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Reisedokumente und Reisebestimmungen
Alles, was Sie zur Vorbereitung auf Ihre Reise wissen müssen.

Nicht-UK-Staatsangehörige: Wenn Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt (höchstens sechs Monate) nach Großbritannien reisen und kein Visum brauchen, brauchen Sie eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) – es sei denn, Sie sind davon freigestellt. Hier unten und auf der Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab) erfahren Sie mehr.
Nicht-EU-Staatsangehörige: Die schrittweise Einführung des Entry/Exit System (EES) der Europäischen Union kann sich auf Ihre Reise auswirken. Hier unten erfahren Sie mehr.
Welche Bestimmungen gelten für meine Reise?
Wenn Sie nach und von London reisen, informieren Sie sich bitte im entsprechenden Abschnitt unten über die geltenden Reisebestimmungen.
Reisen zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden
Wenn Sie zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden reisen, gelten keine Einreisebestimmungen. Sie sollten jedoch einen Reisepass oder einen Personalausweis dabeihaben, da gelegentlich Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Sie dürfen natürlich auch Ihr Ticket nicht vergessen.
Reisen nach und von London
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die nach Großbritannien reisen
Wenn Sie im Großbritannien mit einem Pre-Settled oder Settled Status leben, können Sie stattdessen einen gültigen nationalen Personalausweis verwenden. Ausweise, die den biometrischen Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) entsprechen, werden unbegrenzt akzeptiert. Ausweise, die diese Standards nicht erfüllen, werden derzeit noch akzeptiert. Bitte prüfen Sie dies jedoch vor Ihrer Reise (Öffnet einen neuen Tab).
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Ausweisdokument:
- gültig für die Dauer Ihrer Reise
- in gutem Zustand und lesbar ist
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft, die Sie sicher gerne berät.
Bevor Sie Ihr(e) Ticket(s) bekommen können, müssen Sie Ihre Advance Passenger Information (API) mit den Angaben zu Ihrem Reisedokument einreichen.
Wann muss ich meine API einreichen?
Wenn Sie bereits ein Eurostar-Ticket gekauft haben, müssen Sie Ihre API so bald wie möglich vor der Abfahrt einreichen. Erst danach können Sie Ihr(e) Ticket(s) abholen.
Wie kann ich meine API angeben?
Füllen Sie die API in der Eurostar-App aus oder gehen Sie zu Buchung verwalten. Halten Sie bitte Ihr Reisedokument bereit.
Wenn Sie oft reisen, können Sie Ihre API-Informationen auch in Ihrem Eurostar-Konto speichern, um Zeit zu sparen.
Mehr erfahren über API
Electronic Travel Authorisation (ETA)
Eine ETA ist eine digitale Reisegenehmigung für Großbritannien. Sie ist erforderlich für Kurzzeitaufenthalte bis zu 6 Monate für Tourismus, Besuch von Freunden und Familie, Geschäftsreisen und Kurzzeitstudien.
Wichtiger Hinweis: Reisende, die eine ETA benötigen, dürfen ohne diese Genehmigung nicht nach Großbritannien reisen. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, damit Sie beim Einsteigen in den Zug über die richtigen Reisedokumente verfügen.
Brauche ich eine ETA?
Sie brauchen eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für Großbritannien, ausgenommen:
- Sie haben ein britisches Visum.
- Sie haben das Recht, in Großbritannien zu leben, zu arbeiten oder zu studieren (einschl. Settled- oder Pre-settled-Status).
- Sie besitzen einen irischen Reisepass.
Möglicherweise gibt es andere Ausnahmen.
Sie erfahren auf der Website der britischen Behörden, wer eine ETA benötigt (Öffnet einen neuen Tab).
Braucht ein Kind eine ETA?
Wenn Kinder nicht unter die Ausnahmen fallen, benötigen sie auch eine elektronische Reisegenehmigung, unabhängig von ihrem Alter.
