielbahnhof zur Abholung vorweisen müssen. Registriertes Gepäck darf keine in Anhang 1 der vorliegenden Bedingungen ausgewiesene verbotene Gegenstände enthalten. Für die Registrierung und Abholung von Waffen laut Anhang 1 der vorliegenden Bedingungen müssen alle notwendigen Zertifikate und Genehmigungen vorgelegt werden.

47.2.9 Wir haften in Übereinstimmung mit CIV und PRR für sämtliche Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die sich aus der Beförderung Ihres Gepäcks in Form von registriertem Gepäck ergeben. PRR und CIV-Regeln enthalten bestimmte geltende Ausschlüsse und Beschränkungen, die die Haftung der Eisenbahnunternehmen für Verlust, Schäden und die verzögerte Auslieferung registrierter Gepäckstücke eingrenzen. In keinem Fall übernimmt Eurostar International Limited Entschädigungen für Folgeschäden.


48. Ihre Pflichten

48.1 Wenn Sie Artikel, Gepäck oder Tiere in unsere Anlagen oder in unsere Züge mitbringen, haften Sie für sämtliche Verletzungen, Schäden oder Verluste, die aus einer Nachlässigkeit Ihrerseits entstehen (unter anderem die Nichtentfernung von Gepäck aus unseren Anlagen nach Ende Ihrer Reise).

48.2 Sie müssen sämtliche in allen Rechtsbezirken geltenden Anforderungen der Sicherheits- und Grenzkontrollbehörden im Zusammenhang mit Ihrem Gepäck einhalten.


49. Untersuchung und Zerstörung von GepäckWir können jedes Gepäckstück, das Sie in unseren Anlagen hinterlassen, öffnen und seinen Inhalt prüfen (einschließlich unbeaufsichtigtes Gepäck), bevor wir es an einen sicheren Ort transportieren. Wir können sämtliche Gepäckstücke und/oder andere Gegenstände, die unserer Ansicht nach ein Sicherheitsrisiko darstellen oder andere Personen oder Gegenstände verletzen bzw. beschädigen könnten, unbeschadet entfernen und/oder zerstören.


50. FundstückeSie dürfen keine in unseren Anlagen oder Zügen aufgefundene Gegenstände als Ihr Eigentum betrachten und müssen solche Gegenstände sofort bei einem unserer Mitarbeitenden (bzw. Im Fall von Geld, bei den zuständigen Polizeimitarbeitern) zur Aufbewahrung abgeben.

51. Gebühren/Haftung für verlorene GegenständeWir können für die Rücksendung verlorener oder nicht abgeholter Gepäckstücke bzw. anderer verlorener Gegenstände an ihren Besitzer angemessene Gebühren in Rechnung stellen, je nach Art des Artikels un des Zeitraums, während dessen wir ihn aufbewahrt haben, bevor er eingefordert wurde. Vorbehaltlich der Bestimmungen aus Paragraph 52 und 47.1 bezüglich mitgeführten Gepäcks und Paragraph 47.2.9 bezüglich registrierten Gepäcks, haften wir für keine Verluste oder Schäden, die Sie im Hinblick auf verlorenes, nicht eingefordertes, sowie ganz oder teilweise zurückgesandtes Gepäck oder andere Sachgegenstände erleiden.


52. Entsorgung von nicht eingefordertem GepäckSämtliche Gegenstände bzw. verlorene oder nicht eingeforderte Gepäckstücke, die von ihrem Besitzer nicht innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen eingefordert wurden, gelten als herrenlos. Sobald sie als herrenlos gelten, können sie verkauft oder anderweitig entsorgt werden, und der Verkaufserlös kann von uns im eigenen Ermessen verwendet werden. Verderbliche Güter können früher entsorgt werden. Kosten für die Rücksendung von Gegenständen werden von ihrem Besitzer getragen. 


