* Wenn Sie nach der Auswahl und Bezahlung einer Reiseleistung weitere Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub über Eurostar International Limited (EIL) buchen, kommen Sie NICHT in den Genuss der Rechte, die für Pauschalreisen gemäß der Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen 2018 gelten.
Daher ist Eurostar International Limited (EIL) nicht für diese zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dienstleister.
Wenn Sie jedoch zusätzliche Reiseleistungen beim selben Besuch der EIL-Website buchen, werden diese Reiseleistungen Teil eines damit verbundenen Reisepakets. In diesem Fall hat EIL, wie in den Verordnungen festgeschrieben, eine Absicherung für die Rückerstattung Ihrer Zahlungen an EIL für Leistungen, die aufgrund der Insolvenz von EIL nicht vollständig erbracht wurden, und, falls erforderlich und sofern Sie ein Rückreiseticket für einen Eurostar gekauft haben, für Ihre Rückreise vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung keine Erstattung im Falle der Insolvenz des betreffenden Dienstleisters vorsieht.
Eurostar International Limited (EIL) hat bei der Zürich Insolvenzschutz beantragt. Reisende können sich an diese Stelle wenden, wenn ihnen aufgrund der Insolvenz der EIL Leistungen verweigert werden.
Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als EIL, die trotz der Insolvenz von EIL erfüllt werden können.