Was kostet die ETA?
Pro Person ist eine Gebühr von 20 £ fällig. Wird der Antrag genehmigt, wird die ETA elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft.
Wie lange ist eine ETA gültig?
Eine elektronische Reisegenehmigung ist zwei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf Ihres mit der ETA verknüpften Reisepasses (je nachdem, was zuerst eintritt).
Wann frage ich diese elektronische Reisegenehmigung am besten an?
Sofern möglich, sollten Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die meisten Anträge werden binnen drei Werktagen bearbeitet. Manchmal dauert es etwas länger. Die britische Regierung empfiehlt, Anträge ausschließlich über offizielle Kanäle zu stellen. Wie Sie die ETA anfragen, lesen Sie auf der Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab).
Ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit. Was muss ich tun?
Wenn Sie neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie keine ETA beantragen. Für die Einreise nach Großbritannien müssen Sie Ihre Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachweisen:
- einem gültigen britischen Reisepass
- einem gültigen irischen Reisepass
- einem gültigen Reisepass mit einer Certificate of Entitlement (Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht) (Öffnet einen neuen Tab)
Visa
Wenn Sie länger als sechs Monate in Großbritannien bleiben oder einen anderen Grund als die hier oben genannten Gründe haben, erkundigen Sie sich bitte auf der Website der britischen Behörden, ob Sie ein Visum brauchen (Öffnet einen neuen Tab).
Sie können Ihren gültigen nationalen Personalausweis auf Reisen verwenden. Ausweise, die den biometrischen Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) entsprechen, werden unbegrenzt akzeptiert. Ausweise, die diese Standards nicht erfüllen, werden derzeit noch akzeptiert. Bitte prüfen Sie dies jedoch vor Ihrer Reise (Öffnet einen neuen Tab).
Wenn Sie sowohl einen gültigen Reisepass als auch einen gültigen Personalausweis besitzen, reisen Sie am besten mit dem Dokument, das mit Ihrem settled oder pre-settled Status verbunden ist.
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis haben und Ihr Settled- oder Pre-settled-Status mit Ihrem vorherigen Reisepass oder Personalausweis verknüpft ist, denken Sie daran, Ihren Ausweis beim Reisen in Ihrem Konto bei der britischen Visa- und Einwanderungsbehörde zu aktualisieren (Öffnet einen neuen Tab).
Auf diese Weise vermeiden Sie zusätzliche Kontrollen an der Grenze, und Ihre Reise verläuft reibungsloser.
Besuchen Sie die Website der britischen Regierung, GOV.UK (Öffnet einen neuen Tab), für mehr Infos über die Einreisebedingungen nach Großbritannien, wenn Sie EU-, EWS- oder Schweizer Staatsangehörige*r sind.
Wenn Sie aktuell eines dieser britischen papiernen Einreisedokumente nutzen, müssen Sie es durch einen Online-Einreisestatus, also durch ein eVisa, ersetzen:
- Biometrische Aufenthaltskarten (BRC)
- Passvermerke, wie z. B. unbefristete Einreisegenehmigungen mit Stempeln
- Vignettenaufkleber in Reisepässen, darunter Einreisegenehmigungen oder Visum-Vignetten
Biometrische Aufenthaltstitel (BRP) wurden bereits durch eVisa ersetzt.
Besuchen Sie bitte die Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab), um zu erfahren, wie Sie an Ihr eVisa gelangen: Sie müssen zuerst ein UK Visum- und Einreise-Konto (UKVI) einrichten, wenn Sie noch keins haben.
Wenn Sie bereits ein UKVI-Konto besitzen, prüfen Sie zuerst, ob Ihre Angaben auf dem neusten Stand sind (Öffnet einen neuen Tab). So vermeiden Sie zusätzliche Kontrollen durch die Grenzbehörden.