53. Zusätzliche Bedingungen für zurückgelassenes GepäckDie für zurückgelassenes Gepäck geltenden Bedingungen werden in den Bahnhöfen angeschlagen, in denen ein Safe oder eine andere Lagereinrichtung vorgesehen ist. Nicht eingefordertes, zurückgelassenes Gepäck wird ähnlich behandelt wie verlorenes oder nicht eingefordertes Gepäck, wie in Paragraph 51 und 52 dargelegt.

ABSCHNITT 3 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

54. Tiere

Blinden- und Assistenzhunde und -katzen sind zugelassen, wenn der Fahrgast für die Reise die Unterstützung eines Blinden- oder Assistenzhundes bzw. einer Assistenzkatze benötigt (in Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Haustierregelungen); das Mitführen anderer Tiere an Bord eines beliebigen Eurostar London Routes Service als Handgepäck, anderes Gepäck oder in anderer Form ist jedoch verboten. Aus Sicherheitsgründen ist die Zahl der Personen, die in Begleitung eines Blinden oder Assistenzhundes bzw. einer Assistenzkatze reisen auf vier (4) Personen pro Zug beschränkt. 

Bitte nehmen Sie mit unserem Kontakt-Center mindestens 24 Stunden vor Ihrer Reise Kontakt auf, da vor der Abreise geprüft werden muss, ob Ihr Blinden- oder Assistenzhund bzw. Ihre Assistenzkatze zum Zug zugelassen werden kann. Falls Sie nicht mindestens 24 Stunden vor Ihrer Reise mit uns Kontakt aufnehmen, wird Ihr Blinden- oder Assistenzhund nicht im Zug zugelassen. Der Inhaber des Tieres muss vor der Abreise sicherstellen, dass das Tier über ein gültiges Gesundheitszertifikat bzw. einen gültigen EU Tierpass verfügt, dass die Impfungen des Hundes oder der Katze gültig sind und dass der Name auf der Fahrkarte des Hundes/der Katze mit dem auf dem Gesundheitszertifikat oder EU Tierpass angegebenen Namen übereinstimmt; die endgültige Prüfung des Blinden- oder Assistenzhundes bzw. der Assistenzkatze erfolgt in unseren Bahnhöfen am Tag der Abreise. Die Einreise von Hunden oder Katzen, die zwischen Großbritannien und EU-Ländern reisen, kann Kontrollen durch die zuständigen Behörden unterliegen und die Besitzer der Hunde oder Katzen müssen die hierfür anfallenden Kosten übernehmen (beispielsweise wenn die zuständigen Behörden die Hunde oder Katzen unter Quarantäne stellen, bevor der Einreisebeschluss erfolgt).


55. ParkplatzDie für das Parken von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern geltenden Regeln können in unseren Bahnhöfen eingesehen werden, die mit entsprechenden Einrichtungen ausgestattet sind.


56. WLAN an Board56.1 Der WLAN-Anschluss wird den Fahrgästen kostenlos zur Verfügung gestellt und nicht anteilig mit der Fahrkarte in Rechnung gestellt.

56.2 Der WLAN-Service wird „je nach Verfügbarkeit“ und ohne Garantie jeglicher Art zur Verfügung gestellt. Sämtliche Garantien, Bedingungen, Erklärungen, Entschädigungen und Gewährleistungen im Hinblick auf den Inhalt, den Service und den Betrieb, die Kapazität, Geschwindigkeit, die Funktionalität, die Qualifikationen oder Fähigkeiten des WLAN-Services, unabhängig davon ob diese ausdrücklich oder implizit, von Gesetz wegen, aufgrund einer Gewohnheit, nach vorausgehenden mündlichen oder schriftlichen Aussagen von Eurostar International Limited oder in anderer Form zum Ausdruck gebracht wurden, sind hiermit überholt, ausgeschlossen und ungültig.

56.3 Der Zugriff auf den WLAN-Service unterliegt den Bedingungen von Eurostar International Limited, die bei der Anmeldung zur Verwendung des WLAN-Services verfügbar sind.


