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Rückerstattung und Entschädigung bei Verspätung und Zugausfall

Erfahren Sie was zu tun ist wenn, Sie Ihren Anschlusszug verpassen, wie Sie Ihre Fahrkarte umtauschen oder eine Rückerstattung beantragen

Ihr Zug hat Verspätung

Manchmal läuft nicht alles wie geplant und unsere Züge sind verspätet oder fallen aus. Wenn Ihr Zug 60 Minuten und mehr Verspätung hat, können Sie eine Entschädigung anfragen.

Sie haben drei Monate Zeit ab dem Datum der Verspätung, um eine Entschädigung anzufragen.

Bitte warten Sie mindestens 24 Stunden, bevor Sie eine Entschädigung anfragen. Unsere Softwaresysteme brauchen etwas Zeit, um die Angaben zu dieser Zugverspätung zu bearbeiten.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

60 - 119 Minuten120 - 179 Minuten180+ Minuten
e-Voucher

30 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Eurostar-e-Voucher

60 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Eurostar-e-Voucher

75 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Eurostar-e-Voucher

Cash

25 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Barauszahlung

50 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Barauszahlung

50 Prozent der Kosten für die jeweilige Strecke als Barauszahlung

Einen e-Voucher beantragen

Sie erhalten einen e-Voucher, der zwölf Monate ab dem Datum der Verspätung gültig bleibt.

Mehr über e-Vouchers erfahren Sie hier.

e-Voucher beantragen - Einen e-Voucher beantragen

Eine Teilerstattung beantragen

Sie haben drei Monate ab dem geplanten Reisedatum, um eine Teilerstattung anzufragen.

Teilerstattung beantragen - Eine Teilerstattung beantragen

Ihr Zug fällt aus oder wird mit einer Verspätung vor der Abfahrt angekündigt

Wenn Ihr Zug ausfällt oder vor der Abfahrt mit einer Verspätung von über 60 Minuten angekündigt wird, haben Sie drei Monate Zeit ab dem geplanten Reisedatum, um sich für eine der folgenden Optionen zu entscheiden:

Ticket kostenfrei umtauschen:

Sie können Ihr Ticket auf einen Sitzplatz in derselben Reiseklasse umbuchen (sofern noch Plätze frei sind). Wenn Sie über Störungen im Voraus informiert werden, denken Sie daran, Ihr Zugticket umzutauschen, bevor Sie sich zum Bahnhof begeben.

Ticket kostenfrei umtauschen - Ticket kostenfrei umtauschen:

E-Voucher anfragen:

Ihr e-Voucher bleibt zwölf Monate ab dem Datum der Verspätung oder des Zugausfalls gültig.

Mehr über e-Vouchers erfahren Sie hier.

E-Voucher anfragen - E-Voucher anfragen:

Erstattung für ein Zugticket anfragen:

Wir erstatten Ihnen gerne den Wert Ihres Zugtickets, jedoch keine eventuell entstandenen Buchungs- oder Umtauschkosten.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um eine Erstattung anzufragen.

Wenn Sie Ihr Zugticket direkt bei Eurostar gebucht haben:

Wenn Sie nicht direkt bei Eurostar gebuchthaben, wenden Sie sich bitte an die Person oder das Reisebüro, bei der bzw. dem Sie Ihr Ticket gekauft haben.

Erstattung beantragen - Erstattung für ein Zugticket anfragen:

Wenn Ihr Anschlusszug verspätet ist oder ausfällt

Was passiert, wenn ich für eine verpasste Anschlussreise entschädigt werden möchte?

Wenn Ihr Anschlusszug verspätet ist oder ausfällt, zahlen wir nur eine Entschädigung für die Unterbrechung des Eurostar-Abschnitts der Reise.

Wenn Ihr Eurostar-Zug verspätet ist oder ausfällt, erstatten wir Ihnen direkt den Wert der Eurostar-Strecke, wie auf unserer Webseite über unsere Entschädigungen angegeben.

Wenn Sie eine Entschädigung für eine Anschlussstrecke der SNCF oder SNCB beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber. Weitere Informationen finden Sie in den Entschädigungsrichtlinien der SNCB oder der SNCF.

Um mehr über eine Anschlusszugreise zu erfahren, besuchen Sie unsere Verbindungsseite. Dort finden Sie Informationen, wie Sie Ihr Ticket stornieren oder umtauschen können. Es gibt auch eine Anleitung, wie Sie ohne zusätzliche Kosten einen späteren Zug nehmen können, falls Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Zugverspätung verpassen.

Wenn Sie am selben Tag nicht weiterfahren können

Bei einer Störung kommen wir eventuell für bestimmte Kosten auf. Ihre Reiseversicherung aber sollte den Großteil Ihrer Kosten abdecken. Setzen Sie sich deshalb zuerst mit ihr in Verbindung.

Wir können Ihnen allenfalls die Kosten erstatten, die eine direkte Folge der Verspätung oder des Zugausfalls sind:

  • Übernachtung,
  • Bewirtung,
  • Transport zwischen Bahnhof und Unterkunft,
  • Kosten für Anrufe bei der Person, die am Reiseziel auf Sie gewartet hat.

Wir kommen nicht für folgende Kosten auf:

Wir kommen nicht für folgende Kosten auf:

  • alternative Transportkosten (Züge, Busse oder Fähren),
    • sofern wir Ihnen binnen 100 Minuten nach Ihrer geplanten Abreise Optionen zur Weiterreise vorgeschlagen haben, Sie aber nicht auf den nächstmöglichen Eurostar warten wollten,
    • sofern Sie eine Erstattung Ihres unbenutzten Eurostar-Tickets anfragen,
  • Alle anderen Ausgaben.

Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, schreiben Sie uns spätestens 3 Monate nach der Reiseunterbrechung und legen Sie diese Dokumente bei:

  • lesbare Scans oder Fotos Ihrer Eurostar-Zugtickets,
  • lesbare Scans oder Fotos aller relevanten Einzelbelege,
  • Ihre Bankkontonummer und Bankleitnummer (sort code), wenn Sie in Großbritannien leben,
  • Ihr IBAN und Ihr BIC/SWIFT-Code, wenn Sie in der Eurozone leben,
  • die mit Ihrem PayPal-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse, wenn Sie nicht in Europa leben.

Was tun, wenn ich nicht zufrieden bin?

Wenn die Antwort unseres Kundenservice Sie nicht zufriedenstellt, können Sie sich jederzeit an den Ombuds-Person wenden.

Alle wichtigen Informationen hierzu lesen Sie in unserem Dokument über das Reklamationsverfahren.

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