Wenn Sie im Rahmen des EU Settlement Scheme den Status Settled oder Pre-Settled haben, verfügen Sie bereits über ein UKVI-Konto und ein eVisa. Vergewissern Sie sich bitte, dass die Angaben auf Ihrem UKVI-Konto auf dem neuesten Stand sind (Öffnet einen neuen Tab), damit Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle vermeiden.
Wenn Sie einen EU-/EWR-/Schweizer Pass und einen weiteren Pass besitzen, führen Sie bitte bei der Ein- und Ausreise aus der EU immer Ihren EU-/EWR-/Schweizer Pass mit.
Wenn Sie einen EU-/EWR-/Schweizer Pass und einen britischen Pass besitzen, führen Sie bitte beide Pässe mit, wenn Sie zwischen der EU und Großbritannien reisen. Sofern Sie keinen irischen Reisepass besitzen, sollten Sie Ihre Advance Passenger Information mit Ihrem britischen Reisepass ausfüllen.
Betrifft Kinder aus Ländern der Europäischen Union (EU), aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz, die nach Großbritannien reisen:
- Kinder einer französischen Schulklasse, die das Formular France-UK school trip travel information (Öffnet einen neuen Tab) nutzen, benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Kinder einer deutschen Schulklasse, die das Formular Germany–UK school trip travel information (Öffnet einen neuen Tab) verwenden, benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Kinder einer Schulklasse aus einem anderen Land brauchen einen gültigen Reisepass und möglicherweise eine ETA (Öffnet einen neuen Tab).
Lehrkräfte und Begleitpersonen, die die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats oder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen einen gültigen Reisepass sowie – sofern keine Ausnahme gilt – eine ETA (Öffnet einen neuen Tab). Dies gilt für alle Schulgruppen, unabhängig von ihrem Herkunftsland.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Behörden. (Öffnet einen neuen Tab)
Reisende mit britischem Pass
Ihr Reisepass muss:
- weniger als 10 Jahre vor dem Datum Ihrer Einreise in die EU ausgestellt sein (Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum.)
- bis mindestens 3 Monate nach dem Datum Ihrer Ausreise aus der EU gültig sein (Überprüfen Sie das Ablaufdatum.)
Bevor Sie Ihr(e) Ticket(s) bekommen können, müssen Sie Ihre Advance Passenger Information (API) mit den Angaben zu Ihrem Reisedokument einreichen.
Wann muss ich meine API einreichen?
Wenn Sie bereits ein Eurostar-Ticket gekauft haben, müssen Sie Ihre API so bald wie möglich vor der Abfahrt einreichen. Erst danach können Sie Ihr(e) Ticket(s) abholen.
Wie kann ich meine API angeben?
Füllen Sie die API in der Eurostar-App aus oder gehen Sie zu Buchung verwalten. Halten Sie bitte Ihr Reisedokument bereit.
Wenn Sie oft reisen, können Sie Ihre API-Informationen auch in Ihrem Eurostar-Konto speichern, um Zeit zu sparen.
Mehr erfahren über API
Das Entry/Exit System (EES) ist ein neues digitales System, das jede Ein- und Ausreise in die beziehungsweise aus der EU erfasst. Es soll Grenzkontrollen sicherer machen und ersetzt künftig das manuelle Abstempeln von Pässen.
Für wen gilt das EES?
Das EES gilt für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für Kurzaufenthalte in die EU reisen (bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen). Die Vorschriften gelten für Reisende jeden Alters, auch wenn Sie ein Kurzzeitvisum haben oder von der Visumspflicht befreit sind.
Das EES gilt nicht, wenn Sie ein Langzeitvisum besitzen oder Aufenthaltsrechte in der EU haben.
Andere Ausnahmen sind möglich. Auf der EES-Website (Öffnet einen neuen Tab) erfahren Sie mehr.
Wie wird sich das EES auf meine Reise auswirken?