57. ReklamationenReklamationen müssen unserer Kundendienstabteilung schriftlich innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt des Zwischenfalls vorgebracht werden. Bitte nehmen Sie mit uns auf folgendem Weg Kontakt auf: 

- online [uk-en/contact-us/eurostar-contact-details?faq]; oder

- auf dem Postweg unter folgender Adresse

Eurostar Traveller Care Team

2nd Floor Kent House

81 Station Road

Ashford, Kent TN23 1AP

Großbritannien

Wir bestätigen den Eingang aller Ihrer Reklamationen innerhalb eines (1) Monats nach deren Erhalt. Ist Ihre Beschwerde komplex oder benötigen wir zusätzliche Informationen, um Ihnen eine vollständige Antwort zu liefern, kommen wir so rasch wie möglich auf Sie zurück, sobald wir die entsprechende Untersuchung vollkommen abgeschlossen haben. In einem solchen Fall treten wir innerhalb der zugesagten Reaktionszeit mit Ihnen in Kontakt und stellen Ihnen alle 10 Tage einen aktualisierten Fortschrittsbericht zur Verfügung. Soweit zutreffend leiten wir die Reklamationen an die Eisenbahnunternehmen weiter, die für ihre Bearbeitung zuständig sind.

Unsere Arbeitssprachen sind Englisch, Französisch, Niederländisch und Deutsch.

Wenn Sie unserer Kundendienstabteilung eine Reklamation übermittelt haben, jedoch mit der Antwort unzufrieden sind, oder falls Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Antwort erhalten haben, können Sie das Vermittlungszentrum Médiation SNCF Voyageurs in Englischer oder französischer Sprache entweder online unter folgendem Link: https://mediation-sncf.my.site.com/mediation/s/?language=en_US Oder schriftlich unter der Adresse: Médiation SNCF Voyageurs, TSA 37701 – 59973 Tourcoing Cedex– Frankreich kontaktieren. Die für die Antragstellung bei Médiation SNCF Voyageurs geltenden Regeln und Verfahren unterliegen einem Vermittlungsprotokoll (‚Protocole de médiation‘), das Eurostar International Limited abgeschlossen hat. Das Vermittlungsprotokoll ist online auf https://mediation.sncf-voyageurs.com/saisir-le-mediateur/ sowie im Jahresbericht von Médiation SNCF Voyageurs einsehbar.

In Großbritannien können Sie alternativ mit London Travel Watch unter der Adresse enquiries@londontravelwatch.org.uk oder schriftlich unter der Anschrift FREEPOST RTEH-XAGE-BYKZ, London TravelWatch, PO Box 5594, Southend-on-Sea, SS1 9PZ Kontakt aufnehmen

Daneben gibt es eine europäische Plattform zur Beilegung von Streitfällen (ODR), um den Zugang zur alternativen Streitbeilegung (ADR) im Beschwerdefall zu erleichtern. Falls verfügbar ist der Zugriff zur Plattform über http://ec.europa.eu/odr möglich und der Plattform übermittelte Beschwerden werden in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung EU 524/2013 beigelegt.


58. Geltendes Recht, Gerichtsstand und SprachenVorbehaltlich geltender Landesgesetze unterliegen die vorliegenden Beförderungsbedingungen und sämtliche nicht vertraglichen Verpflichtungen, die sich hieraus ergeben oder mit ihnen verbunden sind, englischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche im Rahmen der vorliegenden Beförderungsbedingungen eingereichte Klagen sind die Gerichtshöfe Englands.

Die vorliegenden Beförderungsbedingungen werden ursprünglich in englischer Sprache abgefasst. Sie werden auch in Französisch, Niederländisch und Deutsch übersetzt.


59. Rechtsstreitigkeiten

59.1 Es wird darauf verwiesen, dass gewisse Bestimmungen des CIV für die Geltendmachung von Rechten im Rahmen des CIV relevant sind.

59.2 Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Haftung eines Eisenbahnunternehmens im Falle des Todes oder der Verletzung von Fahrgästen dürfen nur gegen das Eisenbahnunternehmen eingelegt werden, das den Teil der Beförderung übernommen hat, in dem sich der Unfall ereignet hat. Wurde dieser Teil der Beförderung nicht vom Eisenbahnunternehmen, sondern von einem an seine Stelle tretenden Eisenbahnunternehmen gewährleistet, kann die berechtigte Person ihre Beschwerde gegen dieses stellvertretende Eisenbahnunternehmen vorbringen.