Das EES ist keine Reisegenehmigung oder ein Visum. Es ist vollständig kostenlos. Sie müssen vor Ihrer Reise auch keinen Antrag stellen. Die vollständige Registrierung im EES wird am Reisetag an Ihrem Abfahrtsbahnhof erledigt.
Da das EES schrittweise eingeführt wird, gibt es in den ersten Monaten nur minimale Änderungen. Bitte finden Sie sich zu der auf Ihrem Zugticket angegeben Zeit am Bahnhof ein und halten Sie Ihre Reisedokumente parat. Lesen Sie mehr zum EES in unseren FAQ.
Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als ein EU-Land besuchen, sollten Sie darauf achten, dass Sie insgesamt nicht mehr als 90 Tage in den verschiedenen Ländern verbringen, die Sie besuchen.
In den meisten EU-Ländern gilt die 90-Tage-Grenze für alle Länder zusammengefasst.
Für längere Aufenthalte oder für Geschäftsreisen benötigen Sie möglicherweise ein Visum.
Mehr erfahren (Öffnet einen neuen Tab)
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der EU haben, müssen Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung bei sich tragen. Damit müssen Sie sich nicht im EES registrieren. Sie brauchen Ihren Pass auch nicht an der Grenzkontrolle abstempeln zu lassen.
Wenn Sie einen britischen Pass und einen weiteren Pass besitzen, führen Sie bitte bei der Einreise nach Großbritannien Ihren britischen Pass mit.
Wenn Sie einen britischen Pass und einen EU-/EWR-/Schweizer Pass besitzen, führen Sie bitte beide Pässe mit, wenn Sie zwischen Großbritannien und der EU reisen.
In beiden Fällen sollten Sie Ihre Advance Passenger Information mit Ihrem britischen Reisepass ausfüllen.
Britische Staatsangehörige können keine neue Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK oder EHIC) mehr beantragen.
Wenn Sie bereits eine EKVK besitzen, ist diese bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin gültig.
Sobald sie abläuft, müssen Sie eine Globale Krankenversicherungskarte (GHIC) beantragen, die Ihnen Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung in der EU bietet.
EHIC und GHIC sind kein Ersatz für eine Reiseversicherung.
Es wird dringend empfohlen, eine Reiseversicherung mit medizinischem Versicherungsschutz abzuschließen, wenn Sie ins Ausland reisen.
Nicht-britische und Nicht-EU-Staatsangehörige, die zwischen Großbritannien und der EU reisen
Bei Reisen nach Großbritannien muss Ihr Reisepass für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein.
Für Reisen in die EU, muss Ihr Reisepass:
- weniger als 10 Jahre vor Ihrer Einreise in die EU ausgestellt worden, sein (kontrollieren Sie das Ausstellungsdatum)
- für mindestens 3 Monate nach dem Datum, zu dem Sie die EU verlassen gültig sein (Überprüfen Sie das Ablaufdatum.)
Bevor Sie Ihr(e) Ticket(s) bekommen können, müssen Sie Ihre Advance Passenger Information (API) mit den Angaben zu Ihrem Reisedokument einreichen.
Wann muss ich meine API einreichen?
Wenn Sie bereits ein Eurostar-Ticket gekauft haben, müssen Sie Ihre API so bald wie möglich vor der Abfahrt einreichen. Erst danach können Sie Ihr(e) Ticket(s) abholen.
Wie kann ich meine API angeben?
Füllen Sie die API in der Eurostar-App aus oder gehen Sie zu Buchung verwalten. Halten Sie bitte Ihr Reisedokument bereit.
Wenn Sie oft reisen, können Sie Ihre API-Informationen auch in Ihrem Eurostar-Konto speichern, um Zeit zu sparen.
Mehr erfahren über API
Das Entry/Exit System (EES) ist ein neues digitales System, das jede Ein- und Ausreise in die beziehungsweise aus der EU erfasst. Es soll Grenzkontrollen sicherer machen und ersetzt künftig das manuelle Abstempeln von Pässen.