59.3 Erstattungsforderungen für im Rahmen des Beförderungsvertrags bezahlte Summen können gegen jedes Eisenbahnunternehmen vorgebracht werden, das zur Erbringung des Beförderungsvertrags beigetragen hat.

59.4 Erstattungs- oder Entschädigungsklagen im Falle von Verspätungen basierend auf den in der PRR oder im CIV festgelegten Rechten, sowie andere Klagen auf der Grundlage des Beförderungsvertrags dürfen nur gegen das erste oder das letzte Eisenbahnunternehmen eingereicht werden, die den Teil der Beförderung übernommen haben, in dem der der Klage zugrunde liegende Zwischenfall stattgefunden hat.

59.5 Falls die berechtigte Person die Wahl zwischen mehreren Unternehmen hat, erlischt ihr Auswahlrecht, sobald sie eine Klage gegen eines der Unternehmen eingereicht hat.


60. Befugnis unserer Mitarbeitenden oder BeauftragtenUnsere Mitarbeitenden oder Beauftragten haben keinerlei Befugnis zur Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Beförderungsbedingungen. 

61. DatenschutzEurostar International Limited verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit unserer Datenschutz-Charta, die unter www.eurostar.com [direkten Link einfügen] einsehbar ist. Wir haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Kundendaten zu sichern und zu gewährleisten, dass diese unbefugten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Wir können gezwungen sein, personenbezogene Daten den zuständigen UK- oder EU-Behörden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen offenzulegen, insbesondere zum Zweck der Vorbeugung, Erkennung, Bekämpfung und Verfolgung von Verbrechen, aus Sicherheitsgründen sowie zur Terrorismusbekämpfung. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Angaben zu Ihrer Person speichern, die nicht der Wahrheit entsprechen oder wenn Sie ein beliebiges Ihrer Rechte im Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Adresse data.protection@eurostar.com, oder per Post an Data Privacy Officer of Eurostar International Limited unter der Adresse 6th floor, Kings Place, 90 York Way, London, N1 9AG, (Großbritannien).

62. NachträgeWir behalten uns das Recht vor, die vorliegenden Beförderungsbedingungen zu jeder Zeit abzuändern. Die für Ihre jeweilige Reise geltenden Beförderungsbedingungen sind diejenigen, die am Tag Ihrer Reise veröffentlicht wurden. Eine rückwirkende Änderung der vorliegenden Beförderungsbedingungen nach dem Zeitpunkt Ihrer Abreise ist nicht möglich.

63. Rechte DritterSofern in den vorliegenden Beförderungsbedingungen keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde, können keine Bedingungen des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrags, einschließlich der vorliegenden Beförderungsbedingungen von anderen Personen als Ihnen im Rahmen des Vertragsgesetzes 1999 (Rechte Dritter) geltend gemacht werden.

64. AuslegungDie Begriffe „Sie“ und „Ihr“ beziehen sich in jedem Fall auf beliebige Fahrgäste, die in unseren Zügen reisen. In diesen Beförderungsbedingungen ausgeführte Verweise auf „Paragraphen“ betreffen Paragraphen der vorliegenden Beförderungsbedingungen.

Anhang 1

Die nachstehende Tabelle beinhaltet Artikel, die nicht an Board unserer Züge mitgeführt werden dürfen (verbotene Beförderung) sowie Artikel, die nur mit Sondergenehmigung befördert werden dürfen, wie beispielsweise registriertes Gepäck nach vorausgehender Vereinbarung (Beförderung als registriertes Gepäck zulässig). Es sei darauf verwiesen, dass diese Liste nicht vollständig ist; die Fahrgäste sind nicht berechtigt, Gegenstände mitzuführen, die von Natur aus gefährlich sind, Sachschäden verursachen können oder von denen nach vernünftigem Ermessen vermutet werden kann, dass sie verwendet werden, um gewalttätige oder bedrohliche Handlungen auszuführen. Die Beförderung als registriertes Gepäck kann verweigert werden. Wenn Sie Zweifel haben, nehmen Sie mit uns lange vor Antritt der Reise Kontakt auf.


NICHT ZULÄSSIG

ALS REGISTRIERTES GEPÄCK ZULÄSSIG, SOFERN EIN SOLCHER SERVICE ANGEBOTEN WIRD


Unzulässige Feuerwaffen, einschließlich Nachahmungen und deaktivierte Feuerwaffen. Nachahmungen von Waffen, die tatsächlichen Waffen ähneln.

Zugelassene Feuerwaffen, die keinen Waffenschein erfordern, wie beispielsweise Druckgas oder Druckluftpistolen oder Handfeuerwaffen.

Alle Art von Munition (von jedem Kaliber und in jeder Menge).

Genehmigte Feuerwaffen laut Absatz 2 des Feuerwaffengesetzes 1968 und/oder jeder anderen geltenden örtlichen Gesetzgebung. Ganz allgemein sind genehmigte Feuerwaffen auf Schusswaffen und Gewehre für Jagd- oder Sportzwecke beschränkt. Bitte informieren Sie sich im Voraus bei den zuständigen nationalen Behörden des Abfahrts- und des Ziellandes.

Es muss ein Waffenschein vorgelegt werden und es kann ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich sein. Munition muss entfernt werden und darf nicht mit an Bord genommen werden.


Alle Arten von Sprengstoffen: militärische Ausstattungen (einschließlich Kriegserinnerungen & -relikte), Zünder, Rauchpatronen, Granaten, Minen, militärische Sprengstoffe, Imitationsgeräte, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, pyrotechnische Ausstattungen.

Schwerter (zeremonieller und tatsächlicher Art).Schwertstöcke & Schirme mit Schwertklinge. Es sei darauf verwiesen, dass Fechtschwerte als Gepäck mitgeführt werden dürfen, sofern sie in ihrem Schutzetui transportiert werden.

Gegenstände, die andere Personen außer Gefecht setzende Substanzen enthalten, wie beispielsweise Gasgewehre, Tränengassprays, Pfefferspray, CS-Gas, Phosphor, Säure und andere gefährliche Chemikalien, die bei anderen Personen Krankheiten auslösen oder diese außer Gefecht setzen können.

Zeremonielle Waffen wie Kukri oder Skeandhu, Kampfsportwaffen, Armbrüste, Armbrustbolzen, Langbogen und Pfeile, Startpistolen.

Lose verpackte entflammbare Substanzen wie Erdöl, Methylalkohole, Farbverdünner.

Gefährliche Sportausrüstungen (siehe Abschnitt Sportausrüstung ).

Alle Schnappmesser, Fallmesser und Dolche.Klappmesser mit einer Klinge von mehr als 3“ (75 mm) Länge sind ebenfalls verboten. (Kleine Klappmesser mit Klingen unter 75 mm sind eine Ausnahme und zulässig)

Offene Rasierklingen / Rasiermesser.

Jede andere Waffe, die zur Verwendung als Angriffswaffe hergestellt, angepasst oder gedacht ist.

Küchenmesser und Haushaltsutensilien.Heimwerker-Werkzeuge wie Schraubendreher, Bohrer und Hammer.

E-Scooter und Hoverboards. Dies gilt nicht für batteriebetriebene Scooter, die zulässig sind.

Es wird darauf verwiesen, dass die vorliegende Liste nicht alles abdeckt aber gute Hinweise darüber gibt, was Sie mitnehmen dürfen und was nicht. Alles was an sich gefährlich ist und für gewaltsame oder bedrohliche Handlungen verwendet werden könnte, ist nicht zulässig.

Falls unsere Sicherheitsteams Bedenken bezüglich von Gegenständen haben, die ein Risiko darstellen könnten, behält sich Eurostar das Recht vor, diese Gegenstände zu entfernen oder ihre Beförderung zu verweigern.

Fassung vom 23 April 2024