Für wen gilt das EES?
Das EES gilt für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für Kurzaufenthalte in die EU reisen (bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen). Die Vorschriften gelten für Reisende jeden Alters, auch wenn Sie ein Kurzzeitvisum haben oder von der Visumspflicht befreit sind.
Das EES gilt nicht, wenn Sie ein Langzeitvisum besitzen oder Aufenthaltsrechte in der EU haben.
Andere Ausnahmen sind möglich. Auf der EES-Website (Öffnet einen neuen Tab) erfahren Sie mehr.
Wie wird sich das EES auf meine Reise auswirken?
Das EES ist keine Reisegenehmigung oder ein Visum. Es ist vollständig kostenlos. Sie müssen vor Ihrer Reise auch keinen Antrag stellen. Die vollständige Registrierung im EES wird am Reisetag an Ihrem Abfahrtsbahnhof erledigt.
Da das EES schrittweise eingeführt wird, gibt es in den ersten Monaten nur minimale Änderungen. Bitte finden Sie sich zu der auf Ihrem Zugticket angegeben Zeit am Bahnhof ein und halten Sie Ihre Reisedokumente parat. Lesen Sie mehr zum EES in unseren FAQ.
Eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) ist eine digitale Reisegenehmigung für Großbritannien. Sie ist erforderlich für Kurzeitaufenthalte bis zu sechs Monate für Tourismus, Besuch von Freunden und Familie, Geschäftsreisen und Kurzzeitstudien.
Wichtiger Hinweis: Reisende, die eine ETA benötigen, dürfen ohne diese Genehmigung nicht nach Großbritannien reisen. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, damit Sie beim Einsteigen in den Zug über die richtigen Reisedokumente verfügen.
Brauche ich eine ETA?
Wenn Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt von höchstens sechs Monaten nach Großbritannien reisen und kein Visum brauchen, benötigen Sie wohl eine ETA – ausgenommen, Sie sind von dieser Pflicht freigestellt. Vergewissern Sie sich auf der. Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab).
Braucht ein Kind eine ETA?
Wenn Kinder nicht unter die Ausnahmen fallen, benötigen sie auch eine elektronische Reisegenehmigung, unabhängig von ihrem Alter.
Was kostet die ETA?
Pro Person ist eine Gebühr von 20 £ fällig. Wird der Antrag genehmigt, wird die ETA elektronisch mit Ihrem Reisepass verknüpft.
Wie lange ist eine ETA gültig?
Eine elektronische Reisegenehmigung ist zwei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf Ihres mit der ETA verknüpften Reisepasses (je nachdem, was zuerst eintritt).
Wann frage ich diese ETA am besten an?
Sofern möglich, sollten Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die meisten Anträge werden binnen drei Werktagen bearbeitet. Manchmal dauert es etwas länger. Die britische Regierung empfiehlt, Anträge ausschließlich über offizielle Kanäle zu stellen. Wie Sie die ETA anfragen können, lesen Sie auf der Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab).
Ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit. Was muss ich tun?
Wenn Sie neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie keine ETA beantragen. Für die Einreise nach Großbritannien müssen Sie Ihre Staatsangehörigkeit mit einem der folgenden Dokumente nachweisen:
- einem gültigen britischen Reisepass
- einem gültigen irischen Reisepass
- einem gültigen Reisepass mit einer Certificate of Entitlement (Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht) (Öffnet einen neuen Tab)
Ich bleibe länger als sechs Monate in Großbritannien oder verbleibe dort aus einem anderen Grund als die oben genannten Gründe. Was tun?
Erkundigen Sie sich auf der Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab), ob Sie ein Visum brauchen.
Visumanfragen für Kurz- und Langzeitaufenthalte
- UK: Webseite der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab)
- Frankreich: Webseite der französischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab)
- Belgien: Webseite der belgischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab)
- Niederlande: Webseite der niederländischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab)
- Deutschland: Webseite der deutschen Behörden (Öffnet einen neuen Tab)
Wenn Sie aktuell eines dieser britischen papiernen Einreisedokumente nutzen, müssen Sie es durch einen Online-Einreisestatus, also durch ein eVisa, ersetzen:
- Biometrische Aufenthaltskarten (BRC)
- Passvermerke, wie z. B. unbefristete Einreisegenehmigungen mit Stempeln
- Vignettenaufkleber in Reisepässen, darunter Einreisegenehmigungen oder Visum-Vignetten
Biometrische Aufenthaltstitel (BRP) wurden bereits durch eVisa ersetzt.
Besuchen Sie bitte die Website der britischen Behörden (Öffnet einen neuen Tab), um zu erfahren, wie Sie an Ihr eVisa gelangen: Sie müssen zuerst ein UK Visum- und Einreise-Konto (UKVI) einrichten, wenn Sie noch keins haben.
Wenn Sie bereits ein UKVI-Konto besitzen, prüfen Sie zuerst, ob Ihre Angaben auf dem neusten Stand sind (Öffnet einen neuen Tab). So vermeiden Sie zusätzliche Kontrollen durch die Grenzbehörden.
Betrifft Kinder, die weder aus Großbritannien noch aus der EU sind und die nach Großbritannien reisen:
- Kinder einer französischen Schulklasse, die das Formular France-UK school trip travel information (Öffnet einen neuen Tab) nutzen, brauchen einen gültigen Reisepass.
- Kinder einer deutschen Schulklasse, die das Formular Germany–UK school trip travel information (Öffnet einen neuen Tab) nutzen, benötigen einen gültigen Reisepass.
- Kinder einer Schulklasse aus einem anderen Land brauchen einen gültigen Reisepass und eventuell eine ETA oder ein Visum (Öffnet einen neuen Tab).
Lehrkräfte und Begleitpersonen, die weder die britische noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, benötigen einen gültigen Reisepass sowie – sofern keine Ausnahme gilt – eine ETA oder ein Visum (Öffnet einen neuen Tab). Dies gilt für alle Schulgruppen, unabhängig von ihrem Herkunftsland.
Zusätzliche Anforderungen für unter 18-Jährige
Alle Personen unter 18 Jahren reisen unter der Verantwortung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderer von den Eltern bevollmächtigter Personen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sicherstellen, dass ihr Kind oder Teenager über alle erforderlichen Reisedokumente verfügt.
Personalausweis, Reisepass, Reisegenehmigungen und Visa
Für Reisen von/nach London sowie für Reisen auf unseren übrigen Strecken gelten unterschiedliche Anforderungen. Bitte beachten Sie die Informationen zu Reisedokumenten auf dieser Seite.
Schriftliche Einverständniserklärung und weitere rechtliche Unterlagen
Folgende Dokumente können ebenfalls erforderlich sein:
- eine schriftliche Einverständniserklärung (unabhängig davon, ob das Kind mit einem Elternteil, einer anderen Person oder allein reist)
- weitere Nachweisdokumente (z. B. Geburtsurkunden oder rechtliche Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts).
Da die Vorschriften je nach Land unterschiedlich sein können, informieren Sie sich bitte über die aktuellen Hinweise der Behörden sowohl im Abreise- als auch im Zielland.
Unbegleitete Reisende unter 18-Jährige
Kinder oder Jugendliche dürfen nur unter gewissen Bedingungen ohne erwachsene Begleitperson reisen. Bitte lesen Sie den entsprechenden Abschnitt unten.
Kinder unter 12 Jahren
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Kinder zwischen 12 und 15 Jahren (einschließlich)
Kinder zwischen 12 und 15 Jahren (einschließlich) können zu mehreren Eurostar-Reisezielen allein reisen. Dafür brauchen sie ein vollständig ausgefülltes Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige (Öffnet einen neuen Tab) (öffnet eine PDF). Sie können allerdings nur in Zügen reisen, die zwischen 06:00 und 17:00 Uhr Ortszeit abfahren.
Das Formular muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten (oder von einem verantwortlichen Erwachsenen ab 18 Jahren, der die Zustimmung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten hat) am Bahnhof in Anwesenheit eines Eurostar-Mitarbeiters unterzeichnet werden.
Das Kind muss dieses unterschriebene Formular während der gesamten Reise bei sich tragen und es dem Team an Bord zeigen, sobald darum gebeten wird.
Mit dem schriftlichen Einverständnis des Elternteils oder Erziehungsberechtigten stimmen Sie zu, dass der oder die Jugendliche ohne Begleitung reist und während der gesamten Reise wie ein erwachsener Fahrgast behandelt wird (d. h. die Person wird nicht von einem Mitglied des Eurostar-Teams beaufsichtigt).
Die verantwortliche Person muss außerdem sicherstellen, dass der oder die Jugendliche bei Ankunft abgeholt wird.
Denken Sie bitte daran: Kinder unter 16 Jahren können nicht ohne Begleitung in unseren Direktzügen von und nach den Niederlanden reisen.
Ihr Kind braucht folgende Reisedokumente:
- Eurostar-Zugticket;
- Reisepass;
- Visum oder Reisegenehmigung (falls erforderlich)
- Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige (Öffnet einen neuen Tab) (öffnet eine PDF), unterschrieben von einem Elternteil oder anderen Erziehungsberechtigten.
Auflagen für französische Staatsbürger*innen:
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten braucht Ihr Kind:
- das Formular Autorisation des sorties de territoire (AST) (Öffnet einen neuen Tab), unterzeichnet von einem Elternteil;
- Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat.
Minderjährige zwischen 16 und 17 Jahren
16- und 17-Jährige können ohne erwachsene Begleitung reisen. Sie brauchen selbstverständlich die üblichen Reisedokumente und müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
16 und 17 Jahre alte, allein Reisende brauchen folgende Reisedokumente:
- Eurostar-Zugticket;
- Reisepass.
- Visum oder Reisegenehmigung (falls erforderlich)
Auflagen für französische Staatsbürger
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten braucht ein allein reisendes Kind:
- das Formular Autorisation des sorties de territoire (AST) (Öffnet einen neuen Tab), unterzeichnet von einem Elternteil;
- Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat.
Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren reisen – unabhängig davon, ob sie begleitet werden oder nicht – auf Verantwortung ihrer Eltern (oder Erziehungsberechtigten oder anderer Personen, die von den Eltern mit der Begleitung beauftragt wurden). Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sicherstellen, dass alle Reisenden unter 18 Jahren im Besitz der erforderlichen Dokumente sind, um nationale Grenzen zu überqueren.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht allein auf unseren Strecken zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden reisen.
Alle französischen Staatsbürger*innen oder in Frankreich wohnende Ausländer*innen unter 18 Jahren müssen ein ausgefülltes Formular Autorisation de sortie du territoire (AST) (Öffnet einen neuen Tab)vorlegen können, wenn sie allein oder ohne ihre Eltern reisen. Diese Vorschrift gilt für Reisen aus Frankreich.
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Zollvorschriften
Alles, was Sie über die Zollvorschriften bei Reisen zwischen Großbritannien und EU-Ländern wissen müssen.

Blinden- und Assistenzhunde
Auch Ihr Blinden- oder Assistenzhund braucht Reisedokumente, wenn er Sie im Eurostar begleitet.

Wann am Bahnhof sein?
Je nachdem, wohin Sie reisen, empfehlen wir Ihnen, früher am Bahnhof zu sein, damit Sie vor ihrer Abreise genügend Zeit für eventuell anstehende Kontrollen haben.
